Sicherstellung von Tieren in Hamburg – Datenlage dürftig

BezirkeTierschutz

Vor dem Hintergrund einer Sicherstellung von zwei Hunden in Eimsbüttel im Juni habe ich eine Anfrage zu diesem Thema an den Senat gestellt. Jetzt liegen die dürftigen Antworten vor.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage „Sicherstellung von Tieren in der Freien und Hansestadt Hamburg“ (Drs. 22/5305) ist hier als PDF online

Nach Angaben des Senats sind unter bestimmten Voraussetzungen die Bezirksämter, die Staatsanwaltschaft, alle Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen, Tarifbeschäftigte der Wasserschutzpolizei und Beamte und Beamtinnen des Hundekontrolldienstes, die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Arten- und Biotopschutz) in Hamburg berechtigt, Tiere sicherzustellen.

Der Senat kann dabei allerdings Details zu den vorliegenden Fällen, z.B. Rechtsgrundlagen und Verweildauern der Sicherstellungen oder Zahlen von Rückgaben bzw. Verbleib, kaum beantworten. Man spricht seitens des Senats von Einzelfällen, die nicht statistisch erfasst werden. Lediglich die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Amt für Verbraucherschutz) kann Angaben über Sicherstellungen, Rückgaben und Verweildauern machen. Leider bleibt das Bild aber auch hier eher unscharf, denn es wird lediglich über Katzen und „Kleintiere“ (Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Fische, Vögel) berichtet. Die Zahlen für Hunde bleiben dabei beispielsweise vollkommen ungenannt.

Es wird deutlich, dass der Senat keinen Überblick zur Situation von Sicherstellung von Tieren liefern kann, zu sehr verliert er sich in einem Flickenteppich von einzelnen Zuständigkeiten und Maßnahmen verschiedener Verwaltungsstrukturen. Hinsichtlich des Tierschutzes in der Stadt wäre ein Ansatz, die Daten zur Sicherstellungen von Tieren, die ja durchausvorliegen, zentral zu erfassen, um so zu mehr Kenntnis über die Gesamtsituation und mögliche Lösungsansätze zu erhalten.