Gentechnik braucht Grenzen: Senat muss Anwendung in Hamburg regeln
Starke Einschränkungen bei der Anwendung von Gentechnik in der Hamburger Landwirtschaft beantragt die Linksfraktion in der Bürgerschaftssitzung am Mittwoch. Auf EU-Ebene wird derzeit über eine Deregulierung der Gentechnik in der Landwirtschaft diskutiert. Zukünftig soll die Kennzeichnungs- und ein Großteil der Prüfpflicht für gentechnisch veränderte Pflanzen entfallen – sie werden damit mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen gleichgestellt. Doch damit gehen Gefahren für die Umwelt einher – etwa der höhere Einsatz von Herbiziden. Zudem geraten landwirtschaftliche Betriebe in eine zunehmende Abhängigkeit von großen Unternehmen, die das Saatgut patentieren. Die Linksfraktion fordert stattdessen, dass in Pachtverträgen für landwirtschaftliche Flächen die gentechnikfreie Nutzung verbindlich vorgeschrieben wird und die Kennzeichnungspflicht bestehen bleibt.
Dazu Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Bei Gentechnik in der Landwirtschaft muss auch weiterhin das Vorsorgeprinzip gelten, um Schäden in der Umwelt zu vermeiden. Denn wenn die genveränderten Pflanzen erst einmal in die Umwelt gelangt sind, gibt es keine Rückholoption und die ökologischen Risiken sind schwer abschätzbar. Der Senat hat es bisher versäumt, für Hamburg Regelungen zu schaffen, die den Anbau genetisch veränderter Pflanzen beschränken – immer mit Verweis darauf, dass auf Bundesebene was kommen würde. Doch da ist nie etwas gekommen. Wir brauchen in Hamburg mindestens eine Risiko-Abwägung, Nachverfolgbarkeit und eine Kennzeichnung, sodass Verbraucher*innen und Landwirt*innen auch zukünftig Wahlfreiheit haben.“
Unser Antrag "Neue Gentechnik: Vorsorgeprinzip statt blinde Akzeptanz - Hamburg muss sich positionieren" (Drs. 22/15646) ist hier online (PDF).