Schriftliche Kleine Anfrage Nachfrage zu Drs. 21/3779 „Neuverhandlungen von Pachtverträgen landwirtschaftlicher Flächen vorrangig im Stadtteil Billwerder“

Stephan Jersch

In der Antwort auf meine Anfrage „Neuverhandlungen von Pachtverträgen landwirtschaftlicher Flächen vorrangig im Stadtteil Billwerder" (Drs. 21/3779) wird vom Senat in der Antwort auf die Frage 6. auf die „Abstimmung mit dem Bezirk Bergedorf“ bei der Verlängerung der Pachtverträge verwiesen.

Im Bezirk Bergedorf wird davon ausgegangen, dass es eine Übereinkunft mit dem LIG (Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen) gibt. Durch die Zustimmung der bezirklichen Gremien zur Separierung der sogenannten Potenzialflächen (siehe auch meine Schriftliche Kleine Anfrage „Potenzialflächen im Rahmen der Neuverhandlungen von Pachtverträgen“ (Drs. 21/1255)) sollten alle anderen Pachtverträge im Gegenzug verlängert werden.

In  der  Antwort  auf  meine  Anfrage  „Neuverhandlungen  von  Pachtverträgen landwirtschaftlicher Flächen vorrangig im Stadtteil Billwerder" (Drs. 21/3779) wird vom Senat in der Antwort auf die Frage 6. auf die „Abstimmung mit dem Bezirk Bergedorf“ bei der Verlängerung der Pachtverträge verwiesen.
Im Bezirk Bergedorf wird davon ausgegangen, dass es eine Übereinkunft mit dem  LIG  (Landesbetrieb  Immobilien  und  Grundvermögen)  gibt.  Durch  die Zustimmung  der  bezirklichen  Gremien  zur  Separierung  der  sogenannten Potenzialflächen (siehe auch meine Schriftliche Kleine Anfrage „Potenzialflächen im Rahmen der Neuverhandlungen von Pachtverträgen“ (Drs. 21/1255)) sollten  alle  anderen  Pachtverträge im Gegenzug verlängert werden.

Dazu frage ich den Senat:

1.    Besteht  beziehungsweise  bestand  ein  solches  Übereinkommen  zwischen dem Bezirk Bergedorf und dem LIG?
      a.    Wenn  ja:  Wie  ist  die  Nichtverhandlung  beziehungsweise  Nichtverlängerung der Pachtverträge für das Gebiet „Oberbillwerder“ mit der Übereinkunft zu vereinbaren?
      b.    Wenn nein: Gibt es eine andere Interpretation beziehungsweise ein anderslautendes  Übereinkommen  zwischen  dem  Bezirk  und  dem LIG bezüglich der Pachtverträge?
            i. Wenn ja: Welches beziehungsweise wie lautet es oder welchen Inhalt hat es?

2.    Hat es seitens des LIG eine Information der Bezirksverwaltung oder der bezirklichen Gremien (Regionalausschuss Vier- und Marschlande, Bezirksversammlung Bergedorf, Stadtentwicklungsausschuss) über die Nichtverhandlung zweier Pachtverträge auf dem Plangebiet „Oberbillwerder“ gegeben?
      a.    Wenn ja: Wer wurde wann vom LIG über den Sachstand informiert?
      b.    Wenn nein: warum nicht?

Eine Übereinkunft besteht für Pachtflächen mit Einzelpotenzialflächen in sogenannter Streulage, betrifft aber nicht das Plangebiet Oberbillwerder (siehe Drs. 21/3779). Die Bezirksverwaltung Bergedorf wurde im Januar 2016  darüber informiert, dass für die von den Planungen in Oberbillwerder betroffenen landwirtschaftlichen Flächen derzeit keine Pachtverträge abgeschlossen werden. Eine Weiterverpachtung dieser Flächen ist abhängig von den Ergebnissen der derzeit noch nicht abgeschlossenen Planungen.