Schriftliche Kleine Anfrage Baulicher Zustand der Brücken in Neuallermöhe, Bergedorf-West und Nettelnburg sowie Unterhaltung der Fleete

Stephan Jersch

er Zustand der Brücken in Neuallermöhe, genauso wie die Unterhaltung der Fleete, ist seit Längerem Gesprächsstoff und Anlass für Nachfragen und Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner. In Neuallermöhe wurden, bedingt durch die Art der Errichtung, die Brücken in den Bereichen West und Ost jeweils zum annähernd selben Zeitpunkt fertiggestellt. Seit geraumer Zeit kommt es nun zu sicherheitsbedingten Brückensperrungen und in der Folge zu Behinderungen im Fuß- und Radverkehr im Stadtteil. Nach Aussagen von Anwohnerinnen und Anwohnern sind aber auch die angrenzenden Quartiere von Nettelnburg und Bergedorf-West von dieser Entwicklung betroffen.

Der Zustand der Brücken in Neuallermöhe, genauso wie die Unterhaltung der Fleete, ist seit Längerem Gesprächsstoff und Anlass für Nachfragen und Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner. In Neuallermöhe wurden, bedingt durch die Art der Errichtung, die Brücken in den Bereichen West und Ost jeweils zum annähernd selben Zeitpunkt fertiggestellt. Seit geraumer Zeit kommt es nun zu sicherheitsbedingten Brückensperrungen und in der Folge zu Behinderungen im Fuß- und Radverkehr im Stadtteil. Nach Aussagen von Anwohnerinnen und Anwohnern sind aber auch die angrenzenden Quartiere von Nettelnburg und Bergedorf-West von dieser Entwicklung betroffen.

Zuletzt hat die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) sich gegenüber dem Ansinnen der Bezirksversammlung Bergedorf nach Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin zur Darlegung der finanziellen Bedarfe zur Erhaltung einer guten Wasserqualität in den Fleeten Neuallermöhes geweigert, einen Vertreter/eine Vertreterin zu entsenden und auf das Grundprinzip „So viel wie nötig – so wenig wie möglich“ als Pflege- und Finanzgrundsatz verwiesen. Diese Missachtung bezirklicher Interessensvertretung und Sorgen um eine lebenswerte Umwelt führen zu Fragen.

Ich frage den Senat:

1.    Welche Brückenbauwerke mit welchem Errichtungsdatum und welcher erwarteten Lebenserwartung sind im Stadtteil Neuallermöhe und den Quartieren Bergedorf-West und Nettelnburg vorhanden?

Siehe Anlage.

2.    Wer ist für die Unterhaltung der Bauwerke jeweils zuständig?

Für die „tragenden Bauteile“ ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zuständig. Diese werden durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Auftrag der BWVI und die „nichtragenden Bauteile“ durch das Bezirksamt Bergedorf unterhalten.

3.    Welche Brückenbauwerke sind bisher gesperrt oder mit Einschränkungen versehen worden? Bitte mit Dauer der Sperrung beziehungsweise einschränkenden Maßnahme aufführen.

Die  Brücke Maria-Terwiel-Kehre/Fährbuernfleet West ist seit November 2013 für den Verkehr gesperrt.

4.    Welche Brückenbauwerke wurden saniert beziehungsweise neu errichtet? Bitte mit Baudatum des Ursprungsbauwerks und erwarteter Lebendauer, sowie Datum der Sanierung beziehungsweise des Neubaus aufführen.

5.    Welche der vorgenannten Sanierungen beziehungsweise Neuerrichtungen erfolgte ohne vorherige Sperrung oder nutzungseinschränkende Maßnahmen?

Folgende Brücken wurden in den letzten beiden Jahren instand gesetzt. Durch diese Instandsetzungsmaßnahmen wird die erwartete Lebensdauer nicht verlängert. Neue Brückenbauwerke wurden in den letzten Jahren nicht errichtet. Im Übrigen siehe Anlage.

 

BrückeZeitraum der Instandsetzungvorherige Sperrung
Fanny-Lewald-RingApril/Mai 2015nein
Curt-Bär-Weg/ReiherfleetNovember 2015nein
Felix-Jud-Ring/KiebitzfleetNovember 2015nein
Anna-Siemsen-Gang/
Annenfleet
Dezember 2015ja
Allermöher Bahnfleet West März/April 2016nein

6.    Wurden für die Sanierung beziehungsweise den Ersatz der Brücken in Neuallermöhe beziehungsweise Bergedorf-West und Nettelnburg Rückstellungen gebildet?       a.    Wenn ja: in welcher Höhe?       b.    Wenn nein: warum nicht?

