Große Anfrage: Hamburg nur sozial: Agrarpolitik

Stephan Jersch
Anfragen und AnträgeLandwirtschaft

Das agrarpolitische Konzept 2025 liegt seit Kurzem vor. Einige weitere Daten zum gesamten Spektrum der Agrarwirtschaft gibt der Senat hier auf diese Große Anfrage.

19. November 2019


Große Anfrage
der Abgeordneten Stephan Jersch, Deniz Celik, Sabine Boeddinghaus, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 24.10.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/18793 -


Betr.:    Hamburg nur sozial: Agrarpolitik

Der Senat hat sich im Jahr 2014 im Agrarpolitischen Konzept 2020 (APK 2020) (Drs. 20/11525) umfassend zur Landwirtschaft in unserer Stadt geäußert. Die zuständige Behörde setzte dabei unter anderem eine verstärkte Unterstützung der ökologischen Agrarwirtschaft auf die Tagesordnung. Die im APK 2020 formulierten Ziele sollen unter anderem durch den Hamburger Öko-Aktionsplan (Drs. 21/8068) und das „Konzept für angewandte Foschung in der Agrarwirtschaft“ (Drs. 21/10373) umgesetzt werden. In Beantwortung der Drs. 21/15633 führte der Senat im Januar unter anderem aus, zurzeit bereite die zuständige Behörde die Fortschreibung des Agrarpolitischen Konzepts vor.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Der Senat hat am 1. Oktober 2019 das Agrarpolitische Konzept 2025 beschlossen. Mit dem Agrarpolitischen Konzept 2025 wurden zugleich die Bürgerschaftlichen Ersuchen „Ökologische Qualität städtischer landwirtschaftlicher Flächen für Boden-, Arten-, Gewässer- und Klimaschutz erhalten“ (Drs. 21/12340), „Einbeziehung der Wälder in das Erhaltungsmanagement des Senats“ (Drs. 21/15414), „Fortschreibung des Agrarpolitischen Konzeptes“ (Drs. 21/16691) und „Biolandbau in Hamburg – Regionale Wertschöpfung, gesunde Böden, gesundes Essen“ (Drs. 21/17461) beantwortet. Die entsprechende Mitteilung des Senats wurde der Bürgerschaft mit Drs. 21/18512 zugeleitet.

Das Agrarpolitische Konzept 2025 enthält einen umfangreichen Bericht über die Umsetzung des bisherigen Agrarpolitischen Konzepts 2020, was den den Rahmen zur Unterstützung und Förderung des Agrarsektors in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im Zeitraum 2015 bis 2020 darstellt. Daraus abgeleitet wurden Fachkonzepte und Förderrichtlinien, aus denen konkrete Instrumente, Maßnahmen und Förderungen hervorgingen, wie bespielsweise die Absatzförderung, das Forschungskonzept, der Öko-Aktionsplan und die Nachhaltigkeitsstrategie für den Produktionsgartenbau.  Darüber hinaus enthält das Agrarpolitische Konzept 2025 den Rahmen zur Unterstützung und Förderung des Agrarsektors in der FHH bis 2025. Wie das Vorgängerkonzept verfolgt auch das Agrarpolitische Konzept 2025 das Ziel, die Agrarwirtschaft als Wirtschaftsfaktor in Hamburg zu stärken. Dabei soll auf der erfolgreichen Arbeit der letzten Jahre aufgebaut und die Hamburger Agrarwirtschaft als urbaner, nachhaltiger und innovativer Wirtschaftszweig weiterentwickelt werden. Es sind neue Akzente geplant, wie z.B. die Verhandlungen mit Niedersachsen über den Wiedereinstieg in den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die Erarbeitung einer Grünlandstrategie.

Die Landwirtschaftsverwaltung erhebt keine eigenen statistischen Daten. Die zuständige Behörde stützt sich bei der Beantwortung von statistischen Fragen insbesondere auf die Agrarstrukturerhebungen des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord). Die Agrarstrukturerhebungen werden im Grundsatz alle drei bis vier Jahre erstellt. Es liegen Daten für die Jahre 2007, 2013 und 2016 vor, im Jahr 2010 wurde eine Landwirtschaftszählung durchgeführt. Sofern in den Fragen Angaben für das Jahr 2008 erbeten werden und bei der Beantwortung auf die Agrarstrukturerhebungen abgestellt wird, wird das Jahr 2007 herangezogen, da dies am nächsten ist. Die neueste Agrarstrukturerhebung ist aus dem Jahr 2016, daher werden diese Daten als aktuellste verfügbare Information zur Beantwortung herangezogen. Ergänzend wurden vom Statistikamt Nord zusätzliche Datenauswertungen vorgenommen. Dabei hat das Statistikamt Nord Originalwerte der jeweiligen Erhebungen zugrunde gelegt. Aufgrund einer Änderung der Erfassungsgrenzen ab dem Jahr 2010 sind die Ergebnisse aus dem Jahr 2007 daher nur eingeschränkt mit den Werten ab dem Jahr 2010 vergleichbar.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Landwirtschaftskammer Hamburg, des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, des Landesbetriebs Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen, des Statistikamtes Nord und der Bundesagentur für Arbeit (Statistik-Service Nordost) wie folgt:

A. Betriebe

1. Wie ist der Begriff „landwirtschaftlicher Betrieb“ definiert?

Ein „landwirtschaftlicher Betrieb“ ist gemäß VO (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 18. Juli 2018 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben definiert als eine technisch-wirtschaftliche Einheit mit einer einheitlichen Betriebsführung, die auf dem Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union (EU) als Haupt- oder Nebentätigkeit wirtschaftliche Tätigkeiten in der Landwirtschaft (…) betreibt oder landwirtschaftliche Fläche in einem guten landwirtschaftlichen oder ökologischen Zustand erhält. Ein „landwirtschaftlicher“ Betrieb umfasst in der amtlichen Agrarstatistik neben der  klassischen Landwirtschaft mit Ackerbau und Viehhaltung u.a. auch den Zierpflanzen-, Gemüse- und Obstbau sowie die Baumschulwirtschaft.

2. Wie haben sich Anzahl und Qualität der Arbeitsplätze der landwirtschaftlichen Betrie­be seit 2008 auf dem Gebiet der FHH entwickelt? Bitte jahrweise aufführen.

Jahr

Anzahl der Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben

2007

4.100

2010

3.671

2013

3.336

2016

3.195

Quelle: Statistikamt Nord, Agrarstrukturerhebungen 2007, 2013, 2016 und Landwirtschaftszählung 2010

Informationen zur Qualität der Arbeitsplätze werden statistisch nicht erhoben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

a. Wie viele Betriebe mit Sitz in Hamburg betreiben hauptsächlich Landwirtschaft?
b. Wie viele Landwirte betreiben die Landwirtschaft haupt- und wie viele nebenbe­ruflich?

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe mit Sitz in Hamburg insgesamt und die Anzahl der Haupt- und Nebenderwerbsbetriebe in Hamburg. Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben wird nur bei landwirtschaftlichen Betrieben der Rechtsform Einzelunternehmen angewendet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Jahr

Anzahl der Betriebe

darunter

davon

Anzahl der Betriebe

der Rechtsform Einzelunternehmen

Haupt-erwerbs-betriebe

Neben-erwerbs-betriebe

2007

980

869

577

292

2010

776

656

433

223

2013

685

594

405

189

2016

625

542

359

183

Quelle: Statistikamt Nord, Agrarstrukturerhebungen 2007, 2013, 2016 und Landwirtschaftszählung 2010

c. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten in landwirtschaftlichen Betrieben, deren Sitz in Hamburg ist? Bitte dabei die Anzahl der Voll- und der Teilzeitbeschäftigten angeben, dabei die geringfügig Beschäftigten und die Leih- und Saisonarbeiter gesondert aufführen.

Siehe Anlage 1. Informationen zu  Saisonarbeitskräften bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden durch den Statistik-Service Nordost nicht erhoben. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.d.

d. Wie viele Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter waren jeweils wie lange be­schäftigt?

Im Rahmen der Agrarstrukturerhebungen erfolgte eine Befragung der landwirtschaftlichen Betriebe nach betrieblichen Arbeitskräften, die unabhängig von einer Sozialversicherungspflicht beschäftigt sind und in sogenannten Arbeitskräfte-Einheiten ausgewiesen werden. Eine Arbeitskräfte-Einheit entspricht einer ganzjährig vollzeitbeschäftigten Arbeitskraft. Die folgende Tabelle weist die Anzahl der Saisonarbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben in Arbeitskräfte-Einheiten aus. Die Dauer der jeweiligen befristeten Arbeitsverhältnisse von Saisonarbeitskräften umfasst weniger als sechs Monate. Es wurden jedoch keine Informationen darüber erhoben, wie lange Saisonarbeitskräfte jeweils genau beschäftigt waren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2c..

