Schriftliche Kleine Anfrage Umgang mit Kunstwerken im öffentlichen Raum – Alte Holstenstraße in Bergedorf

Stephan Jersch

1994 erfolgte durch die Dr. Langner Vermögensverwaltung die Schenkung einer dreiteiligen Skulpturengruppe von dem Künstler Prof. Rolf Thiele. Die Skulpturengruppe wurde im Eingang der Fußgängerzone Alte Holstenstraße installiert und markierte damit einen attraktiven Eingangsbereich.

1994 erfolgte durch die Dr. Langner Vermögensverwaltung die Schenkung einer dreiteiligen Skulpturengruppe von dem Künstler Prof. Rolf Thiele. Die Skulpturengruppe wurde im Eingang der Fußgängerzone Alte Holstenstraße installiert und markierte damit einen attraktiven Eingangsbereich.

Im März 2011 wurde ein Teil der Skulpturengruppe von Mitarbeiter_innen des Bezirksamtes Bergedorf abgebaut - weil er offenbar beschädigt war - und auf dem Bauhof des Bezirksamtes eingelagert.

Im November 2011 beantwortete der Senat die Frage  nach dem Wiederaufbau des fehlenden Teils der Skulpturengruppe, wie folgt: „Derzeit wird geprüft, inwieweit die Skulptur im Rahmen der Neugestaltung der Alten Holstenstraße wieder aufgebaut werden kann“.(Dr.20/2278)
Im August 2013 fragte die Bezirksfraktion DIE LINKE der Bezirksversammlung Bergedorf (Dr.XIX-1611.1) wann und ob der Aufbau des fehlenden Teils der Skulpturengruppe noch vor der endgültigen Fertigstellung der neuen gestalteten Fußgängerzone vollzogen wird. Die Antwort des Bezirksamtes: “Das Bezirksamt versucht derzeit Kontakt zum Künstler aufzunehmen. In Abstimmung mit ihm wird dann entschieden, ob und wenn ja die Skulpturengruppe wieder komplettiert wird“.  

Erst Ende August 2013 wurde der Künstler über den Abbau der Bronzeskulptur vom Bezirksamt informiert, also erst zweieinhalb Jahre nach dem Abbau durch das Bezirksamt.

Nach einem Auskunftsersuchen der Bergedorfer Bezirksfraktion DIE LINKE nach § 27 BezVG (Dr.1771.1 und 1.2), teilte das Bezirksamt im November 2013 mit, dass die Bronzeskulptur, die dort seit 2011 aufbewahrt wurde, vom Bauhof gestohlen worden ist. Diese Tatsache stellte das Bezirksamt am 14. Oktober 2014 fest.

Bis heute, also fünf Jahre nachdem die Bronzeskulptur abgebaut wurde und zwei Jahre nach-dem ihr Diebstahl registriert wurde, gibt es von öffentlicher Seite keinen Ansatz zur Wieder-herstellung der Skulpturengruppe. Das ist kein akzeptabler Umgang mit Schenkungen von Kunstwerken im öffentlichen Raum, sondern (wie es der Künstler ausdrückte) „Banausentum oder unprofessionelle Willkür“. Der Künstler hat angeboten, das Kunstwerk und somit die Be-deutungsebene des Kunstwerks im Sinne der Stifter der dreiteiligen Skulpturengruppe wieder herzustellen.

Wir fragen den Senat:
    
1.    Warum werden Künstler, die Schenkungen an die Stadt vornahmen, nicht zeitnah informiert, falls diese Schenkungen entfernt oder gestohlen werden?

Fälle von Beschädigungen und Diebstählen an urheberrechtsgeschützten Kunstwerken werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Sofern aktuelle Kontaktdaten vorliegen, werden auch die betroffenen Künstlerinnen und Künstler zeitnah informiert.

2.    Wurde der Diebstahl der oben genannten Skulptur strafrechtlich verfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Ja. Der oder die Täter wurden jedoch nicht ermittelt.

3.    War das Kunstwerk versichert? Wenn ja, ist die Versicherung nach dem Diebstahl tätig geworden? Wenn nein, warum nicht?

Nein. Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt grundsätzlich keine Versicherungen für Kunstwerke ab, sondern übernimmt entsprechende Sicherheitsleistungen selbst.

4.    Ist es üblich, dass Kunstwerke mit erheblichem Wert aus dem öffentlichen Raum entnommen und in Bauhöfen eingelagert werden? Wenn nein, wo werden sie eingelagert?

Nein. Kunstwerke werden nur aus triftigem Grund (z.B. Gefahr im Verzug, Baumaßnahmen am Standort, Reparaturbedarf) zur Sicherung temporär zwischengelagert. Wenn die Kunstwerke am bisherigen Standort nicht wieder errichtet werden können, wird in Abstimmung mit den jeweiligen Künst-lerinnen und Künstlern ein alternativer Platz gesucht.

5.    Warum werden eingelagerte Kunstwerke nicht bei der jährlichen Inventur erfasst, wie dies im Bergedorfer Bezirksamt Praxis war?

Sofern Kunstwerke eingelagert wurden, handhaben die zuständigen Bezirksämter die Inventur unterschiedlich. So sind zum Beispiel die im Bezirk Hamburg-Mitte befindlichen (also auch die eingelagerten) Kunstwerke in einer Liste verzeichnet, während die Bezirksämter Hamburg-Nord und Bergedorf eingelagerte Kunstwerke nicht als Wirtschaftsgüter betrachten und deshalb nicht inventarisieren. Die Einlagerungen werden ggf. jedoch regelmäßig kontrolliert.

6.    Gibt es Sicherheits-Vorschriften, die bei der Einlagerung von Kunstwerken aus dem öffentlichen Raum beachtet werden müssen?

