Vernichtung der Grabelandparzellen am Schwarzen Weg: Es gibt keinen sinnvollen Grund!

Die Gladigau Immobilien GmbH, der Immobilienverwalter im Auftrag Hamburgs, hat den verbliebenen Pächterinnen und Pächtern der Grabelandflächen am Schwarzen Weg erneut eine Erinnerung zur Annahme der Kündigung ihrer Pachtverträge zum Jahresende geschickt. Die Flächen sind Bestandteil des Bebauungsplans Bergedorf 99, auf dem ein Innovationspark entstehen soll. Da ein großer Teil der Grabelandflächen nicht bebaut werden darf, hatte sich für mich die Frage gestellt, was die vom Senat als Begründung für die Kündigungen angeführte Gesamtentwicklung der Flächen bedeutet. Mit der aktuellen Antwort auf meine Anfrage „Wie sieht eine Gesamtentwicklung eines Innovationsparks in Bergedorf aus?“ (Drs. 22/9124) hat der Senat versucht, dies zu beantworten. Trotz des Verweises auf den „Rahmenplan Urbanes Bergedorf Süd Ost“ ist für mich nicht ersichtlich, warum die Pächterinnen und Pächter der Grabelandflächen weichen müssen.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage „Wie sieht eine Gesamtentwicklung eines Innovationsparks in Bergedorf aus?“ (Drs. 22/9124) ist hier als PDF online.

Aus der Antwort des Senats geht unter anderem hervor, dass die Stadt mittlerweile große Teile des Gebietes angekauft hat, bis hin zum Speckenweg über den bisherigen Planungsraum hinaus. Ebenso erstaunlich ist, dass noch in den Jahren 2020 und 2021 jeweils ein neuer Pachtvertrag für Grabelandflächen von der Stadt abgeschlossen wurde, um ein bzw. zwei Jahre später dann gekündigt zu werden.

Die nicht bebaubaren Flächen rund um den schützenswerten Boden werden auch durch den Rahmenplan freigehalten. Dort sollen extensive Wiesen anstatt der Grabelandflächen ihren Platz finden, um den unverbauten Blick auf die Autobahn freizugeben. Die Stadt möchte sich an dieser Stelle offensichtlich einen möglichst großen Spielraum für eine ungestörte Planung auf diesem Filetstück direkt an der Autobahn sichern. Dabei nimmt sie den Preis der Vertreibung dort lang ansässiger Pächterinnen und Pächter anscheinend gerne in Kauf.

Der Innovationspark ist eine positive Entwicklung für Forschung und Gewerbe in Bergedorf. Aber bei aller positiven Entwicklung sollte Bestehendes nur im unbedingt notwendigen Umfang zerstört werden und notwendig ist der Verlust der verbliebenen Grabelandflächen an dieser Stelle nicht. Darüber hinaus sind die weiter östlich liegenden Grabelandflächen nur deswegen noch nicht gekündigt, weil es laut Senat für diese Flächen derzeit noch keine konkreten Planungen gibt. Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Verbleib der Kleingartenparzellen an dieser Stelle keinen Schaden bedeutet, weder für den „Rahmenplan Urbanes Bergedorf Süd Ost“, noch für den Innovationspark.