Jahr

Arbeitskräfte-Einheit

2007

300

2010

350

2013

358

2016

365

Quelle: Statistikamt Nord, Agrarstrukturerhebungen 2007, 2013, 2016 und Landwirtschaftszählung 2010

e. Welche Ausbildungsberufe werden durch die landwirtschaftlichen Betriebe in Hamburg angeboten und wie viele Menschen wurden jeweils darin ausgebildet? Bitte mit den jeweiligen Abschlüssen aufführen.

Von den landwirtschaftlichen Betrieben in Hamburg werden die Ausbildungsberufe „Gärtner/-in“ (der Fachrichtungen Zierpflanzenbau und Stauden, Gemüsebau, Obstbau und Baumschulen), „Landwirt/-in“, „Pferdewirt/-in“ und „Tierwirt/-in“ (Rinderhaltung) angeboten. Der Ausbildungsberuf „Hauswirtschafter/in“ wurde in Hamburg bis zum Jahr 2016 angeboten. Für die Anzahl der eingetragenen Ausbildungsverträge je Ausbildungsberuf und Sparte für das jeweilige Ausbildungsjahr seit dem Jahr 2008, siehe Anlage 2.

f. Welche Stundenlöhne werden für Beschäftigte in der Landwirtschaft gezahlt und wie viele nach Mindestlohn bezahlte Beschäftigte arbeiten in den landwirtschaft­lichen Betrieben auf dem Gebiet der FHH?

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben.

 

3. Entwicklung der Betriebsflächen

a. Wie viel der der Freien und Hansestadt Hamburg gehörenden Fläche wird land­wirtschaftlich genutzt?

Siehe Drs. 21/18512.

b. Welche Gesamtfläche (in ha) hatten landwirtschaftliche Betriebe mit Sitz in Hamburg im Jahr 2008, welche haben sie heute und welchen Anteil hatten bzw. haben dabei jeweils die Nebenerwerbsbetriebe?

 

2007

2016

Landwirtschaftliche Fläche von Betrieben mit Sitz in Hamburg

14.020 ha

14.637 ha

davon Nebenerwerbsbetriebe

2.374 ha

3.431 ha

 

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

c. Welche Gesamtfläche (in ha) außerhalb der FHH wurde im Jahr 2008 von land­wirtschaftlichen Betrieben mit Sitz in Hamburg bewirtschaftet und welche Ge­samtfläche ist das aktuell? Bitte dabei die Anzahl der Betriebe und die haupt­sächlichen Nutzungen dieser Flächen nach Betrieben sowie Bundesland, in dem diese liegen, aufschlüsseln.

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben. Jedoch konnten aus der Förderung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) für die daran teilnehmenden Betriebe folgende Daten abgeleitet werden:

2008:

Land

hauptsächl. Nutzung

bewirtschaftete Fläche (ha)

Anzahl Betriebe

Brandenburg

Summe Land

404,8200

1

 

davon Ackerland

395,5900

 

 

davon Dauergrünland

9,2300

 

Baden-Württemberg

Summe Land

12,5061

1

 

davon Ackerland

9,4785

 

 

davon Dauergrünland

3,0276

 

Mecklenburg-Vorpommern

Summe Land

395,0988

2

 

davon Ackerland

390,6415

 

 

davon Dauergrünland

4,4573

 

Niedersachsen

Summe Land

678,7867

46

 

davon Ackerland

124,9589

 

 

davon Dauergrünland

107,0786

 

 

davon Dauerkulturen

446,7492

 

Summe Gesamt

 

1.491,2116

 


2018:

Bundesland

hauptsächl. Nutzung

bewirtschaftete Fläche (ha)

Anzahl Betriebe

Brandenburg

Summe Land

29,0160

1

 

davon Dauergrünland

29,0160

 

Mecklenburg-Vorpommern

Summe Land

458,6137

4

 

davon Ackerland

438,1750

 

 

davon Dauergrünland

20,4387

 

Niedersachsen

Summe Land

1.085,9750

40

 

davon Ackerland

343,8367

 

 

davon Dauergrünland

147,8458

 

 

davon Dauerkulturen

594,2925

 

Summe Gesamt

 

1.573,6047

 

 

Eine Auswertung von im Land Schleswig-Holstein bewirtschafteten Flächen Hamburger Betriebe ist anhand des genutzten Datenmaterials aus technischen Gründen nicht möglich. Im Rahmen der Einführung einer gemeinsamen fördertechnischen Region Schleswig-Holstein/Hamburg im Zuge der Umsetzung des sog. Direktzahlungen-Staatsvertrags zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg ist das für die Förderung maßgebliche Flächenreferenzsystem (Feldblock) mit einer für Schleswig-Holstein und Hamburg einheitlichen Kennung versehen worden.

d. Wie groß sind die landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gebiet der FHH, die von Betrieben mit Sitz außerhalb Hamburgs bewirtschaftet werden? Bitte für 2008 und heute angeben.

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben. Für das Jahr 2018 kann allerdings festgestellt werden, dass Betriebe mit Sitz außerhalb Hamburgs, die am EGFL teilnehmen, 1.632 ha in Hamburg bewirtschaftet haben. Für 2008 liegen diese Informationen nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.c.

e. Welcher Anteil der landwirtschaftlichen Flächen ist Eigentum der bewirtschaftenden Betriebe und welcher Anteil der landwirtschaftlichen Flächen wird von der FHH als größter Eigentümerin oder von Dritten gepachtet? Bitte für 2008 und heute angeben.

 

Fläche (ha)

Flächenanteil (%)

2016

 

 

Gesamtfläche

14.637

100

betriebliches Eigentum

5.117

35,0

von FHH gepachtet

5.476

37,4

von Privat gepachtet

3.858

26,3

unentgeltlich genutzt

186

1,3

2007

 

 

Gesamtfläche

14.020

100

betriebliches Eigentum

4.960

35,4

gepachtet

8.880

63,3

unentgeltlich genutzt

180

1,3


Die Erhebung des Anteils an FHH-Pachtflächen erfolgte gesondert im Rahmen der Erstellung des Agrarpolitischen Konzeptes 2025 (siehe Drs. 21/18512) und beruhte auf einer Erhebung der beteiligten Behörden. Für das Jahr 2007 steht keine entsprechende Angabe zur Verfügung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/18512.

f. Welche Gesamtfläche (in ha) außerhalb der FHH wurde im Jahr 2008 von land­wirtschaftlichen Betrieben mit Sitz in Hamburg bewirtschaftet und welche Ge­samtfläche ist das aktuell? Bitte dabei die Anzahl der Betriebe und die haupt­sächlichen Nutzungen dieser Flächen nach Betrieben sowie Bundesland, in dem diese liegen, aufschlüsseln.

Siehe Antwort zu 3.c.

g. Wie viel landwirtschaftliche Fläche wurde seit 2008 brachliegen gelassen, wie viel Fläche wurde seitdem extensiv bewirtschaftet und wie hoch waren die Subventionen jeweils? Bitte jahrweise aufführen.

Jahr

Brachflächen

der Hamburger Betriebe

(ha)

2007

406

2010

403

2013

322

2016

373


Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Welche Flächen landwirtschaftliche Betriebe insgesamt extensiv bewirtschaften, wird statistisch nicht erfasst. Jedoch kann dargestellt werden, durch welche Fördermaßnahmen der FHH die extensive Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen gefördert wurde:

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes“ wurden folgende Flächengrößen unterstützt:

Jahr

geförderte Fläche

(ha)

Fördersumme

(EUR)

2008

1.632

163.554

2009

1.734

190.527

2010

1.714

186.832

2011

1.824

195.506

2012

1.940

191.710

2013

1.915

191.985

2014

1.926

210.667

2015

1.255

134.706

2016

1.286

142.336

2017

1.075

135.226

2018

1.008

128.492

 

Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes wurden folgende Flächengrößen mit Prämien unterstützt (einschließlich Schafbeweidung in der Fischbeker Heide):

Jahr

geförderte Fläche

(ha)

Fördersumme

(EUR)

2008

1.799

574.784

2009

1.704

555.300

2010

1.700

562.494

2011

1.676

581.988

2012

1.655

576.028

2013

1.655

582.451

2014

1.640

545.458

2015

1.508

551.833

2016

1.552

579.105

2017

1.556

577.600

2018

1.562

595.456


Durch das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege wurden in folgender Höhe Prämien für die Bewirtschaftung von Ausgleichsflächen mit folgenden Flächengrößen ausgezahlt.

Jahr

geförderte Fläche

(ha)

Fördersumme

(EUR)

2008

546

293.247

2009

614

328.561

2010

648

417.689

2011

687

407.504

2012

747

503.860

2013

767

458.477

2014

781

471.014

2015

899

517.000

2016

933

529.000

2017

935

596.000

2018

950

494.000

 

h. Wie viele Betriebe wirtschaften auf weniger als der Hälfte ihres bzw. des durch sie gepachteten Landes?

