Corona-Hilfen für Hamburgs Landwirtschaft sind eher ein Nischenthema

In anderen Bundesländern haben die Landesregierungen begonnen, existenzgefährdende Rückforderungen an die Betriebe zu stellen. Wie ist die Lage in Hamburg? Unspektakulär, wie die Antwort auf meine Anfrage „Rückforderungen aus der Überbrückungshilfe für Agrarbetriebe“ (Drs. 22/6153) ergibt.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage „Rückforderungen aus der Überbrückungshilfe für Agrarbetriebe“ (Drs. 22/6153) ist hier als PDF online

In den drei aufgelegten Unterstützungsprogrammen, die für den coronabedingten Umsatzausfall Entschädigungen leisten sollten, sind in Hamburg bisher 1,1 Millionen Euro ausgezahlt worden. Sechs weitere Anträge über ca. 325.000 Euro sind noch nicht beschieden. Wichtig ist, dass in Hamburg keine Rückforderungen gestellt wurden. Das ist ein gutes Zeichen für unsere Agrarbetriebe. Auch wenn der Senat die Frage nicht beantwortet hat, wie sich die Anträge auf die drei Förderprogramme aufteilen, ist die Antwort dennoch ein gutes Signal für die verbliebenen Betriebe der hamburgischen Landwirtschaft. Da das letzte Förderprogramm am 31.10.2021 seinen Antragsschluss hatte, sollten aber auch die verbleibenden sechs Anträge sehr bald beschieden werden.