Pferdepension statt Milchhof: Nachrechnen verboten, aber das Ergebnis stimmt?

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Ein landwirtschaftlicher Betrieb muss, wenn er Großvieh hält, genug Fläche besitzen um 50 Prozent des Futters selbst erzeugen zu können. Theoretisch zumindest, wie die Senatsantwort auf meine Anfrage „Flächenbedarf der Pferdepension am Rissener Moorhof“ (Drucksache 22/9355) deutlich macht. Der Betrieb muss es können, muss es aber nicht machen. Mit dieser Positionierung der Genehmigungsbehörde für das Grundstücksgeschäft, das dem Milchhof existentiell wichtige Flächen entzieht, legt die Behörde erneut die Axt an die Zukunft produzierender landwirtschaftlicher Betriebe in Hamburg. Zumal die Behörde auch nicht bereit ist darzulegen, wie auf 16 Hektar (theoretisch) die Hälfte des Futters für 45 Pferde produziert werden kann.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage „Flächenbedarf der Pferdepension am Rissener Moorhof“ (Drucksache 22/9355) ist hier als PDF online.

Der Milchhof in Rissen, einer der letzten Milchviehbetriebe in Hamburg, soll weiterhin durch eine Pferdepension ersetzt werden. Der Investor hat bereits ein Räumungsurteil erwirkt. Das vom Senat angeführte „pflichtgemäße Ermessen der Behörden in konkreten Verwaltungsentscheidungen“ erscheint angesichts der Antwort des Senats eher Investoren statt Landwirtinnen und Landwirten Hilfestellung zu leisten. Gerichtsurteile legen für die Haltung von Großvieh in landwirtschaftlichen Betrieben fest, dass diese genügend Fläche haben müssen um die Hälfte des Futters selber zu produzieren. 16 Hektar Fläche sind dabei, nach gängigem Verständnis über die Ertragslage von landwirtschaftlichen Flächen, weit unterhalb dessen was für 45 Pferde notwendig wäre. In seiner Antwort verweigert der Senat eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage wie auf 16 ha Futter für 45 Pferde gewonnen werden soll. Diese Verweigerungshaltung lässt die Entscheidung der Wirtschaftsbehörde zumindest fraglich erscheinen.

Der Verlust von 16 Hektar Fläche für den Milchhof führt dazu, dass nicht mehr genügend Fläche zur Fortführung des Betriebs verbleibt. Das es laut Behörde gar nicht entscheidend sein soll, ob das Futter auf der Fläche angebaut wird, sondern nur dass die Fläche dafür vorhanden ist, macht die Regelung zu einer zahnlosen Bestimmung, bei der die Produktivität der Flächen ähnlich variabel ist, wie der Wert der Immobilien von Donald Trump. Zwar gibt es laut Senatsantwort für die Pferdepension weitere Flächen außerhalb Hamburgs, die aber nicht in die Beurteilung zur Genehmigung der Pferdepension eingeflossen sind, so dass die 16 Hektar das Maß der Berechnung sind. Weitere Informationen zum möglichen Verlust eines der letzten Milchviehbetriebe Hamburgs, verweigert der Senat mit dem Hinweis auf den Datenschutz des Investors.

Das Beispiel des Milchhofs in Rissen macht deutlich, dass Hamburg endlich ein Grundstücksverkehrsgesetz benötigt, das den Ansprüchen einer modernen Landwirtschaft gerecht wird und dem Erhalt einer lokalen Landwirtschaft dient. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern verharrt Hamburg hier in einem Zustand aus den 1960 er Jahren, es wird Zeit daran etwas zu ändern.