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben.

i. Wie groß waren die zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen, inklusive Brachland, die einer anderen, nicht landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wurden? Bitte jahrweise ab 2008 aufführen und dabei nach Nutzungsart (z. B. Bauland, Ausgleichsfläche) aufschlüsseln.

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erfasst. Allerdings konnten die Daten aus dem Flächennutzungsplan erhoben werden:
Die folgende Tabelle enthält für die Zeitspanne 2008 bis Oktober 2019 das Ergebnis der Auswertung der in diesem Zeitraum erfolgten Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich des Rückgangs von Flächen für die Landwirtschaft sowie der Zunahme von Bauflächen (die Differenz beinhaltet Grün- bzw. naturbestimmte Flächen):

Jahr

Rückgang an

Flächen für die
Landwirtschaft (ha]

daraus entstandene Bauflächen
(ha]

daraus entstandene Grün- bzw. naturbestimmte Flächen (ha]

2008

4,98

4,98

0,00

2009

30,76

0,00

30,76

2010

60,97

3,23

57,74

2011

3,28

3,28

0,00

2013

39,11

6,97

32,14

2014

21,72

15,85

5,87

2016

32,44

31,11

1,33

2018

10,80

4,42

6,38

2019

4,10

4,10

0,00

Summe

208,16

73,94

134,22


Für die in dieser Tabelle nicht enthaltenen Jahrgänge 2012, 2015 und 2017 war kein Rückgang an Flächen für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan zu verzeichnen.

j. Welche Einschränkungen für die Landwirtschaft ergeben sich aus der Umwid­mung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Ausgleichsflächen?

Die Auflagen untersagen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, das Ausbringen von mineralischem Dünger sowie die maschinelle Bearbeitung während der Brutzeit. Darüber hinaus erfolgen Auflagen zur Beweidungsdichte und zum ersten Schnittzeitpunkt.

Im Übrigen siehe Drs. 21/18512.

k. Wie groß waren die zuvor nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, die einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wurden? Bitte jahrweise ab 2008 aufführen und dabei nach voriger Nutzungsart aufschlüsseln.

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben.

l. Wie groß ist die Unterglasfläche auf dem Gebiet der FHH insgesamt und wie hat diese sich seit 2008 entwickelt? Bitte jahrweise und nach Stadtteilen aufschlüsseln, dabei die leerstehenden Unterglasflächen jeweils gesondert angeben.

Eine statistische Erfassung von Unterglasflächen erfolgt nicht. Es werden die Anbauflächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen dargestellt. Damit werden Flächen erfasst, auf denen Kulturen für die ganze oder den überwiegenden Teil der Anbauzeit unter festen oder beweglichen Gewächshäusern oder anderen hohen Schutzeinrichtungen (Glas, fester Kunststoff ) angebaut werden. Hierzu zählen auch alle begehbaren Folientunnel.

Flächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern der Hamburger Betriebe

Jahr

Flächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern insgesamt in Hektar

davon

Gemüse und Erdbeeren unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern in Hektar

Blumen und Zierpflanzen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern in Hektar

   Dauerkulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern    

2007

169,7

40,9

128,8

-

2010

147,0

36,1

110,9

-

2013

123,6

29,1

94,5

-

2016

113,6

33,0

79,5

1,1

Quelle: Statistikamt Nord, Agrarstrukturerhebungen 2007, 2013, 2016 und Landwirtschaftszählung 2010

Eine Erfassung aufgeschlüsselt nach den Stadtteilen. sowie zu leerstehenden Unterglasflächen bei den Betrieben erfolgt in der Agrarstatistik nicht.

m. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe haben in den letzten zehn Jahren ihren Sitz aus Hamburg in andere Bundesländer bzw. Staaten verlegt?

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben.

n. Welche landwirtschaftlichen Flächen besitzt die FHH außerhalb Hamburgs? Bitte aufführen in welcher Größe, in welchem Kreis bzw. kreisfreier Stadt, ob es derzeit eine landwirtschaftliche Nutzung gibt und ob diese durch Betriebe aus Hamburg wahrgenommen wird.

Es handelt sich um 1.058,7 ha, von denen sich 0,79 % im Leerstand befinden. Von den verpachteten 1.050,4 ha werden 255,2 ha (24,3 %) von Hamburger Betrieben bewirtschaftet. Nur 3,9 ha (0,38 %) werden nicht landwirtschaftlich genutzt. Im Übrigen siehe Anlage 3.

Zusätzlich befinden sich weitere landwirtschaftliche Flächen außerhalb Hamburgs im Verwaltungsvermögen der Behörde für Umwelt und Energie. Kein Pächter hat seinen Betriebssitz in Hamburg.

Landkreis

Fläche (ha]

Pinneberg

41,6

Steinburg

122,0

Stormarn

44,6

Herzogtum Lauenburg

11,4

Harburg

13,5

Stade

0,5

Summe

233,6

 

Außerdem befindet sich im Verwaltungsvermögen der Justizbehörde eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 33,08 ha auf Hahnöfersand. Diese liegt im Landkreis Stade und wird von der FHH selbst genutzt.

o. Im derzeit gültigen Agrarpolitischen Konzept 2020 wird das gemeinsame Clea­ringverfahren "Agrarflächenmanagement" zur Vermeidung von Nutzungskonflikten aufgeführt. Wie oft und in welchen konkreten Fällen wurde dieses Clearingverfahren bisher angewendet?

p. Wie oft wurden Fälle des Clearingverfahrens der Amtsleiterrunde "Strategisches Flächenmanagement" zur Entscheidung vorgelegt?

Das Clearingverfahren wurde bisher nicht eingeführt. Im Übrigen siehe Drs. 21/18512.

q. Wie groß ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche (bitte in Flächen der FHH und Flächen im Privateigentum aufteilen) in Hamburg, die im Bereich von NSG oder LSG liegt und wie hat sich diese seit 2008 entwickelt?

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben.

Grundsätzlich hat sich die Fläche der Naturschutzgebiete in Hamburg seit dem Jahr 2008 um 1.061 Hektar erhöht. Darunter befinden sich auch landwirtschaftliche Flächen.

Die Fläche der Landschaftsschutzgebiete ist in Hamburg seit dem Jahr 2008 mit einem Anstieg von 87 Hektar nahezu gleich geblieben. Entsprechendes gilt auch für den Anteil bzw. die Größe landwirtschaftlicher Flächen unter Landschaftsschutz.

r. Sofern landwirtschaftliche Flächen in Privateigentum in NSG oder LSG seit 2008 einbezogen wurden: Wie wirkte sich dies auf deren Bodenwerte aus?

Signifikante Auswirkungen auf Bodenwerte durch Ausweisungen von Naturschutzgebieten (NSG) und Landschaftsschutzgebieten (LSG) sind für den genannten Zeitraum nicht feststellbar.

Ein geringer Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen in Privateigentum befindet sich in NSG. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und damit verbundenen Restriktionen sind diese Flächen dem privaten Grundstücksmarkt grundsätzlich entzogen.

Wenn in Ausnahmefällen ein Grundstücksgeschäft zustande kommt, kann die Behörde für Umwelt und Energie das gesetzliche Vorkaufsrecht ausüben. Regelhaft wird dann der Wert der landwirtschaften Nutzung (Grün- oder Ackerland) gezahlt. In Ausnahmefällen kann, wenn die Fläche ein hohes Aufwertungspotenial aufweist, auch der Wert für Acker- bzw. Grünland mit ökologischem Ausgleichspotential gezahlt werden.

In LSG trifft diese Aussage nicht zu. Diese Grundstücke können zu gängigen landwirtschaftlichen Bodenwerten auf dem Grundstücksmarkt gehandelt werden. In den Jahren 2008 bis 2019 unterlagen diese Grundstücke den allgemeinen Bodenwertschwankungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen.

s. Sofern landwirtschaftlich genutzte Flächen im Eigentum der FHH in NSG oder LSGs einbezogen wurden: Wie wirkte sich dies auf die Pacht aus?

Die Einbeziehung landwirtschaftlicher Flächen in NSG oder LSG erfolgt über Senatsverordnungen. Diese haben unmittelbar keine Auswirkungen auf die Pacht.

t. Sind dem Senat wegen Nutzungsänderungen (z. B. von landwirtschaftlich genutzter Fläche zu NSG/LSG?) gekündigte Kredite an bäuerliche Betriebe wegen der Absi­cherung im so genannten Basel III-Abkommen bekannt?
i. Wenn ja: Wie viele Betriebe waren bzw. sind davon betroffen?

Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

 

B. Landwirtschaftliche Programme

4. In welchen auf Landwirtschaft im weiteren Sinn (Anbau, Zucht, Klimaanpassungs­maßnahmen, Absatz usw.) bezogenen Initiativen/Netzwerken ist die FHH Mitglied und welche Gelder werden im Rahmen der Mitgliedschaften eingesetzt?

