Klimaziele erreichen mit grünem Wasserstoff: Zeitschiene in Hamburg noch unklar!

Der Verzicht auf fossile Energieträger ist das Kernstück der Energiewende und alternativlos für die Erreichung der Klimaziele. Grüner Wasserstoff ist dabei der Energieträger, der als Wundermittel für den Ersatz von Kohle, Öl und Erdgas gilt. Die verfügbare Menge grünen Wasserstoffs reicht nicht, um fossile Energieträger vollständig abzulösen. Daher ist es wichtig, grünen Wasserstoff nur da einzusetzen, wo fossile Energie nicht anders abzulösen ist, vor allem in der Industrie. Stutzig machte daher die Ankündigung von Gasnetz Hamburg (GNH), zuerst am Schleusengraben in Bergedorf bis zu 30 Prozent Wasserstoff der Gasmenge für die Wärmeversorgung beizumischen. Welche Vorstellungen zur Wasserstoffbeimischung hat der Senat? Darum dreht es sich in meiner Anfrage „Klimaziele einhalten: Wie hält es der Senat mit Wasserstoffbeimischungen in das Gasnetz Hamburg?“ (Drs. 22/7382).

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage „Klimaziele einhalten: Wie hält es der Senat mit Wasserstoffbeimischungen in das Gasnetz Hamburg?“ (Drs. 22/7382) ist hier als PDF online

Die Antworten des Senats auf die Anfrage sind mit Ausnahmen ermutigend. Denn er stellt grundsätzlich fest, dass die Klimaziele mit einer Wasserstoffbeimischung nicht zu erreichen sind und betont, dass effizientere Wärmetechniken aus erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen. Der Kurs des Senats geht also in die richtige Richtung. Allerdings wird aufgrund der absehbar begrenzten Menge grünen Wasserstoffs von der vorübergehend voraussichtlichen Nutzung von Wasserstoff auch aus nicht erneuerbaren Quellen ausgegangen, der „zu gegebener Zeit auf erneuerbare Quellen umgestellt“ werden muss. Zur Erreichung der Klimaziele darf laut Senat mittelfristig nur Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen genutzt werden.

Was allerdings unter „vorübergehend“, „zu gegebener Zeit“ oder „mittelfristig“ zeitlich zu verstehen ist, wird leider nicht genauer ausgeführt. Hier wird zu viel offengelassen.

Das Wegegesetz und die Kooperationsvereinbarung regeln den Betrieb und die Verlegung der Netzanlagen, auch des Gasnetzes. Gefragt habe ich, ob über diese Instrumente geregelt werden kann, dass das Gasnetz nicht für eine Zumischung von Wasserstoff genutzt werden kann. Die Antwort des Senats lässt erkennen, dass eine solche Absicherung gegen eine ineffiziente Wasserstoffnutzung für den Wärmebereich über die Kooperationsvereinbarung möglich wäre.

Alles in allem hat die Stadt den richtigen Kurs eingeschlagen – das ist erfreulich. Nur der absehbare Einsatz von Wasserstoff aus nicht erneuerbaren Energiequellen ist ein extrem bitterer Wehrmutstropfen, der noch dazu vom Zeitraum her sehr nebulös ist. Hier besteht Handlungsbedarf!