Bergedorf 99: Plant der Senat die ökologische Weiterentwicklung mit der Planierraupe?

Die Pächterinnen und Pächter des Grabelandes im Bereich des Bebauungsplans Bergedorf 99 haben im Juni ihre Kündigungen für ihre Gärten durch die Stadt erhalten. Das ruft Rätselraten hervor, denn die gekündigten Flächen liegen auf einem Bereich, der als Pufferzone um einen „schützenswerten Boden“ eingerichtet wurde und nicht bebaut werden soll. Dabei geht es um etwas mehr als neun Hektar Fläche mit grünen Gartenoasen, die zum Teil schon seit den 1970er Jahren dort bestehen.

Auf der Fläche zwischen den Bahngleisen nach Geesthacht und der A25 soll ein Innovationspark angesiedelt werden. Dafür stehen im westlichen Bereich 20 Hektar zur Verfügung. Der Bereich östlich des schützenswerten Bodens ist bisher aus dem Bebauungsplan ausgeklammert. Die dortigen Grabelandparzellen sind überwiegend auf privatem Grund und bisher offiziell nicht verplant und ungekündigt.

Der Senat hat meine Anfrage „Perspektive des Grabelandes im B-Plangebiet Bergedorf 99“ (Drs. 22/8863) nun beantwortet. Die Zahl der offenen Fragen hat allerdings nicht abgenommen. Nach Antwort des Senats sollen auch die nicht bebaubaren Flächen „Teil des Innovationsparks“ sein und „für eine allgemeine und öffentliche Freiraumnutzung sowie eine ökologische Weiterentwicklung zur Verfügung stehen“. Diese Antwort ist nebulös und entbehrt jeder bisher bekannten Planung für das Gebiet. Man kann sich einiges unter der „ökologischen Weiterentwicklung“ vorstellen, vor allem aber die Gewinnung neuer Ausgleichsflächen für Bauprojekte Hamburgs. Der Senat scheint auf Kosten der Grabelandparzellen freie Hand haben zu wollen.

Die Pächterinnen und Pächter, von denen schon einige Gärten über mehrere Generationen pflegen, wollen ihre kleine grüne Oase am Rande der Bergedorfer Innenstadt nicht aufgeben. Bei einem Besuch vor Ort habe ich mir die kleinen Oasen angesehen und mit Pächterinnen und Pächtern Gespräche geführt. Der Großteil von ihnen hat der Kündigung bisher nicht zugestimmt – die Stadt hat die Antwort auf die Zahlen wohlweißlich nicht angegeben. Die Alternative, sich einzeln, um Kleingartenflächen an der Rothenhauschaussee zu bewerben, ist angesichts der dort angebotenen Miniparzellen nicht reizvoll, zudem wird eine Grabelandgemeinschaft dabei zerstört.

Die Stadt sollte darüber nachdenken, die Parzellen im Pufferbereich zu erhalten – ein wichtiger Beitrag für eine grüne Lunge Bergedorfs – und die nicht verpachteten Grundstücke den Pächterinnen und Pächtern des westlichen Bereichs verpachten, auf dem tatsächlich gebaut werden soll. Das würde der Weiterentwicklung des Gebiets, auch mit der Perspektive für die Grabelandflächen östlich des schützenswerten Bodens, ermöglichen. Eine Kündigung der Flächen seitens der Stadt, ohne ein Konzept vorlegen zu können, ist nicht aktzeptabel.