„Touch and Go“ am Flughafen – wenn der Senat nicht antworten will

Kurz mal den Flughafen anfliegen und gleich wieder direkt durchstarten – der thailändische König oder einer seiner Thronfolger hat es gemacht und mich dazu animiert, mal nachzufragen, wie oft Menschen im Flughafenumfeld zusätzlich durch Trainingsmanöver belastet werden. Mit der Anfrage „Kann man am Flughafen Hamburg Lärm- und Umweltbelästigung üben?“ (Drs. 22/1551) und der notwendigen Nachfrage dazu (Drs. 22/2007) wollte ich mehr Klarheit schaffen.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage "Nachfrage zur Schriftlichen Kleinen Anfrage „Kann man am Flughafen Hamburg Lärm- und Umweltbelästigung üben?“ (Drs. 22/1551)" (Drs. 22/2007) ist hier als PDF online.

Der Senat hat die Nachfrage erneut nicht vollständig beantwortet. Zumindest tauchen die beiden „Touch and Go-Manöver“ der königlichen Boeing-Jets nicht in der Antwort auf, die aber auch so schon unbefriedigend genug ist. Lediglich 20 Anträge kann der Senat für solche Manöver belegen, die allesamt von Flugschulen mit kleineren Maschinen mit einem Gewicht von unter zwei Tonnen stammen.

Eine Dokumentation der Anträge auf solche Belästigungsmanöver findet in Hamburg nicht statt. Die Behörde argumentiert mit der kurzfristigen mündlichen oder telefonischen Antragstellung. Manchem im Antragsdschungel der Behörden untergehenden Menschen muss das wie Hohn in den Ohren klingen. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Dokumentation deswegen nicht notwendig erscheint, weil es keine Beanstandungen der Entscheidungen durch die Luftaufsicht, die die Entscheidungen fällt, gegeben habe.

Hier gibt es Nachbesserungspotenzial. Eine Abteilung der Wirtschaftsbehörde, die ihre eigenen Entscheidungen nicht beanstandet und deswegen auf eine Dokumentation der Anträge und Genehmigungen verzichtet ist, vorsichtig gesagt, eine Unverschämtheit.