(Luft-)Verkehrsübungsplatz Fuhlsbüttel

Stephan Jersch
PresseTourismusWirtschaft

Es stellt sich heraus, dass der innerstädtischste aller deutschen Flughäfen in Hamburg auch noch als Verkehrsübungsplatz taugt. Aufgefallen ist dies durch Meldungen eines flugzeugbegeisterten Planspotters, dem die Übungsmanöver einer B737 des thailändischen Königshauses auffielen. Die Maschine setzt dabei zur Landung an und startet dann wieder durch. In diesen Fällen kam die Maschine aus München und flog auch dorthin zurück. Ein Manöver, das nach meiner Auffassung nicht an einen innerstädtischen Flughafen wie Hamburg gehört.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage "Kann man am Flughafen Hamburg Lärm- und Umweltbelästigung üben?" (Drucksache 22/1551) ist hier als PDF online.

Auch wenn der Senat in seiner Antwort auf meine Frage (Drs. 22/1551) vorgibt keine Informationen dazu zu haben, ist nach der Antwort des Senats davon auszugehen, dass solche Manöver auch in Zeiten mit großer Flugbelastung stattfanden und nicht beabsichtigt ist dies, nach Wiederanlaufen des regulären Flugbetriebs, zu ändern.

Niemand kann behaupten, dass zwischen München und Hamburg nicht weitere Flughäfen lägen, an denen ein solches Ausbildungsmanöver hätte durchgeführt werden können. Der Senat verweist in seiner Antwort auf die Luftaufsicht, die bei der Wirtschaftsbehörde angesiedelt ist. Im Gegensatz zu anderen Bereichen des Luftverkehrs hätte Hamburg hier die Möglichkeit Genehmigung für unsinnige und die Menschen belastende Manöver zu verweigern. Das Hamburg, nach Kenntnis der Wirtschaftsbehörde nicht stärker belastet ist als andere Flughäfen, zeigt mir auch, dass die besondere Belastungssituation Hamburgs nicht ernst genommen wird. Wenn solche kleinen Maßnahmen schon nicht möglich sind, dann ist das Große und Ganze für die Entlastung der Menschen wohl kaum ein ernsthaftes Ziel des Senats. Es muss sich was bewegen, damit wir in zwei Jahren nicht wieder vor solchen unhaltbaren Zuständen stehen wie noch 2018 und 2019.