Die FHH ist seit Anfang des Jahres 2017 Mitglied im Bio-Städte-Netzwerk und seit Oktober des Jahres 2019 Mitglied im neu gegründeten Verein zur Förderung der Bio-Städte e. V.

Sowohl für die Mitgliedschaft im Netzwerk als auch im Verein werden keine festen jährlichen Beiträge erhoben, sondern nur aktions- und projektbezogene Umlagen. Im Jahr 2017 wurde für jedes Mitglied des Bio-Städte-Netzwerkes eine Umlage von 140,55 € festgelegt. Im Jahr 2018 betrug die Umlage 72,83 €. Für das Jahr 2019 liegt noch keine Zahlungsaufforderung vor.

Die FHH ist seit Mai des Jahres 2015 Mitglied im Europäischen Netzwerk der gentechnikfreien Regionen (Charta von Florenz). Für die Mitgliedschaft ist kein finanzieller Beitrag zu leisten.

5. Welche Tätigkeiten fallen im Rahmen der Initiativen oder Vernetzungen an und wie hoch ist der dadurch anfallende Personalaufwand?

Tätigkeiten im Rahmen der Mitgliedschaft im Bio-Stadt-Netzwerk sind:

  • Teilnahme an der zweimal jährlich stattfindenen Arbeitsgruppe des Netzwerkes in wechselnden Bio-Städten.
  • Auf Anfrage Darstellung der Ziele des Bio-Städte-Netzwerkes und deren Umsetzung bei Veranstaltungen (z.B. Infostand auf der Grünen Woche in Berlin oder bei der Fachtagung Stadt-Land-Bio in Nürnberg).

Der dadurch anfallende Personalaufwand bei der Behörde für Witschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) betrug bisher maximal zehn Arbeitstage pro Jahr.

Tätigkeiten im Rahmen der Mitgliedschaft im Europäischen Netzwerk der gentechnikfreien Regionen beziehen sich insbesondere auf die inhaltliche und fachliche Begleitung bzw. Bewertung von Vorschlägen/ Initiativen des Netzwerkes. Der dadurch anfallende Personalaufwand bei der BWVI betrug bisher maximal fünf Arbeitstage pro Jahr. Im Übrigen siehe Drs. 20/14484.

6. In der Drucksache 21/11820 führte der Senat im Januar 2018 Forschungsvorhaben für die Hamburger Agrarwirtschaft seit 2014 auf und stellte Einzelvorhaben vor, die seit dem „Agrarpolitischen Konzept 2020“ des Senats bereits begonnen oder umgesetzt wurden. Welche Projekte sind seitdem beendet worden oder wurden neue begonnen? Bitte gegebenenfalls mit Zielsetzung, Projektleitung, Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Haushaltsrahmendaten aufführen.

Siehe Anlagen 4 und 5.

C.  Behörde und Institutionen

7. Welche Kosten im Rahmen des PPP-Projektes „ÖPP Brennerhof“ sind seit dessen Start jährlich für die öffentliche Hand angefallen?

Siehe Anlage 6.

8. Wie hat sich die personelle Ausstattung der BWVI im Bereich Landwirtschaft seit 2008 entwickelt? Bitte in VZÄ darstellen.

Seit dem Jahr 2008 haben sich die Vollzeitäquivalente (VZÄ) der BWVI in den Aufgabenbereichen "Landwirtschaft und Gartenbau“ wie folgt entwickelt:

Jahr

VZÄ

2008

28,5

2009

28,5

2010

26,5

2011

26

2012

26

2013

26

2014

26,5

2015

24,5

2016

23

2017

23,5

2018

23,5

2019

23,5

 

9. Zu wann ist die Fortschreibung des APK zu erwarten und welche Schritte fehlen noch an seiner Fertigstellung?

Siehe Vorbemerkung.

 

D. Wälder

10. Wie groß sind die Waldflächen der FHH innerhalb der Landesgrenzen einerseits und außerhalb der Landesgrenzen andererseits und wie hat sich die Ausdehnung dieser Flächen entwickelt? Bitte nach Jahren seit 2008 aufführen.

Die Größe der Waldflächen innerhalb der Landesgrenzen variieren seit dem Jahr 2008 geringfügig:

Jahr

Waldflächen innerhalb der Landesgrenzen (ha)

2008

5.372

2009

5.373

2010

5.378

2011

5.379

2012

5.378

2013

5.378

2014

5.378

2015

5.378

2016

5.370

2017

5.366

2018

5.362

2019

5.362

 

Außerhalb der Landesgrenzen beträgt die Größe der Waldflächen seit dem Jahr 2008 konstant rd. 1.800 ha.

11. Welche Wohnungsbewirtschaftung werden auf den Waldflächen im Besitz der FHH durchgeführt und wie haben sich die Grenzflächen der so bewirtschafteten Areale seit 2008 jeweils entwickelt?

Seit dem Jahr 2008 wurden 0,68 ha Waldfläche im Jahr 2016 und 0,97 ha im Jahr 2018 für Wohnbauzwecke in Anspruch genommen. In diesen beiden Fällen wurde von Waldumwandlung jeweils die gesamte Waldfläche in Anspruch genommen, daher grenzt dort kein Wald mehr an die entstandenen Wohnbauflächen.

12. Wie ist der Stand der Umsetzung der Konzeption für die Schwerpunktgestaltung der Förstereien aus dem Agrarpolitischen Konzept 2020 auf dem Gebiet der FHH und wie hat sich die entsprechende Personalausstattung seit 2008 entwickelt?

Die Entwicklung der Revierförstereien zu sogenannten Leitbetrieben ist noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl sind Schwerpunktbildungen in den Revierförstereien bereits umgesetzt:

  • Ausbildung von Forstwirten im Klövensteen.
  • Wildtiergehege im Klövensteen und Niendorfer Gehege.
  • Waldbiotopkartierung in Hausbruch und Eißendorf.
  • Duvenstedter Brook und Wohldorf/Ohlstedt sollen zukünftig flächenmäßig den größten Teil des Naturwalstrukturprojektes abbilden, in welchem die Wälder komplett aus der Nutzung genommen und der natürlichen Entwicklung überlassen werden.  

Die Schwerpunktbildungen haben sich bisher nicht auf die Personenausstattung der BWVI ausgewirkt.

13. Wie hoch ist, nach Förstereien unterteilt, der Holzeinschlag pro Jahr seit 2008 und wel­che Einnahmen wurden durch den Verkauf des Holzes erzielt? Falls der Einschlag nicht vollständig verkauft wurde, bitte den Anteil und die Nutzung des nicht verkauften Holzes aufführen.

Siehe Anlagen 7 und 8.

Holz, das nicht über den Rundholzverkauf veräußert wird, wird zu Brennholz oder nach Auftrag in Holz-Sonderprodukte (z.B. für Garten- und Landschaftsbau) weiter verarbeitet. Darüber hinaus im Wald verbleibende Holzreste werden zu ökologisch wertvollem Totholz, das mengenmäßig nicht erfasst wird, wobei der Totholzanteil insgesamt gesteigert wird.

E. Förderung des ländlichen Raums

14. Hamburg ist nach 2014 aus dem europäischen Programm zur Förderung des ländlichen Raums als bisher einziges Bundesland mit der Begründung des zu hohen Arbeitsaufwands ausgestiegen. Wie viele Gelder sind im Rahmen von ELER-Projekten seit 2008 nach Hamburg geflossen und welchen Eigenbeitrag hat die FHH im Rahmen der Kofinanzierung dazu geleistet?

Die FHH setzt in der Förderperiode 2014 bis 2020 keine Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ein. Aufgrund der sog. n+2 Regelung wurden Zahlungen für die ELER-Förderperiode 2007 bis 2013 noch bis längstens zum 31.12.2015 geleistet. Der Umfang der in den EU-Haushaltsjahren 2008 bis 2015 für geförderte Maßnahmen nach Hamburg geflossenen ELER-Mittel ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Der zugehörige Eigenbetrag der FHH ist ebenfalls in der Tabelle dargestellt. Bei diesem Wert handelt es sich nicht um einen davon-Wert der Spalte der ELER-Mittel.

Jahr

ELER-Mittel (EUR)

FHH-Mittel (EUR)

2008

1.186.327,48

744.261,21

2009

1.472.121,05

819.141,28

2010

1.473.003,26

831.519,73

2011

2.057.706,04

922.830,38

2012

3.069.982,65

1.123.224,545

2013

3.098.847,36

1.046.127,91

2014

1.756.006,08

866.928,88

2015

4.692.609,96

1.587.200,53

Summe

18.806.603,88

7.941.234,46

 

15. Die Förderung durch ELER wurde durch das nationale Programm GAK ersetzt. Wie viele Fördermittel sind im Rahmen von GAK an Maßnahmen in der FHH seit 2008 (bitte ebenfalls pro Jahr aufschlüsseln) geflossen?

