Schriftliche Kleine Anfrage Potenzialflächen im Rahmen der Neuverhandlung von Pachtverträgen

Stephan Jersch

Der Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) handelt seit geraumer Zeit die Verlängerung von Pachtverträgen über Pachthofflächen unter besonderer Berücksichtigung sogenannter Potenzialflächen aus. In der Bezirkspolitik Bergedorf, in verschiedenen Dorfgemeinschaften und in den Kreisen der von den Flächen abhängigen Landwirten hat der Ansatz des LIG, große Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen, um sie kurzfristig dem Wohnungsbau zur Verfügung stellen zu können, zu erheblichen Irritationen geführt.

Der Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) handelt seit geraumer Zeit die Verlängerung von Pachtverträgen über Pachthofflächen unter besonderer Berücksichtigung sogenannter Potenzialflächen aus. In der Bezirkspolitik Bergedorf, in verschiedenen Dorfgemeinschaften und in den Kreisen der von den Flächen abhängigen Landwirten hat der Ansatz des LIG, große Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen, um sie kurzfristig dem Wohnungsbau zur Verfügung stellen zu können, zu erheblichen Irritationen geführt.

Zwischenzeitlich sind anscheinend bereits erste Pachtverträge um 18 Jahre verlängert worden, jedoch die „Potenzialflächen“ nur für jeweils ein Jahr. Letzteres ermöglicht natürlich keine valide Unternehmenspolitik und zerstört Planungssicherheit für ein Gewerbe, das ohnehin in Hamburg ein Nischendasein führen muss.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:


Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) verpachtet die im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg stehenden landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich in langfristigen Pachtverträgen, gestaltet die Verträge aber so, dass Flächen oder Teilflächen, die bei Herstellung eines entsprechenden Planrechts für andere städtische Interessen nutzbar sind (sogenannte Potenzialflächen), gegebenenfalls mit einer einjährigen Kündigungsfrist aus dem Pachthofvertrag herausgelöst werden können.  

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1.   Wie groß sind die Flächen, die im weiteren Sinn landwirtschaftlich genutzt werden und die von einer Neuverhandlung der Pachtverträge betroffen sind? Bitte für Vertragsenden 2015, 2016 und 2017 pro Bezirk und Stadtteil mit Anzahl der Pachtverträge aufführen.
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JahrFlächengrößeAnzahl VerträgeBezirkGemarkung
2015ca. 568 ha9Bergedorf, Harburg, WandsbekAllermöhe, Curslack, Moorfleet, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Moorburg
2016ca. 590 ha.26Bergedorf, HarburgAllermöhe, Altengamme, Bergedorf, Billwerder, Curslack, Boberg, Moorfleet, Nincop
2017ca. 100 ha6BergedorfAllermöhe, Altengamme, Bergedorf, Billwerder, Curslack, Boberg, Moorfleet


2.    Gibt es Flächen im Rahmen der Neuverhandlung der Pachtverträge, bei denen das LIG die landwirtschaftliche Nutzung in Abrede stellt?
      Wenn ja:
      a.   Wie groß sind diese Flächen, und wie viele Pachtverträge sind betroffen? Bitte nach Bezirken und Auslaufende der Pachtverträge unterteilen.

      
      Nein. Im Übrigen: entfällt.

3.    Wie groß sind die Flächen, zu denen nun schon neu verhandelte Pachtverträge abgeschlossen wurden? Bitte nach Stadtteil und Dauer der Neuverträge aufschlüsseln.

GemarkungFlächengrößeVertragslaufzeit
Allermöheca. 1,1 ha2034
Curslackca 105 ha2034
Moorfleetca. 189 ha2034
Lemsahl-Mellingstedtca. 21 ha2034
Hummelsbüttelca. 25 ha2034
Wohldorf-Ohlstedtca. 226 ha2024


4.    Wie viele „Potenzialflächen“ wurden in den bisher neu verhandelten Verträgen aus den bisherigen Flächen separiert? Bitte nach Größe und Bezirk aufschlüsseln.

BezirkVerträgeGröße
Bergedorf1ca. 17 ha
Wandsbek3ca. 13 ha


5.    Wie groß sind die darüber hinaus vom LIG vorgesehenen „Potenzialflächen“? Bitte nach Stadtteil und Anzahl der Flächen sowie der Anzahl der betroffenen Pächter aufschlüsseln.

FlächengrößeGemarkungAnzahl FlächenAnzahl Pächter
ca. 14 haAllermöhe2413
ca. 1 haAltengamme11
ca. 25 haBillwerder3910
ca. 1 haMoorfleet76


6.   Mit welchen Konditionen bezüglich der Laufzeit und des Kündigungsrechts werden Pachtverträge für „Potenzialflächen“ abgeschlossen?

Siehe Vorbemerkung.

Nach Aussagen betroffener Pächter sind vom LIG definierte „Potenzialflächen“ auch solche Flächen, die als Landschaftsfenster definiert sind beziehungsweise weit über einen Straßenrandzusammenhang hinausgehen.

7.    Wo genau sind die vom LIG pachtvertraglich bereits geregelten beziehungsweise vorgesehenen „Potenzialflächen“ lokalisiert?


Sie liegen in der Regel in unmittelbarer Nähe der Hofstellen, an Straßenrändern oder an Deichen.  

8.   Wer hat die Definition der „Potenzialflächen“ auf Basis welches Entscheidungskatalogs vorgenommen? Bitte Entscheidungskriterien einzeln aufführen.

Siehe Vorbemerkung.

9.   Welchen Bebauungsplanstatus (bestehender B-Plan, §34-Gebiet oder ähnlich) oder FNP-Status haben dieses Flächen? Bitte einzeln aufführen.

Die Potenzialflächen der betroffenen Pachthöfe sind in den jeweiligen Baustufenplänen (BS Bergedorf vom 14. Januar 1955, BS Wohldorf-Ohlstedt vom 14. Januar 1955, BS Lemsahl-Mellingstedt vom 14. Januar 1955 und BS Wilhelmsburg vom 06. Januar 1956) als Außengebiet sowie im Flächennutzungsplan vom Februar 2014 als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.

10. Für welche der „Potenzialflächen“ wurde zwischenzeitlich bereits ein Bauantrag oder Vorbescheidsantrag gestellt? Bitte mit Flächengröße nach Bezirken und Stadtteilen aufschlüsseln.

 

FlächengrößeBezirkGemarkung
1205 m²BergedorfBillwerder
500 m²BergedorfBillwerder

   a. Sofern es Anträge gibt: Wer hat die Anträge gestellt?

Aktuell haben zwei Pächter beim LIG den Wunsch nach Erwerb von „Potenzialflächen“
ihrer Pachthoffläche gestellt. Zur Ermittlung der zulässigen Baumasse wurden
durch den LIG entsprechende Bauvorbescheidsanträge beim zuständigen Bezirksamt
gestellt.