Es wurden keine Rückstellungen gezielt für die Sanierung der Brücken in diesen Gebieten gebildet. In den jährlichen Haushaltsansätzen für Instandsetzungs- und Grundinstandsetzungsmaßnahmen von konstruktiven Ingenieurbauwerken wwrden Haushaltsmittel für die Erhaltung und die Erneuerung der städtischen Brücken zur Verfügung gestellt.

7.    Gibt es eine Planung seitens der verantwortlichen Stellen (siehe Frage 2.) zum Ersatz/zur Sanierung der Brücken zum Zeitpunkt des erwarteten Abgangs der Bauwerke?
      a.    Wenn ja: Wie sieht diese Planung aus?
      b.    Wenn nein: warum nicht?

Die Brücken werden nach Bedarf entsprechend der zur Verfügung stehenden Ressourcen instand gesetzt oder erneuert.

8.    Wie stellt sich die Entwicklung der Rahmenzuweisung „Kleine  Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ (beziehungsweise anders benannter Haushaltstitel aus den Vorperioden) in den letzten 16 Jahren, seit 2000, für den Bezirk Bergedorf dar? Bitte nach Jahren aufführen.

9.    Wie weit wurden die vorgenannten Rahmenzuweisungen in den vorgenannten Jahren ausgenutzt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

Die Rahmenzuweisung „Kleine wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ besteht seit dem Jahr 2013. Die Mittel dieser Rahmenzuweisung wurden im Rahmen der Bezirksverwaltungsreform aus der Zweckzuweisung „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ herausgelöst und stellen sich in den Jahren 2013 bis 2016 für den Bezirk Bergedorf wie folgt dar:

 

2013201420152016
in Tsd. EURin Tsd. EURin Tsd. EURin Tsd. EUR
Soll393393392392
Ist249281286

Die Entwicklung der zuvor genannten Zweckzuweisung für den Bezirk Bergedorf lässt sich aufgrund vollzogener Systemwechsel in der Mittelbewirtschaft in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur bis in das Jahr 2004 zurückverfolgen.Zweckzuweisung „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ für den Bezirk Bergedorf:

 

2004200520062007200820092010201120122013201420152016
in
Tsd.
EUR
in
Tsd.
EUR
in
Tsd.
EUR
in
Tsd.
EUR
in
Tsd.
EUR
in
Tsd.
EUR
in
Tsd.
EUR
in
Tsd.
EUR
in
Tsd.
EUR
in
Tsd.
EUR
in
Tsd.
EUR
in
Tsd.
EUR
in
Tsd.
EUR
Soll7057507347499568251.0628671.2966061.320995995
Ist7057507347499568251.0628271.2484391.206769

10.  Wird von der BUE eine olfaktorische Wahrnehmung der Fleete als Ergebnis einer angestrebten kosteneffizienten „ökologisch ausgerichteten Gewässerunterhaltung“ gewertet?

Nein.

11.  In der Antwort auf die Drs. 20-0719 (Rücknahme der finanziellen Kürzungen für die Reinigung der Fleete in Neuallermöhe) der Bezirksversammlung Bergedorf verweist die BUE bezüglich ihrer mangelhaften Finanzierung zur Unterhaltung der Fleete auf die „Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer“ (Band 1, Band 2 und Anlagen), ohne dies näher zu spezifizieren. Eine Durchsicht der Unterlagen ergibt keinen Bezug auf Fleete und Entschlammung. Welche Kapitel der vorgenannten Unterlagen zieht die BUE zur Begründung für die Behauptung einer ausreichenden Finanzierung der Unterhaltung der Fleete ins Feld? Bitte Kapitel und Herleitung spezifizieren.

Die Fleete in Neuallermöhe gehören zu den Marschengewässern. Daher sind insbesondere die Teile der „Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer“ von Bedeutung, die sich diesen Gewässern widmen, aber auch die generellen Vorgaben zur Gewässerunterhaltung (Band I: Kapitel 3, insbesondere 3.1 und 3.3, Band II: Kapitel 4.1, Kapitel 6 und 8.). Da sich die derzeitige Unterhaltungspraxis des Fleetsystems in Neuallermöhe nach diesen Vorgaben richtet, ist davon auszugehen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

In der praktischen Umsetzung werden die Wassertiefen von der zuständigen Wasserwirtschaftsverwaltung regelmäßig überprüft. Dort, wo die Gewässer zu stark verschlammen, werden Entschlammungsmaßnahmen nach Priorität geplant und umgesetzt. Diese Maßnahmen werden aus der Rahmenzuweisung „Kleine wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ oder aus der Zweckzuweisung „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ finanziert. Diese Finanzmittel sind auskömmlich, siehe dazu auch Antwort zu 8. und 9.

