„Touch-and-Go-Manöver“: Des Königs genehmigungsfreie Flüge

Der Senat und die Flughafengesellschaft sind etwas verstockt, wenn es um die „Touch-and-Go-Manöver“ am Flughafen geht. Solche Übungsmanöver am Flughafen Hamburg, bei denen kurz vor oder gleich nach dem Aufsetzen wieder durchgestartet wird, fielen einem Plan-Spotter auf, weil es sich um eine Boeing des thailändischen Königshauses handelte.

Eine zweite Nachfrage über die dürftige Dokumentation dazu (Nachfrage zur Nachfrage ... ), bei der die Luftfahrtbehörde, die ein Teil der Behörde für Wirtschaft und Innovation ist, nur einige kleine Privatmaschinen aufführen konnte, ergab nun wieder Neues: Maschinen des thailändischen Königshauses sind, wie die von Polizei und Militär, nicht in der Zuständigkeit der Luftfahrtbehörde Hamburgs. Allerdings dokumentiert der Flughafen die Manöver, um Gebühren einzuziehen.

Es stellt sich nun aber folgende Frage: Wenn die Luftfahrtbehörde Hamburgs nicht für die Boeing des Königs zuständig ist, wer genehmigt dann den Anflug und das „Touch-and-Go-Manöver“? Es ist davon auszugehen, dass niemand zuständig ist (ohne, dass ich der Antwort auf meine folgende dritte Anfrage vorgreifen möchte).

Da sind einerseits diese sinnlosen Flüge ohne erforderliche Genehmigungen, andererseits müssen sich die Menschen in den Ein- und Abflugschneisen hinter Dreifachglas verbarrikadieren, damit eine Maschine des Königs mit einem ziellosen Flug die Umwelt verlärmt. Es zeigt, wie dringend es einer Überarbeitung der Luftfahrtregeln bedarf.