Die Förderung der Hamburger Agrarlandschaft aus dem ELER wurde nach dem Ausstieg aus diesem EU-Fonds nicht durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ersetzt. Bei der Förderung aus dem EU-Fonds ELER und aus der Gemeinschaftsaufgabe handelt es sich um ergänzende Förderinstrumente. Insofern sind auch bereits vor dem Ausstieg aus dem ELER Mittel aus der GAK in Anspruch genommen worden. Zu beachten ist, dass nicht alle GAK-förderfähigen Maßnahmen auch ELER-förderfähig sind und nicht alle ELER-förderfähige Maßnahmen über die GAK gefördert werden können. Die Übersicht in der Antwort zu 14. sowie die nachstehende Übersicht entstammen somit nicht derselben Grundgesamtheit und sind daher auch nicht kombinierbar. Der Umfang der in den Jahren 2008 bis 2018 aus der GAK in der FHH geförderten Maßnahmen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Fördersumme beinhaltet dabei neben den GAK-Bundesmitteln auch den Anteil der FHH. Der zweiten Spalte ist die Höhe der nach Hamburg geflossenen GAK-Bundesmittel zu entnehmen. Dabei entfallen im Durchschnitt rund 95 % der Bundesmittel auf Maßnahmen des Küstenschutzes.

Jahr

Fördersumme GAK (Bundes- und Landesmittel)
(EUR)

davon GAK-Bundesmittel

(EUR)

2008

22.568.737,55

15.721.080,45

2009

21.170.272,81

14.715.000,00

2010

17.750.113,14

12.327.000,00

2011

20.068.230,04

13.960.000,00

2012

18.820.054,46

13.019.487,12

2013

19.541.820,84

13.602.945,82

2014

20.115.643,98

13.993.000,00

2015

22.662.158,10

15.731.169,46

2016

19.509.762,09

13.563.000,00

2017

17.671.758,56

12.256.000,00

2018

18.131.667,95

12.479.000,00

Summe

218.010.219,52

151.367.682,85

 

16. Hamburg wird dem Vernehmen nach im nächsten Förderzeitraum wieder (in Kooperation mit Niedersachsen) an der ELER-Förderung teilnehmen. Wie ist der Stand der Umsetzung der Wiederaufnahme der ELER-Förderung in Hamburg und ab wann ist damit zu rechnen, dass Anträge auf Förderung über ELER eingereicht werden können?

Die FHH strebt an, in der Förderperiode 2021 bis 2027 erneut Mittel aus dem ELER einzuwerben. Um die Administration der ELER-Mittel effizient zu gestalten, wird zurzeit geprüft, ob und zu welchen Konditionen Niedersachsen die Abwicklung des Fördergeschäfts für Hamburg übernehmen kann. Neben der Klärung inhaltlicher und technischer Fragen laufen aktuell Verhandlungen zum Abschluss eines entsprechenden Staatsvertrags und einer Verwaltungsvereinbarung. Der Zeitpunkt, zu dem ELER-Förderantrage eingereicht werden können, hängt vom Fortgang der Verhandlungen auf EU-Ebene und damit dem Start der Förderperiode 2021 bis 2027 ab. Derzeit wird mit einer Verschiebung des Starts der nächsten EU-Förderperiode und einer n+x Regelung wie in der laufenden Förderperiode gerechnet.

17. Wird dadurch die Förderung durch das Programm GAK substituiert?
a. Wenn ja: In vollem, reduziertem oder in größerem Umfang?
b. Wenn nein: Welche Kriterien gelten in Abgrenzung für die Förderung durch GAK oder ELER?

Nein. Fördermöglichkeiten werden sowohl aus Mitteln der GAK, als auch aus Mitteln der EU gegeben sein. Die Kriterien für eine Förderung aus Mitteln der GAK werden auf Basis des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ jährlich festgelegt. Die Kriterien für eine Förderung aus EU-Mitteln im Rahmen des ELER werden erst nach Abschluss der Verhandlungen auf EU-Ebene feststehen.

18. Bisher fließen über die Steuergelder aller EU-Bürgerinnen und Bürger jährlich im Schnitt 114 Euro an Agrarsubventionen. Wie viele Gelder seitens der EU werden aktuell über welche Mittel der GAP an Betriebe in Hamburg gezahlt?

Die Förderung über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) erfolgt aus zwei EU-Agrarfonds, dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, 1. Säule der GAP) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, 2. Säule der GAP).

Die Administration der Zahlungen aus der 1. Säule der GAP erfolgt aufgrund des zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der FHH geschlossenen EG-Direktzahlungen-Staatsvertrags durch die Zahlstelle EGFL/ELER des Landes Schleswig-Holstein. Im EU-Haushaltsjahr 2019 (16.10.2018 bis 15.10.2019) wurden aus der 1. Säule der GAP an Betriebe in Hamburg Zahlungen in Höhe von 4.296.008,25 € geleistet. Da es sich um Direktzahlungen handelt, besteht der Betrag zu 100 % aus EU-Mitteln.

Anders als bei der 1. Säule erfolgen Zahlungen aus der 2. Säule nicht aufgrund des Wohnsitz- sondern des Belegenheitsprinzips. Maßgeblich ist insofern der Ort, an dem der Betrieb eine Maßnahme umsetzt. Nach dem ELER-Ausstieg Hamburgs kann in der aktuellen Förderperiode ein solcher Ort nur in einem anderen Bundesland als der FHH liegen. Wieviele EU-Fördermittel (EU-Anteil) im Rahmen der 2. Säule an Hamburger Betriebe über Anträge in anderen Bundesländern fließen, wird statistisch nicht erhoben. Dem öffentlich zugänglichen Internetportal https://agrar-fischerei-zahlungen.de ist zu entnehmen, wieviele Fördermittel aus dem ELER insgesamt (EU- und nationaler Anteil) Hamburger Betriebe aus der 2. Säule der GAP über Förderanträge in anderen Bundesländern erhalten haben. Die aktuellste verfügbare Auswertung bezieht sich auf das EU-Haushaltsjahr 2018 (16.10.2017 bis 15.10.2018). Im EU-Haushaltsjahr 2018 wurden demnach im Rahmen der 2. Säule der GAP an Betriebe in Hamburg Zahlungen in Höhe von 546.966,51 € geleistet. Da der prozentuale ELER-Anteil nach Art der Maßnahme zwischen 53 und 100 % variiert, kann aus der Gesamtsumme allerdings nicht auf den nominalen ELER-Anteil geschlossen werden.

19. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe auf dem Gebiet der FHH werden mit Mitteln der GAP subventioniert?

Im EU-Haushaltsjahr 2019 (16.10.2018 bis 15.10.2019) wurden aus der 1. Säule der GAP an 352 Betriebe in Hamburg Zahlungen geleistet.

Auf dem in der Antwort 18. bezeichneten Internetportal sind im EU-Haushaltsjahr 2018 (16.10.2017 bis 15.10.2018) für die 2. Säule der GAP 47 Zahlungsempfänger genannt.

20. Hat der Senat zur Reform der GAP Position bezogen? Wenn ja: Wo und welche?

Der Senat hat mit den Inhalten der Bundesrats-Beschlussverfahren zu den Vorschlägen der EU-Kommission für die „GAP post-2020“ Position bezogen (siehe Bundesrat-Drs. 246/18, 247/18 und 248/18).

21. Gibt es zurzeit laufende Projekte zu klimaresistenten Bäumen, die über GAK- bzw. ELER-Förderung unterstützt bzw. finanziert wurden? Wenn ja: Welche Projekte wurden über welchen Zeitraum gefördert und welche Ergebnisse liegen jeweils vor?

Nein.

 

F. Absatz und Vermarktung

22. Welche Wochenmärkte auf dem Gebiet der FHH gibt es derzeit?

Für die Übersicht der bezirklichen Wochenmärkte siehe Drs. 21/11876. Seither wurde der Wochenmarkt in Eimsbüttel – Bei der Apostelkirche zum 31.01.2019 eingestellt.

Für die Übersicht der privaten Wochenmärkte siehe Anlage 9.

23. Welche Öffnungszeiten haben die Wochenmärkte und wie haben sich die Öffnungs­zeiten und die Anzahl der Marktbeschicker auf den Wochenmärkten seit 2008 entwi­ckelt? Bitte auch mit Auslastung des jeweiligen Wochenmarktes aufführen.

Zu den Öffnungszeiten für die bezirklichen Wochenmärkte siehe Drs. 21/11876 und Antwort zu  26.

Zu der Anzahl der Marktbeschicker siehe Drs. 21/11876 und Anlage 10.

Zur Auslastung der bezirklichen Wochenmärkte liegen nur konkrete Zahlen aus dem Bezirk Bergedorf vor:

Auslastungsgrad

2019*

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

Bergedorf
(Dienstag)

84%

65%

70%

73%

76%

71%

75%

75%

68%

72%

75%

77%

Bergedorf
(Freitag)

75%

76%

82%

89%

91%

84%

86%

87%

81%

81%

82%

88%

Lohbrügge (Mittwoch)

76%

74%

81%

73%

76%

70%

72%

79%

73%

73%

77%

74%

Lohbrügge
(Samstag)

51%

87%

93%

84%

81%

81%

83%

91%

85%

85%

91%

93%

Bergedorf West

68%

76%

73%

84%

81%

76%

82%

87%

87%

85%

89%

89%

Allermöhe

46%

47%

54%

50%

49%

49%

48%

48%

45%

43%

52%

52%

*Die Zahlen für das Jahr 2019 können bis Ende des Jahres noch abweichen.