Wenn ja, bitte beifügen.

Wenn nein, warum nicht?

Es gibt keine speziellen Sicherheitsvorschriften nur für die Einlagerung von Kunstwerken. Die Bezirksämter achten regelmäßig darauf, dass bei Abbau, Transport und Einlagerung keine Beschädigungen erfolgen und Kunstwerke vor Diebstahl geschützt sind. Im Einzelfall werden zusätzliche Sicherheits-vorkehrungen getroffen.

7.    Ist dem Senat bekannt aus welchem Grund die Adresse des Künstlers über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren nicht ermittelt werden konnte, und warum er mit einer weiteren Verzögerung von mehr als zwei Jahren über den Abbau informiert wurde?

Nach Angabe des zuständigen Bezirksamts ist Grund für die Verzögerung der Benachrichtigung ein längerer Auslandsaufenthalt des Künstlers. Darüber hinaus sind die zeitlichen Abläufe nicht mehr rekonstruierbar.

8.    Wem obliegt die Pflege und Instandsetzung von Kunstwerken in öffentlichem Eigentum?

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Grundeigentümer. Für Kunstwerke auf öffentlichem Grund übernehmen die zuständigen Bezirksämter die Verkehrssicherheitspflicht.

a)    Über welchen Haushaltstitel-Titel erfolgt die Finanzierung für Pflege und Instandsetzung von Kunstwerken im öffentlichen Eigentum?
b)    Erfolgt hierfür eine  Mittelzuwendung als Rahmenzuweisung an die Bezirke? Wenn ja, in welcher Höhe sind in den Jahren 2010 bis 2015 entsprechende Mittel an den Bezirk Bergedorf geflossen? (Bitte die Zuweisung für die Jahre einzeln angeben)


Die Finanzierung der üblichen Unterhaltungsmaßnahmen wie Reinigung und Wartung erfolgt über die Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben für Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe“ der Behörde für Umwelt und Energie  sowie der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben, Straßen, sonstige Bauwerke“ der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Für größere Instandsetzungen werden gesonderte Mittel veranschlagt. Im Einzelfall sind Instandsetzungsarbeiten an Kunstwerken durch Sponsoren finanziert worden (z.B. Stuhlmannbrunnen, Behnbrunnen).

Im Bezirk Bergedorf wurden im Rahmen der Feinspezifizierung der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben für Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe“ durch die Bezirksversammlung Bergedorf in den Jahren 2010 bis 2014 je 12.000 € und im Jahr 2015 15.000 € für Betriebsausgaben im Zusammenhang mit „Bänken, Denkmälern und dergleichen“ in öffentlichen Grünanlagen festgelegt. Aus der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben, Straßen, sonstige Bauwerke“ wurden keine  Ausgaben durch die Bezirksversammlung für die Pflege und Instandhaltung  von Kunstwerken berücksichtigt.

9.    Trifft es zu, dass dem Bezirksamt Bergedorf für die Unterhaltung oder Reparatur von Kunstwerken keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen wie es in der Mitteilung des Bezirksamts Bergedorf steht (siehe Dr.20-0133)?

Wenn ja, warum nicht?

Wenn nein, in welcher Höhe und wofür wurden seit 2010 im Bezirk Bergedorf Mittel zur Pflege und Instandsetzung von Kunstwerken im öffentlichen Raum aufgewendet? (Bitte die einzelnen Maßnahmen aufführen)

Nein. Siehe Antwort zu 8.a) und 8.b). Eine detaillierte Erfassung, welche Anteile der Rahmenzuwei-sungen zur Pflege, Reinigung und Wartung des öffentlichen Raums auf Maßnahmen für dort befindli-che Kunstwerke entfallen, erfolgt nicht und ist nachträglich nicht zu ermitteln.

10.    In der Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs.20/2278) vom 22.11.2011 schreibt der Senat: „Die zuständige Behörde hat gleichwohl im Rahmen eines Beschilderungsprogramm mit der Inventarisierung von Kunstwerken begonnen, die sich im öffentlichen Eigentum befinden. Die Erfassung des Bezirks Bergedorf wird voraussichtlich im kommenden Frühjahr abgeschlossen.“

Die Inventarisierung des Bergedorfer Kunstbestands (238 Objekte) wurde 2012 durchgeführt, 2013 wurden 29 ausgewählte Objekte in Bergedorf beschildert.

a)    Wann wurde die Inventarisierung abgeschlossen? (Bitte das Datum aufführen.)
b)    Steht diese Inventarliste dem Bezirksamt Bergedorf zur Verfügung und seit wann?
c)    Wenn die oben genannte Inventarisierung bis heute nicht abgeschlossen wurde, warum nicht?

11.    Wie ist der Stand der Inventarisierung von Kunstwerken im öffentlichen Raum in den anderen Hamburger Bezirken?

Die Inventarisierung wurde Ende 2015 abgeschlossen. Die Ergebnisse sollen allen Bezirken demnächst zugänglich gemacht werden.

12.    Gibt es eine Liste der Schenkungen von Kunstwerken im öffentlichen Raum an die Stadt Hamburg?

Eine vollständige Liste der Schenkungen liegt nicht vor.

13.    Besteht die Verpflichtung die Skulpturengruppe wieder zu komplettieren?

Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich?

Wenn nein, warum nicht?

Nein. Die Skulpturengruppe wurde dem Bezirksamt Bergedorf als Gegenstand einer Schenkung ohne Auflagen übergeben.

14.    Inwiefern kommt aus Sicht des Senats eine Wiederherstellung des Kunstwerkes durch den Künstler in Betracht?

Eine Wiederherstellung des Kunstwerkes durch den Künstler ist wünschenswert und erfolgt nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel.