Ein neues Wasserschutzgebiet: Was nicht passt, wird passend gemacht!

In Stellingen plant der Senat schon seit längerem ein neues Wasserschutzgebiet (WSG): Stellingen-Süd. Anlässlich einer Rückfrage aus einem dort ansässigen Gewerbebetrieb und dem Hinweis auf eine jahrzehntelange Schadstoffbelastung des Gebiets, habe ich nachgefragt wie der Senat in einem schadstoffbelasteten Gebiet ein neues Wasserschutzgebiet begründen will und welche Risiken dort für das Grundwasser und die ansässigen Betriebe bestehen. Geredet hat mit letzteren die Stadt zumindest noch nicht, wie man der Antwort auf die Drucksache 22/6726 („Geplantes Wasserschutzgebiet Stellingen-Süd“) entnehmen kann.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage „Geplantes Wasserschutzgebiet Stellingen-Süd“ (Drucksache 22/6726) ist hier als PDF online.

Jeder Kleingartenverein in einem Wasserschutzgebiet weiß um die Beschränkungen, die seine Lage hervorruft. Im neuen Plangebiet liegen vier produzierende Betriebe und ‚mehrere‘ (genauer wird der Senat nicht) Betriebe der Abfall- und Energiebranche. Mit 96 Altlastenflächen ist der betroffene Bereich stark belastet und 86 davon weisen einen ‚Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen‘ auf, so die Senatsantwort. Eine akute Gefährdung für das Grundwasser sieht der Senat aber nicht und will dies mit ‚differenzierten und an die örtlichen Verhältnisse angepassten Inhalten des Verordnungstextes‘ ausschließen. Im Übrigen gäbe es eine gute und stabile Grundwasserqualität im Einzugsgebiet.

Der angesprochene Verordnungstext kann für die ansässigen Betriebe, die ja nicht unbedingt für die bestehenden Altlasten verantwortlich sind (das Gebiet wird schon lange gewerblich genutzt) Einschränkungen für ihre Arbeit bedeuten. Und dennoch hat die Stadt bisher nicht mit den ansässigen Betrieben gesprochen, sondern nur ihre Interessenvertretungen informiert. Augenscheinlich sind hier aber Informationen nicht an die Betriebe weitergeleitet worden.

Jetzt, wo laut Senatsantwort die fachplanerischen Grundlagen für das neue Wasserschutzgebiet abgeschlossen wurden, beginnt erst die Beteiligung der bezirklichen Gremien, an denen der Prozess bisher ebenfalls vorbeiging.

Das ist ein erneutes Beispiel für eine misslungene (Nicht-)Kommunikation. Damit das Kind nicht gänzlich in den Brunnen fällt, sollte jetzt schnell alle Akteure ins Bild gesetzt und an einen Tisch geholt werden. Vor allem brauchen die ansässigen Betriebe Klarheit darüber was das neue WSG für sie bedeutet und die Stadt sollte deren Expertise und die der kommunalen Gremien in ihr weiteres Vorgehen mit einplanen.