Darüber hinaus liegen der BWVI keine Erkenntnisse vor.

24. Welche Wochenmärkte sind nach 2008 hinzugekommen oder wurden eingestellt?

In den Bezirken Hamburg-Nord, Hamburg-Mitte, Harburg und Altona gab es seit dem Jahr 2008 keine Veränderungen.

Folgende Veränderungen gibt es in den Bezirken Bergedorf, Eimsbüttel und Wandsbek. Dabei sind seit 2008 einige Wochenmärkte zunächst hinzugekommen und später wieder eingestellt worden:

Bezirk

Hinzugekommen

Eingestellt

Bergedorf

S-Bahnhof Bergedorf – Ausgang Lohbrügge

S-Bahnhof Bergedorf – Ausgang Lohbrügge

 

Allermöhe

Eimsbüttel

Gustav-Falke-Straße

Grundstraße, Mittwochsmarkt

Bei der Apostelkirche

Bei der Apostelkirche

Niendorf-Nord

 

Wandsbek

Bergstedt

Norbert-Schmid-Platz (Hummelsbüttel)

Poppenbüttler Landstraße

Poppenbüttler Landstraße

 

Rauschener Ring / Wandsbeker Schützenhof

 

25. Falls die unter 19. und 21. aufgeführten Märkte ein spezifisches Profil haben, bitte dieses aufführen (z. B. Bio).

Für die bezirklichen Wochenmärkte: Die von den Bezirksämtern durchgeführten Wochenmärkte unterliegen der Gewerbeordnung. Unter § 67 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Verordnung über Wochenmärkte, Volksfeste und Jahrmärkte sind die Warenarten auf bezirklichen Wochenmärkten definiert. Ein darüber hinausgehendes spezifisches Profil gibt es nicht.

Für die privaten Wochenmärkte siehe Anlage 9.

26. Gab es zur Attraktivitätssteigerung Änderungen von Öffnungszeiten oder Wochen­marktprofilen? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?

Für die Bezirke Hamburg-Mitte und Wandsbek gab es keine Änderungen von Öffnungszeiten oder Wochenmarktprofilen.

Im Bezirk Bergedorf wurde im Oktober 2009 das Projekt „Wochenmarkt der Zukunft“ mit einer Laufzeit von drei Jahren gestartet. Das Projekt beinhaltete zahlreiche Werbeaktivitäten wie z. B. Buswerbung, Entwicklung eines Logos „Bergedorfer  Wochenmärkte“, mobile Beach-Flags, Give-away Notizblöcke, Tragetaschen etc. Die Maßnahmen sorgten dafür, dass die Wochenmärkte insgesamt besser wahrgenommen wurden. Weitere Ergebnisse sind nicht bekannt. Für einen Teil des Wochenmarktes Bergedorf wurde ab dem Jahr 2016 die Öffnungszeit am Freitag von 13 Uhr auf 14 Uhr ausgeweitet.

Desweiteren wurden in den Jahren 2006 bis 2013 Parkgutscheine ausgegeben.

Im Bezirk Eimsbüttel gab es folgende Maßnahmen:
Grundstraße:

  • ab 01.03.2012 Verlängerung der Öffnungszeiten, Mittwoch und Samstag von 13:00 auf 14:00 Uhr;
  • ab 30.10.2013, Änderung der Öffnungszeiten am Mittwoch auf 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr und Samstag Verkürzung auf 13:00 Uhr;
    Der Mittwochsmarkt Grundstraße musste zum 01.02.2016 mangels Nachfrage eingestellt werden.
    Tibarg:
    Verlängerung der Öffnungszeit von 13:00 Uhr auf 13:30 Uhr.

Im Bezirk Harburg wurde aufgrund eines Gutachtens im Jahr 2010 für den vom Bezirksamt Harburg veranstalteten Wochenmarkt eine Neuordnung und Ausrichtung der Marktstände durchgeführt. Zusätzlich wurden die Öffnungszeiten von 13 Uhr auf 13:30 Uhr verlängert  sowie Standtische und Sonnensegel aufgestellt. Statistiken bzw. Gutachten zu den dadurch erreichten Ergebnissen liegen nicht vor.

Im Bezirk Altona wurden im Jahr 2009 die Öffnungszeiten der Märkte „Neue Große Bergstraße“ und „Spritzenplatz“ um eine Stunde verlängert. Dies wurde gut angenommen.
Die Diversifikation der Angebotspalette wurde regelmäßig auf allen Märkten der Nachfrage angepasst.

Im Bezirk Hamburg-Nord wurde der Beginn des Wochenmarktes Langenhorner Markt am Samstag von 13 Uhr auf 11:30 Uhr im Jahr 2014 vorgezogen, diese Ausweitung erfolgte zwar vorrangig aus organisatorischen Gründen, dient aber damit zugleich auch der Attraktivitätssteigerung.

27. Welche Absatz- und Vermarktungswege (z. B. (Direktvermarktung, Genossenschaf­ten) werden durch welchen Anteil der Betriebe genutzt?

Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.

28. Wie hat sich die Anzahl der Kundinnen und Kunden der Wochenmärkte seit 2008 entwickelt?

Im Bezirk Altona werden keine Erhebungen vorgenommen. Die Nachfrage scheint nach Auskunft der Marktbeschicker auf bezirklichen Wochenmärkten kontinuierlich zu sinken.

Im Bezirk Hamburg-Nord geht die Nachfrage auf den Wochenmärkten insbesondere unter der Woche zurück. Konkrete, belastbare Daten liegen jedoch nicht vor, da es keine Erfassung der Kundinnen und Kunden gibt.

Darüber hinaus liegen der BWVI keine Erkenntnisse vor.

29. Welche Nahrungsmittel beziehen die städtischen Einrichtungen (Schulen, Kitas, Be­hörden- und Betriebskantinen) aus regionalem bzw. aus Bio-Anbau und wie hoch ist deren Anteil zum einen an der Versorgung in vorgenannten Einrichtungen und zum an­deren an der Gesamtproduktion der regionalen Landwirtschaft?

30. Wie hat sich die Abnahme von regionalen Nahrungsmitteln in den Einrichtungen der FHH seit 2008 entwickelt?

Produkte aus dem ökologischen Landbau werden durch die Verordnung (EG) Nr. 834 / 2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen definiert. Art und Umfang der in den Einrichtungen verwendeten Produkte werden statistisch nicht erfasst.

Die Begriffe „regionale Produkte“, „regionale Nahrungsmittel“, „regionale Landwirtschaft“ und „regionale Produktion“ sind europaweit weder definiert noch gesetzlich geschützt. Sofern Produkte nicht unter die Geoschutzregelungen (g.U. oder g.g.a.) fallen, können Hersteller, Händler, sowie Verbraucherinnen und Verbraucher eigene, jeweils unterschiedliche Definitionen verwenden. Dadurch entstehen Eigenmarken, denen uneinheitliche Paramater zugrunde liegen.

Vor diesem Hintergrund lassen sich Daten zur Gesamtproduktion der „regionalen Landwirtschaft“, Warenströme „regionaler Produkte“ und dementsprechende Mengenangaben nicht darstellen.

 

G. Großmarkt

31. Wie haben sich die Fläche und die Anzahl der Anbieter auf dem Großmarkt seit 2008 entwickelt?

Die Fläche und deren Auslastung hat sich wie folgt entwickelt:

Jahr

Verkaufsstände Erdgeschoss Großmarkthalle Obst + Gemüse

Auslastung

Lager- und Kühlräume im Untergeschoss der Großmarkthalle Obst + Gemüse

Auslastung

Außenflächen Großmarkt-gelände
Umschlag- und Lagerhallen1

Auslastung

 

in m²

in %

in m²

in %

in m²

in %

2009

20.000

99,22

22.700

70,92

56.551,57

100

2010

20.000

97,80

22.700

73,95

56.551,57

100

2011

20.000

97,57

22.700

74,54

56.551,57

100

2012

20.000

92,20

22.700

78,20

56.551,57

100

2013

20.000

99,15

22.700

80,48

56.551,57

100

2014

20.000

98,68

22.700

80,38

56.551,57

100

2015

20.000

98,62

22.700

83,56

56.719,57

100

2016

20.000

98,69

22.700

86,10

55.971,57

100

2017

20.000

97,55

22.700

90,68

55.971,57

100

2018

20.000

97,79

22.700

87,93

55.971,57

100

2019

20.000

99,12

22.700

90,10

55.971,57

100

1 Die Flächen des Blumengroßmarktes sind hier enthalten.

 

 

Die Zahl der Anbieter entwickelte sich wie folgt:

Jahr

Anbieter

2009

437

2010

428

2011

408

2012

411

2013

394

2014

402

2015

387

2016

380

2017

370

2018

341

2019

345

 

Für das Jahr 2008 liegen keine Daten vor. Die Aufbewahrungsfrist von Unterlagen beträgt zehn Jahre, daher stehen dem Landesbetrieb Großmarkt, Obst, Gemüse und Blumen die Grundlagen für eine Zahlenermittlung nicht mehr zur Verfügung.