12.  Welche Wassertiefe haben nach Definition der BUE „Fleete“ im Allgemeinen? Und ist die BUE der Ansicht, dass eine auf 30 Prozent reduzierte Wassertiefe ökologischen Ansprüchen genügt?

Die festgelegte Ausbautiefe der Fleete in Neuallermöhe liegt bei -2,20 m Normal Null (NN), der mittlere Wasserstand liegt bei −0,70 NN, sodass die Wassertiefe in der Regel 1,50 m beträgt. Eine auf 30 Prozent reduzierte Wassertiefe würde auf Dauer ökologischen Ansprüchen nicht genügen.
     a.    Wenn ja: Welche Definition legt die Behörde dem zugrunde?

Entfällt.

     b.    Wenn  nein: Wann wird die BUE für eine entsprechend ökologisch notwendige Herrichtung der Fleete sorgen?

Siehe Antwort zu 11.

13.  Welche ökologisch überflüssigen Maßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt, die  nunmehr, durch die Kürzung der Rahmenzuweisungen, entfallen können?

Ökologisch überflüssige Maßnahmen sind dem Senat nicht bekannt.

Im Übrigen wurde die Rahmenzuweisung grundsätzlich nicht gekürzt.

14.  Welche Messwerte liegen der BUE bezüglich der Methanbildung, des Sauerstoffgehalts und des Fischbesatzes in den Fleeten und Wasserläufen des Stadtteils Neuallermöhe und der Quartiere Bergedorf-West und Nettelnburg vor? Bitte mit Messpunkten, Zeitpunkten der Messung(en) und Messwerten darstellen.

Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Messwerte vor, da bisher keine Auffälligkeiten bekannt sind, die entsprechende Untersuchungen des Gewässersystems erforderlich machen würden.

15.  Warum ist aus Sicht der BUE, angesichts der Beobachtungen der an den Fleeten wohnenden beziehungsweise die Fleete nutzenden Menschen, bezüglich der olfaktorischen Belästigungen und der Reduzierungen der Wassertiefe, eine Teilnahme eines Behördenvertreters/einer Behördenvertreterin an einer Sitzung des bezirklichen Umweltausschusses nicht erforderlich? Bezweifelt die BUE die olfaktorischen Wahrnehmungen beziehungsweise die Reduzierung der Wassertiefe oder stellt sie diese in Abrede?

Die Teilnahme eines Vertreters/einer Vertreterin der BUE war nicht erforderlich, da durch die zur Verfügung gestellten Informationen und die Anwesenheit eines Vertreters der für die Unterhaltung zuständigen Dienststelle des Bezirksamtes eine ausreichende Information des Umweltausschusses gewährleistet war.

16.  Wie ordnet die BUE ihre Stellungnahme vom 24.3.2016 zu Drs. 20-0702 der Bezirksversammlung Bergedorf (Haushaltsvorschlag 2018/2018, Rahmenzuweisungen der BUE Produktgruppe 291.40, Betrieb Gewässer): „Das Ansinnen des Umweltausschusses wird grundsätzlich unterstützt, weil die Unterhaltungsmittel laut Meldungen auch aus anderen Bezirksämtern nicht auskömmlich sind. Es laufen bei der BUE daher weiterhin Bemühungen, zusätzliche Mittel für die Gewässerunterhaltung einzuwerben“ im Kontext mit der Stellungnahme zur Drs. 20-0719 (Rücknahme der finanziellen Kürzungen für die Reinigung der Fleete in Neuallermöhe) vom April 2016 nach der die Finanzmittel ausreichend seien, ein? Welche neuen Erkenntnisse hat die BUE in der Zeit zwischen Ende März und Ende April 2016 gewonnen?

Es handelt sich hier um drei verschiedene Zuweisungen an die Bezirke. Aus den Zweckzuweisungen „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ beziehungsweise aus den Rahmenzuweisungen „Kleine wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ werden unter anderem die Entschlammungsmaßnahmen finanziert. Diese Mittel sind auskömmlich. Alle weiteren Gewässerunterhaltungsmaßnahmen werden aus der Rahmenzuweisung „Betrieb Gewässer“ finanziert. Hier hat sich der Stand seit der Stellungnahme der BUE zu Drs 20-0702 nicht verändert. Für die vergangenen Haushaltsjahre einschließlich 2016 waren die Rahmenzuweisungen „Betrieb Gewässer“ für den Bezirk Bergedorf grundsätzlich auskömmlich.