Kleingärten in Hamburg: Senat plant keine Anpassungen an geändertes Gesetz

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Kleingärten wurden im letzten Jahr als „Freiräume“ in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aufgenommen. In der Antwort auf die Anfrage „Kleingartenanlagen und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchg)“ (Drs. 22/8505) macht der Senat es sich einfach: „Weiter so“, heißt es im Hamburger Kleingartenwesen, auch wenn Kleingärten auf Bundesebene durch die Gesetzesänderung nun einen höheren Stellenwert zum Schutz von Natur und Umwelt eingeräumt bekommen.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage „Kleingartenanlagen und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchg)“ (Drs. 22/8505) ist hier als PDF online.

Erstaunlich ist, dass der Senat nach der Gesetzesänderung in keinerlei Hinsicht eine Notwendigkeit zur Anpassung des eigenen Handels erkennt und damit deutlich werden lässt, wichtige Entwicklungen rund um die Kleingärten in der Stadt verschlafen zu haben.

In den letzten Jahren hat sich im Hamburger Kleingartenwesen einiges positiv verändert. Die Pächterinnen und Pächter gestalten ihre Parzellen zunehmend naturnah und leisten einen erheblichen Beitrag für Natur und Umwelt und das Klima in der Stadt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Hamburgs Kleingartenanlagen zusammengenommen flächenmäßig die größte Grünanlage in der Stadt sind.

Es wird deutlich, dass die Bedeutung der Kleingärten für die Stadt Hamburg vollkommen anders eingeordnet werden muss. Davon ist der Senat allerdings weit entfernt und erkennt nicht einmal die Chancen und die Aufgaben, die sich durch die Änderung des BNatSchG für die Natur in der Stadt ergeben. Kleingärten müssen zukünftig hinsichtlich der Stadtentwicklung vollkommen anders betrachtet werden. Kleingärten sind kein Bauerwartungsland, sondern ein wichtiger Bestandteil der Stadtnatur. Das „Weiter so“ des Senats reicht da bei weitem nicht aus.