SKA: Fehlt da nicht etwas? Haben die Bezirksämter genug Personal, um die Rahmen- und Zweckzuweisungen aufgabengetreu zu verwenden?

Stephan Jersch

Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4541 (Baulicher Zustand der Brücken in Neuallermöhe, Bergedorf-West und Nettelnburg sowie Unterhaltung der Fleete) hatte der Senat zur Überraschung aller Kenner und Kennerinnen der örtlichen Gegebenheiten haushaltsfest belegt, dass die Rahmezuweisungen (Kleine Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen) und die Zweckzuweisungen (Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen) für den Bezirk Bergedorf seit mehreren Jahren nicht vollständig verbraucht werden, obwohl der Zustand der Fleete immer öfter Anlass zu Kritik gibt.

 

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode

Drucksache 21/5175 | 15.07.16

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 07.07.16 und Antwort des Senats


Betr.:
Fehlt da nicht etwas? Haben die Bezirksämter genug Personal, um die Rahmen- und Zweckzuweisungen aufgabengetreu zu verwenden?

Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4541 (Baulicher Zustand der Brücken in Neuallermöhe, Bergedorf-West und Nettelnburg sowie Unterhaltung der Fleete) hatte der Senat zur Überraschung aller Kenner und Kennerinnen der örtlichen Gegebenheiten haushaltsfest belegt, dass die Rahmezuweisungen (Kleine Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen) und die Zweckzuweisungen (Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen) für den Bezirk Bergedorf seit mehreren Jahren nicht vollständig verbraucht werden, obwohl der Zustand der Fleete immer öfter Anlass zu Kritik gibt.

Das Bezirksamt Bergedorf hat nun auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksversammlung Bergedorf (Drs. 20-0864.1) unter anderem geantwortet, dass die Mittel aus den vorgenannten Rahmen- und Zweckzuweisungen, unter anderem mangels Personal, nicht ausgeschöpft werden können. Gleichzeitig verweist das Bezirksamt darauf, dass Pflege und Unterhaltung der Fleete (Spülung und Sohlkrautungsarbeiten) aus der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Gewässer“ finanziert wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Rahmen- oder Zweckzuweisungen an die Bezirksämter konnten in den letzten fünf Jahren wegen einer personellen Unterbesetzung in den Bezirksämtern nicht vollständig ausgenutzt werden? Bitte mit Bezirksamt, Jahreszahl, Höhe der Zuweisung und Höhe der tatsächlichen Ausgaben aufführen.

Grundsätzlich verfügen alle Fachbereiche in der Bezirksverwaltung über ausreichendes Personal, um Rahmen- und Zweckzuweisungen umsetzen zu können. Gerade bei komplexen Vorhaben sind Verzögerungen nicht auszuschließen, sodass Ermächtigungsüberträge anfallen können. Bei mehrjährigen Maßnahmen sind sie teils unumgänglich.

2. Ist die Darstellung des Bezirksamts richtig, dass die Unterhaltung der Fleete bezüglich der regelmäßigen Spülung und Sohlkrautungsarbeiten nicht aus den Haushaltsmitteln „Kleine Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen' und 'Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“, sondern aus der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Gewässer“ bestritten wird?

    a. Wenn ja: Wie erklärt der Senat seine Antwort auf meine Frage 11. zur ausreichenden Finanzierung der Unterhaltung der Fleete der Drs. 21/4541, in der „Betriebsausgaben Gewässer“ nicht bei den Zuweisungen zur Fleetunterhaltung aufgeführt werden?

Ja. Die genannte Antwort der Drs. 21/4541 wurde mit dem ersten Absatz hinsichtlich der Auskömmlichkeit der Gewässerunterhaltung unter Bezug auf die „Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer“ beantwortet.

Im zweiten Absatz wurde vertiefend auf das Thema Gewässerentschlammung eingegangen.

Im Übrigen wurden in Drs. 21/4541 explizit die Rahmen- und Zweckzuweisungen für Gewässer, einschließlich der Rahmenzuweisung „Betrieb Gewässer“' und ihre Verwendung erläutert.

    b. Wenn ja: Hätte das Bezirksamt die Möglichkeit, die Pflegemaßnahmen (Spülung und Sohlkrautungsarbeiten) der Fleete statt aus der von ihm angeführten Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Gewässer“ aus den nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln für „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ oder „Kleine Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ zu bestreiten, wie es die Antwort des Senats auf meine Anfrage suggeriert?

Die jeweiligen Zuweisungen (Rahmen- und Zweckzuweisungen) unterliegen in ihrer Verwendbarkeit grundsätzlich der Zweckbestimmung gemäß Haushaltsplan des Bezirkes.

Zweckzuweisungen wie die „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ werden – gemäß § 38 Nummer 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) – für die vom Senat den Bezirksämtern übertragenen Aufgaben veranschlagt, für die nach Entscheidung des Senats kein Gestaltungsspielraum besteht. Jährliche oder in noch kürzeren Perioden erfolgende Unterhaltungsmaßnahmen wie Böschungsmahd, Sohlkrautungsarbeiten und Spülungen können daher nicht mit Mitteln dieser Zweckzuweisung finanziert werden, darüber hinaus besteht keine Deckungsfähigkeit zwischen Rahmen- und Zweckzuweisungen.

Die Rahmenzuweisung „Betrieb Gewässer“ ist gemäß § 37 Nummer 1 BezVG i.V.m. Artikel 6 Nummer 4 Haushaltsbeschluss 2015/2016 zu 20 Prozent gegenseitig deckungsfähig mit der Rahmenzuweisung „Kleine Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“. Dies bedarf der Zustimmung der Bezirksversammlung und der zuständigen Fachbehörde.

3. Welche Gründe bewegen den Senat, zwei Haushaltstitel, bei denen das Personal im Bezirksamt scheinbar regelhaft nicht zur vollständigen Nutzung ausreicht, jährlich erneut in gleicher Höhe zuzuweisen, jedoch einen weiteren Titel im gleichen Bereich (Betriebsausgaben Gewässer) regelhaft nicht auskömmlich zu gestalten?

Nur die Rahmenzuweisung „Kleine wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ wurde jährlich in gleicher Höhe zugewiesen, siehe dazu auch Drs. 21/4541. Grundsätzlich werden die Mittel inklusive der Reste für die Umsetzung von Maßnahmen an den Gewässern benötigt und daher entsprechend an den Bezirk zugewiesen. Die Absenkung der Rahmenzuweisung „Betrieb Gewässer“ wurde mit der Bezirksdrs. 20-0702.1 erläutert.

4. Welche Folgen hat die regelhafte Nichtausnutzung der Haushaltpositionen „Kleine Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ und „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ für den Zustand der Gewässer im Bezirk Bergedorf?

Eine regelhafte Nichtausnutzung der Mittel ist nicht gegeben. Die Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Bergedorf hat in den vergangenen Haushaltsjahren überdurchschnittlich viele Maßnahmen umgesetzt. Vereinzelte zeitliche Verschiebungen beziehungsweise Streckungen (siehe dazu auch Antwort zu 1.) haben keine Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer.