Antrag: Luftverkehr bei der Klimarettung miteinbeziehen

Stephan Jersch
TourismusAnfragen und AnträgeUmwelt und EnergieWirtschaft

Obwohl kein Verkehrsmittel das Klima derart stark schädigt wie das Flugzeug, wird dieser Aspekt zumeist nachrangig behandelt. Die LINKE beantragt, den Luftverkehr endlich in die Überlegungen zum Klimaschutz einzubeziehen.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode
Drucksache 21/17294 vom 22.05.19

Antrag
der Abgeordneten Stephan Jersch, Deniz Celik, Norbert Hackbusch, Sabine Boeddinghaus, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE)

Betr.: Luftverkehr bei der Klimarettung miteinbeziehen

Der Luftverkehr in Hamburg wächst stetig. Dieses Wachstum ist bedingt durch die vom Senat postulierte Zugehörigkeit des Flugverkehrs zur öffentlichen Daseinsvorsorge, durch die daraus resultierende Preispolitik, durch die Orientierung von Hamburg Tourismus auf mehr Touristen aus Gebieten aus denen diese kaum anders als mit Flugzeugen anreisen können, sowie durch das unwirksame Bekenntnis des Senats zur Bahn als saubere Alternative für Mittelstrecken. Neben der bereits vielfach diskutierten Lärmproblematik hat der Flugverkehr aber auch eine klimatisch relevante Komponente. Obwohl kein Verkehrsmittel das Klima derart stark schädigt wie das Flugzeug, wird dieser Aspekt zumeist nachrangig behandelt.

Letztendlich haben die Flughäfen Norddeutschlands ein gemeinsames Interesse den Luftverkehr koordiniert zu bewältigen. Das Norddeutsche Luftverkehrskonzept macht dies deutlich.

Die Entwicklung der weltweiten Erderwärmung war zwar auch schon zum Zeitpunkt der Erstellung des Luftverkehrskonzepts wissenschaftlich nachgewiesen, dennoch hat dieser zentrale Aspekt der Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Erdklima keinen Eingang in das Konzept gefunden. Vielmehr wird seitens der Luftverkehrsindustrie auf Freiwilligkeit, Kompensationsmaßnahmen, fragwürdige Emissionsberechnungsmodelle und demnächst auf einen Nullanstieg der klimawirksamen Emissionen gesetzt. Spätestens seit dem Abkommen von Paris sollte jedoch klar sein, dass sich kein Bereich des Verkehrs seinem Beitrag zur Erreichung des 1,5°-Grad-Ziels entziehen kann.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. das Norddeutsche Luftverkehrskonzept mit den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen klimapolitisch zu überarbeiten und binnen eines Jahres klimapolitische Zielsetzungen in das Konzept aufzunehmen,
2. darauf hinzuwirken, dass der Klimaschutz verbindlicher Bestandteil des Norddeutschen Luftverkehrskonzepts wird, und darüber hinaus darauf hinzuwirken, dass das Konzept in eine verbindliche und bindende Übereinkunft überführt wird,
3. zu prüfen, inwieweit eine Klimaabgabe für Flüge ab Hamburg verbindlich eingeführt werden kann und entsprechend des Prüfungsergebnisses eine dementsprechende Vereinbarung für die Aufnahme einer solchen Regelung in das Norddeutsche Luftverkehrskonzept mit den norddeutschen Bundesländern zu treffen,
4. einen konkreten Maßnahmenkatalog zum Ausbau des Schienenverkehrs mit dem Fokus auf den Ersatz von Kurz- und Mittelstrecken im Luftverkehr zu erarbeiten und diesen in das Norddeutsche Luftverkehrskonzept zu integrieren,
5. den Klimaplan der Freien und Hansestadt Hamburg dahin gehend anzupassen, dass der Anteil der Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs im Verhältnis zu anderen Verkehrsträgern auf dem Niveau des Jahres 1990 verbleibt,
6. zur transparenten Darstellung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs eine monatliche Statistik der Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs in Hamburg zu erstellen und diese zeitnah öffentlich zugänglich zu machen,
7. als Hauptanteilseigner des Flughafens Hamburg dafür Sorge zu tragen, dass neue und nach Möglichkeit auch bestehende Flugverbindungen innerhalb eines Radius von 600 Kilometern nicht Nutznießer von Förder- beziehungsweise Subventionsprogrammen des Flughafens Hamburg werden können sowie darauf hinzuwirken, dass diese Maßnahme für alle innerdeutschen Verbindungen eingeführt
wird,
8. für den Fall, dass eine gemeinsame Überarbeitung des Norddeutschen Luftverkehrskonzepts im Sinne dieses Antrags nicht möglich ist, unverzüglich Maßnahmen zu prüfen um die vorgenannten Punkte für Hamburg zu verwirklichen,
9. der Bürgerschaft bis zum 31. Oktober 2019 Bericht zu erstatten und dies fortlaufend quartalsweise zu tun.

Verwandte Nachrichten