32. Wie hat sich der Umsatz auf dem Großmarkt seit 2008 entwickelt?

Der Umsatz des Landesbetriebes Großmarkt, Obst, Gemüse und Blumen ist dem Einzelplan 7 des Haushalts zu entnehmen. Die Zahlen der auf dem Großmarkt ansässigen Unternehmen liegen dem Landesbetrieb Großmarkt, Obst, Gemüse und Blumen nicht vor.

33. Welche Flächenperspektive hat der Großmarkt bzw. welchen Flächenbedarf wird der Betrieb voraussichtlich bis 2030 haben?

Die Fläche des Großmarktes ist hinsichtlich der Zukunftsperspektive zweigeteilt. Für die Fläche westlich des Schleusenkanals besteht eine Standortgarantie des Senats bis zum 31.12.2024. Danach ist sie im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages an das Projekt „Hammerbrooklyn“ vergeben. Derzeit sind dort vier Marktfirmen ansässig. Drei von ihnen werden dann den Betrieb bzw. Betreibsteil einstellen. Für ein Unternehmen sind bis dahin Ersatzflächen auf dem verbleibenden Großmarktgelände zu finden.

Für die weiteren Flächen (rd. 25,5 ha) östlich des Schleusenkanals besteht eine Standortgarantie bis zum 31.12.2034. Für diese Flächen besteht weiterhin ein hoher Bedarf. Die Flächen sind nahezu vollständig vermietet (siehe Antwort zu 31.), wobei in den vergangenen Jahren eine stetig steigende Nachfrage festgestellt werden konnte. Darüber hinaus gibt es Überlegungen der Händlerschaft, die Auslieferung von Waren zu bündeln, was eine zusätzliche zentrale Kommissionierungsfläche erforderlich machen würde. Die aktuellen Ernährungstrends (regional, Bio, vegetarisch/vegan, geringerer Fleischkonsum) sowie die bisherige Marktentwicklung werden nach Einschätzung des Landesbetriebs nicht zu einem Rückgang der benötigten Fläche führen.

 

H. Bioanbau

34. Wie viele Betriebe aus welchem landwirtschaftlichen Bereich sind Bio-zertifiziert? Bitte Anzahl der Betriebe und deren Flächen bzw. Tierbestandsanteil, die landwirtschaftliche Schwerpunktsetzung des Betriebs und die Art der Zertifizierung aufführen und für die Jahre ab 2008 auflisten.

 

 

Ökolandbau

in Hamburg

 

 

davon

Landwirtschaft

 

davon

Obstbau

 

davon

Gemüse- und

Zierpflanzenbau

Jahr

Anzahl

Betriebe

Fläche (ha)

Anzahl

Betriebe

Fläche (ha)

Anzahl

Betriebe

Fläche (ha)

Anzahl

Betriebe

Fläche

(ha)

2008

30

1051

8

758

11

179

11

114

2009

32

1006

9

767

11

117

12

122

2010

34

1069

8

791

11

182

15

96

2011

35

1078

9

819

11

175

15

84

2012

34

1084

9

783

11

210

14

91

2013

35

1128

10

809

11

208

14

111

2014

33

1090

9

774

12

204

12

112

2015

36

1189

12

854

11

206

13

129

2016

38

1285

12

910

12

234

14

141

2017

36

1260

12

755

11

167

13

136

2018

42

1347

12

744

15

247

15

144


Die oben stehende Tabelle mit Angaben aus dem Ökokontrollverfahren unterscheidet die grundsätzliche Betriebsausrichtung sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Gartenbau. Nicht dargestellt werden kann, inwieweit innerhalb der Ausrichtung andere Flächennutzungen stattfinden. Beispielsweise ist besonders bei den Flächenangaben für den Gemüse- und Zierpflanzenanbau zu berücksichtigen, dass in der Flächenangabe auch Grünlandflächen enthalten sind. Tierbestandsanteile werden über das Ökokontrollverfahren nicht gemeldet, können aber der nachfolgenden Tabelle zur Viehhaltung in ökologischer Wirtschaftsweise entnommen werden.


Betriebe mit Viehhaltung in ökologischer Wirtschaftsweise nach Tierarten in Hamburg

Gegenstand der Nachweisung

Hamburg

2007a

2 010

2 013

2 016

Insgesamt

 

 

 

 

Betriebe

12

11

11

12

Großvieheinheiten (GV)

409

389

350

401

 

 

 

 

 

Rinder

 

 

 

 

Betriebe

9

8

8

7

Tiere

392

361

282

321

 

 

 

 

 

Schweine

 

 

 

 

Betriebe

4

2

2

2

Tiere

112

.

.

.

 

 

 

 

 

Schafe

 

 

 

 

Betriebe

4

4

3

4

Tiere

128

147

192

153

 

 

 

 

 

Geflügel

 

 

 

 

Betriebe

4

4

5

2

Tiere

352

.

.

.

 

Quelle: Statistikamt Nord, Agrarstrukturerhebungen 2007, 2013, 2016 und Landwirtschaftszählung 2010

Die Zertifizierung erfolgt gemäß den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91. Darüber hinaus gehende Zertifizierungen werden nicht erfasst.

Im Übrigen siehe Drs. 21/18512.

35. Wie viele Betriebe aus welchen landwirtschaftlichen Bereichen und mit welcher Flä­che haben seit 2008 eine Umstellung auf „Bio“ vorgenommen und wie viele Betriebe sind den umgekehrten Weg gegangen? Welche Förderprogramme stehen landwirtschaftlichen Betrieben bei der Umstellung auf Bio-Anbau zur Verfügung und wie hoch sind die durch diese in Anspruch genommenen Mittel?

Von 2008 bis Ende 2018 wurden vom Öko-Kontrollverfahren im Bereich Landwirtschaft acht Betriebe mit insgesamt 249,2 ha neu angemeldet und vier Betriebe abgemeldet. Im Bereich Obstbau wurden im gleichen Zeitraum sechs Betriebe mit 118,35 ha angemeldet und zwei Betriebe abgemeldet. Im Bereich Zierpflanzen- und Gemüseanbau wurden zehn Betriebe mit 9,07 ha angemeldet und sechs Betriebe abgemeldet. Angaben zu Flächen werden nur bei Neuanmeldungen und nicht bei Abmeldungen erfasst.

Die FHH bietet das Förderprogramm „Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren“ an. Im Jahr 2019 betrug das Bewilligungsvolumen bisher (Stand 5. November 2019) 380.496,30 €. Es liegen noch weitere Auszahlungsanträge von Betrieben in Höhe von rund 140.000 € vor. Eine Aufteilung der Summe in Einführung und Beibehaltung wird nicht erfasst. Im Übrigen siehe zu den bewilligten Mitteln in den vergangenen Jahren Drs. 21/18512.

Außerdem führt die FHH zwei Projekte durch: Für das „Modellprojekt Erhöhung der Umstellungsbereitschaft im Obstbau“ wurden in den Jahren 2016 bis 2019 (Stichtag 5. November 2019) 86.089,29 € ausgezahlt. Für das Ende 2018 begonnene Projekt „Hamburger Bio-Offensive“ mit Schwerpunkt Grünlandbetriebe und Gemüseanbau wurden im Jahr 2019 bisher (Stichtag 5. November 2019) 17.600 € in Anspruch genommen.

Im Übrigen siehe Drs. 21/18512.

36. Welche Schwierigkeiten sieht der Senat, die landwirtschaftliche Betriebe daran hin­dern, ihre Betriebe auf biologischen Anbau umzustellen?

Die Umstellung eines landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betriebes auf ökologische Bewirtschaftung ist ein komplexer Prozess. Die Hauptschwierigkeiten liegen in der Klärung der langfristigen betrieblichen Ausrichtung, notwendiger Investitionen zur Umstellung der Produktionsverfahren und beim Aufbau neuer Vermarktungswege.

Besondere Schwierigkeiten für die Änderung der Bewirtschaftung werden bereits vor der eigentlichen betriebswirtschaftlichen Umstellung gesehen. Es müssen sowohl die Mitglieder der Familie wie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbezogen werden. Sofern in einem größerem Anteil Pachtflächen bewirtschaftet werden, muss die Verfügbarkeit durch langfristige Verträge gesichert sein. Bei Entscheidungen dieser Tragweite sind häufig Fragen der Hofnachfolge miteinzubeziehen.

