Kleingärten außerhalb des Landesbundes? Der Senat hat nur wenig Kenntnisse!

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Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie wird deutlich, wie wichtig Kleingärten für die Menschen in Hamburg sind. Mit meiner Anfrage „Kleingartenvereine und Mietgärten außerhalb des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg“ (Drs. 22/3262) an den Senat wollte ich klären, wie dabei die Situation der verpachteten Gartenflächen in der Stadt aussieht, die nicht über den Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) und deren angeschlossenen Kleingartenvereinen (KGV) aussieht.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage "Kleingartenvereine und Mietgärten außerhalb des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg" (Drs. 22/3262) ist hier als PDF online.

Die Antworten des Senats fallen erstaunlich dünn aus. Der Senat erwähnt, dass derzeit 479 öffentliche Grundstücke mit rund 37,42 ha durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Grabeland zur gärtnerischen Nutzung verpachtet sind. Allerdings räumt der Senat ein, keine Angabe zu den Entwicklungen dieser Flächen, auf denen nur einjährige Pflanzen angebaut werden dürfen, machen zu können. Die Frage nach der Anzahl von Pächterinnen und Pächtern solcher Flächen hat der Senat nicht einmal beantwortet.

Anders ist es bei den Gärten, die über den Verein „Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V.“ verpachtet werden. Hier werden in Hamburg derzeit 1.105 Parzellen mit insgesamt 47,2 ha Fläche verpachtet (2020). Allerdings ist zu beobachten, dass im Vergleich zum Jahr 2010 rund 30 Prozent der Gartenflächen (genau 21,2 ha), also grob die Fläche von 21 Fußballfeldern, verloren gegangen sind.

Der Senat tut gut daran, sich in Zeiten, in denen die Wichtigkeit von Kleingärten innerhalb der Stadt immer deutlicher wird, auch um die Situation außerhalb der Gärten des LGH zu kümmern. Hier gilt es im Sinne des Stadtklimas und der sozialen Funktion von Gartenvereinen einer Metropole, die aufgezeigten inhaltlichen Leerstellen schnell zu beseitigen.