Bestimmte Verfahren, wie z.B. die Anbindehaltung oder einstreulose Haltung auf Spaltenböden von Tieren oder etablierte Techniken im konventionellen Unter-Glas-Anbau, bei denen Pflanzen in Hydrokulturen oder Substraten kultiviert werden, sind im ökologischen Anbau nicht erlaubt. Sofern hier keine grundsätzliche Änderung der Betriebsorganisation möglich ist, liegt ein Ausschlussgrund für eine Umstellung vor.

Auch bei einer grundsätzlichen Bereitschaft für eine Umstellung sind weitere Herausforderungen zu lösen. Zum Teil müssen bauliche Anlagen, z.B. bei Haltungsverfahren in der Tierhaltung, Gewächshauseinrichtungen oder Lagermöglichkeiten für Ernteprodukte, angepasst werden. Insbesondere für den Ersatz der chemischen Unkrautbekämpfung sind Investitionen in alternative Technik (mechanische oder thermische Verfahren) erforderlich.

Neben diesen betrieblichen Anpassungsschritten müssen neue Absatzwege und Marktpartner erschlossen werden. Grundsätzlich liegen entwickelte Konzepte und Beratungsinformationen für die Umstellung vor. Allerdings muss die Vermittlung dieser Informationen weiterhin verbessert werden. Die strukturell bedingte Abnahme der Zahl selbständig verarbeitender, kleinerer Betriebe des Ernährungshandwerks muss durch neue Konzepte und Partner kompensiert werden.

Der Hamburger Ökoaktionsplan sieht deshalb entsprechende unterstützende Maßnahmen zu Wissenstransfer, zur Förderung von Beratungsleistungen, in der Agrarinvestitionsförderung und zur Unterstützung beim Aufbau nachhaltiger Vermarktungsstrukturen im Rahmen der Absatzförderung vor.

 

I. Tierhaltung

37. Wie viele Schweine, Hühner, Rinder und Kühe werden durch landwirtschaftliche Be­triebe in Hamburg außer für den Eigenbedarf gehalten und wie hat sich deren Anzahl seit 2008 verändert?

Tierhaltung in Hamburger Betrieben

2007

2010

2013

2016

 

Anzahl der Tiere

Schweine*

430

.

.

.

Hühner*

3.363

3.093

2.562

.

Rinder

6.560

6.088

6.010

6.157

darunter Milchkühe (2 Jahre und älter)

970

1.024

1.044

1.145

Quelle: Statistikamt Nord, Agrarstrukturerhebungen 2007, 2013, 2016 und Landwirtschaftszählung 2010

* Das Statistikamt Nord hat mitgeteilt, dass aus Datenschutzgründen in den Jahren 2010, 2013 und 2016 keine Veröffentlichung möglich ist.

Der Eigenbedarf landwirtschaftlicher Betriebe wird statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

38. Wie groß sind die vorgenannten Tierhaltungsbetriebe?

Siehe Anlage 11.

39. Welche Haltungsformen durch jeweils wie viele Betriebe mit wie vielen Tieren liegen vor und wie hat sich die Art der Haltung seit 2008 entwickelt?

Der Begriff „Haltungsform“ ist nicht eindeutig definiert und wird in der amtlichen Statistik nicht erfasst. Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 wurden die Haltungsverfahren einmalig erhoben. Für die Ergebnisse  siehe Anlage 12.

40. Wie haben sich die Anzahl der Milchkühe, der Milchmenge und der Milch produzierenden Betriebe in Hamburg nach Wegfall des regulierten Milchmarktes der EU entwickelt?

Die EU-Milchquotenregelung ist zum 31. März 2015 ausgelaufen. Nach diesem Zeitpunkt wurde nur eine Agrarstrukturerhebung des Statistikamtes Nord im Jahr 2016 durchgeführt. Auf dieser Basis kann daher keine Entwicklung der Milchproduktion in Hamburg nach dem Jahr 2015 dargestellt werden. Hilfsweise wurde eine Auswertung viehseuchenrechtlicher Daten vorgenommen. Dabei werden aber nicht Betriebe, sondern sogenannte Milchkuhhaltungen (Milchproduktionsstätten) erfasst. Milchkuhhaltungen sind in Hamburg in der Regel identisch mit Betrieben, allerdings ist eine geringfügige Abweichung möglich, wenn ein Betrieb mehr als eine Milchproduktionsstätte hat. Im Jahr 2016, in dem eine Agrarstrukturerhebung durchgeführt worden ist, war dies nicht der Fall. Für die anderen Jahre kann dies nicht ausgeschlossen werden.

Vor dieserm Hintergrund wird die Entwicklung der Kennziffern für die Jahre 2015 bis 2018 in der folgenden Tabelle dargestellt.

Milchkuhhaltung und -produktion in Hamburg

Jahr

Milchkuhhaltungen

Milchkühe

Milchmenge

Anzahl

- in t -

2015

21

1160

7637

2016

21

1149

7573

2017

20

1161

7594

2018

20

1094

7260

Quelle: Statistikamt Nord, Viehbestandserhebung Rinder (HIT-Auswertung), Bundesanstalt f. Landwirtschaft u. Ernährung

41. Welche und wie viele Kontrollen finden durch die Veterinärämter statt?

Die Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) der Bezirksämter führen in Tierhaltungen planmäßige und anlassbezogene Kontrollen nach tierschutz-, tierseuchen- und tierarzneimittel­rechtlichen Vorschriften durch. Kontrollfrequenzen für planmäßige Kontrollen orientieren sich an fachrechtlichen Vorschriften und Vorgaben der Fachanweisungen. Sie werden risikobasiert durchgeführt. Aufgrund der vielfältigen Rechtsgrundlagen und der damit einhergehenden Kontrollvorgaben führen die VS eine große Anzahl unterschiedlichster Kontrollen durch. Eine generalisierte Statistik über alle durchgeführten Kontrollen wird nicht geführt. Aus diesem Grund können konkrete Kontrollzahlen für die vergangenen zehn Jahre nicht angegeben werden.

42. Wie hat sich der Einsatz von Antibiotika in den Tierzucht-Betrieben seit 2008 entwickelt?

Für die Jahre 2008 bis 2013 können aufgrund der fehlenden Meldepflicht keine Angaben gemacht werden. In den seit dem Jahr 2014 in der Antibiotikadatenbank nach § 58a Abs. 1 u. 2 Arzneimittelgesetz meldepflichtigen Tiermastbetrieben ist der Antibiotikaeinsatz insgesamt rückläufig.

 

J.  Wildtiere

43. In der interessierten Öffentlichkeit gab es eine Diskussion über Schäden in der Landwirtschaft durch Wildgänse: Wie beurteilt der Senat die Situation und Entwicklung des Einflusses der Wildgänse auf die Landwirtschaft und welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls ergriffen bzw. sind aktuell geplant?

Die Wildganspopulation in der FHH unterliegt von Jahr zu Jahr starken Schwankungen. Damit einhergehend variiert auch der Einfluss auf die Landwirtschaft. Um negative Einflüsse auf die Landwirtschaft zu minimieren, wurde die Jagdzeit für Wildgänse verlängert.

44. Welche Fälle von Vogelgrippe wurden im letzten Jahr festgestellt? Bitte nach Wild- und Nutztieren aufschlüsseln.

Im Jahr 2018 wurden keine Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln oder gehaltenen Vögeln festgestellt.

45. Wie schätzt der Senat derzeit die Gefahr durch die Schweinepest ein und welche Maßnahmen sind für den Fall des Auftretens vorgesehen?

Gemäß der qualitativen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler Instituts (FLI) zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus Verbreitungsgebieten in Europa nach Deutschland wird das Risiko insgesamt als hoch bewertet.

Die Maßnahmen für den Fall eines Ausbruchs sind in der Schweinepestverordnung festgelegt. Dazu gehört die Einrichtung von Restriktionszonen, in denen eine intensive Suche nach Fallwild sowie die Beprobung und unschädliche Beseitigung aller aufgefundenen Wildschweinkadaver erfolgen muss. Weitere Maßnahmen können u.a. die Umzäunung bestimmter Gebiete, Betretungsverbote, eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild und Vermarktungseinschränkungen für Schweinefleisch sein.

Welche der genannten Maßnahmen im Ausbruchsfall zur Anwendung kommen werden, wird anhand des jeweiligen Ausbruchsgeschehens beurteilt und umgesetzt.

46. Waren weitere meldepflichtigen Tierseuchen oder Tierkrankheiten bei Wildtieren oder bei Nutztieren auf Hamburger Staatsgebiet zu verzeichnen und wenn ja, welche?

Im Jahr 2018 wurden die meldepflichtigen Tierkrankheiten Tuberkulose, Salmonellose, Campylobacteriose, Paratuberkulose und Echinokokkose auf dem Gebiet der FHH festgestellt.

Anzeigepflichtige Tierseuchen wurden in diesem Zeitraum nicht festgestellt.

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