SKA: Freie und offene WLAN-Stadt Hamburg – Illusion oder Wirklichkeit?

Stephan Jersch

Am 17.06.2016 beschloss der Bundesrat das „Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“, mit dem laut Aussagen der großen Koalition die sogenannte Störerhaftung von Betreiberinnen und Betreibern öffentlich zugänglicher drahtloser Netzwerke abgeschafft wird. Für Kritiker ist diese Änderung jedoch nur gut gemeint, aber schlecht gemacht. Die Möglichkeit der Klage auf Unterlassung wird weiterhin nicht explizit ausgeschlossen.

 

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode

Drucksache 21/5132 | 12.07.16

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 04.07.16 und Antwort des Senats

Betr.:
Freie und offene WLAN-Stadt Hamburg – Illusion oder Wirklichkeit?

Am 17.06.2016 beschloss der Bundesrat das „Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“, mit dem laut Aussagen der großen Koalition die sogenannte Störerhaftung von Betreiberinnen und Betreibern öffentlich zugänglicher drahtloser Netzwerke abgeschafft wird. Für Kritiker ist diese Änderung jedoch nur gut gemeint, aber schlecht gemacht. Die Möglichkeit der Klage auf Unterlassung wird weiterhin nicht explizit ausgeschlossen.

In Hamburg ergibt sich weiterhin ein widersprüchliches Bild: Der Senat betont, die WLAN-Infrastruktur in Hamburg sei „fortgeschritten“. Doch WLAN-Zugangspunkte befinden sich hauptsächlich in der Innenstadt und sind vor allem ohne großes Zutun des Senats entstanden. Das führt zu einem Flickenteppich aus kostenpflichtigen und Kundendaten abgreifenden kommerziellen Netzwerken, nicht zu einem bürgerorientierten, öffentlichen und freien WLAN.

Vor diesen Hintergrund frage ich den Senat:

  1. Störerhaftung
    a. Hält der Senat die von Bundesrat und Bundestat beschlosseneGesetzesänderung für ausreichend zur Beseitigung der Hindernisse für WLAN-Anbieter?
         i. Wenn ja, warum?
        ii. Wenn nein, warum nicht?
       iii. Wenn nein, welche Hindernisse bestehen aus Sicht des Senatsweiterhin?

Das Zweite Gesetz zu Änderung des Telemediengesetzes (TMG) hat eine wichtige Grundlage zur Schaffung von Rechtssicherheit für Betreiber offener WLAN-Zugangspunkte geschaffen. Ob diese Rechtsicherheit vollumfänglich gewährleistet ist, wird sich in der Praxis, und hier vor allem über die Auslegung des Gesetzes durch die Gerichte, zeigen.

    b. Was sagt der Senat zu der Kritik, die eigentliche Abschaffung der Hindernisse finde sich nur in der Begründung und nicht im Gesetzestext?

Zu dem genannten Kritikpunkt werden in der öffentlichen Diskussion sehr unterschiedliche Einschätzungen vertreten. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 1. a. iii.

    c. Hat der Senat der von den Ausschüssen empfohlenen Entschließung zur Gesetzesänderung zugestimmt?
         i. Wenn ja, warum?
        ii. Wenn nein, warum nicht?

Hamburg hat sich enthalten. Im Übrigen: entfällt.

d. Wer hat das Land Hamburg in dieser Bundesratssitzung vertreten?

Hamburg war durch den Ersten Bürgermeister, die Zweite Bürgermeisterin und den Bevollmächtigten beim Bund, bei der Europäischen Union und für auswärtige Angelegenheiten vertreten.

    e. Plant der Senat, sich in der Frage der Störerhaftung weiterhin zu engagieren?
         i. Wenn ja, inwiefern?
        ii. Wenn nein, warum nicht?

Der Senat hat sich das Ziel gesetzt, auf einen rechtsicheren Betrieb offener WLAN-Netze hinzuwirken und setzt sich hierfür auch weiterhin ein. Welche Mittel hierfür notwendig, möglich und geeignet erscheinen, wird sich durch die praktischen Auswirkungen der Gesetzesänderung zeigen.

2. Strategie des Senats

    a. Welche Zielabdeckung soll das öffentliche WLAN in Hamburg erreichen?

Über die Unterstützung von Betreibern öffentlicher WLAN-Zugänge soll eine möglichst hohe Zielabdeckung erreicht werden. Dabei gilt es unter anderem, Anreize für Angebote auch außerhalb der Innenstadt und anderer Gebiete mit hohem touristischen Aufkommen zu schaffen.

    b. Welche Zielgruppen werden vom Senat für das öffentliche WLAN ins Auge gefasst?

Es wird besonderer Wert darauf gelegt, dass allen Nutzern WLAN-fähiger Endgeräte ein Zugriff möglich ist. Deshalb unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg insbesondere kostenfreie oder zumindest zeitweilig kostenfreie öffentliche WLAN-Angebote.

    c. Bitte beschreiben Sie das bisherige Engagement des Senats hinsichtlich einer Verbreitung von freien WLAN-Zugangspunkten in der Stadt.

Siehe Drs. 21/3711, 21/4459 und 21/4110.

        i. Bitte quantifizieren Sie dieses Engagement:
           1. Wie hoch ist der Personaleinsatz der für dieses Thema Zuständigen?

Es handelt sich um Projektgeschäft und somit um einen schwankenden Arbeitsaufwand in der zuständigen Behörde, der sich dementsprechend nicht genau quantifizieren lässt.

           2. Welche finanziellen Mittel hat der Senat Betreibern von Zugangspunkten bisher zur Verfügung gestellt beziehungsweise anderweitig investiert?

           3. Welche sachliche Unterstützung (zum Beispiel Bereitstellen öffentlicher Einrichtungen, Finanzierung und Bereitstellung von Stromanschlüssen) hat der Senat Betreibern von Zugangspunkten gewährt?

Siehe Drs. 21/4110.

    d. Welche Anstrengungen leisten Unternehmen mit städtischer Beteiligung (bitte analog zu 2. c. beantworten)?

Siehe Anlage.

     e. Wie plant der Senat sein zukünftiges Engagement (bitte analog zu 2. a. beantworten)?

Siehe Antworten zu 2. a. und b. Eine genaue Aufschlüsselung des damit verbundenen, stark projektabhängigen Aufwands ist nicht möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht erforderlich, speziell für dieses Thema zusätzliche personelle oder finanzielle Ressourcen bereitzustellen. Es wird weiterhin nicht als Aufgabe der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) gesehen, selbst als Betreiberin eigener öffentlicher WLAN-Zugänge aufzutreten.

Im Übrigen siehe Antworten zu 3. b.

    f. Wie ist die Abdeckung von WLAN-Zugangspunkten außerhalb der Innenstadt?

Die Abdeckung setzt sich aus vielen unterschiedlichen Angeboten verschiedener Betreiber zusammen. Eine umfassende Übersicht ist daher nicht verfügbar.

        i. Hält der Senat die aktuelle Abdeckung außerhalb der Innenstadt für ausreichend? Bitte begründen.

Es wird angestrebt, eine möglichst weitreichende Versorgung des Stadtgebiets mit WLAN-Zugangsmöglichkeiten zu erreichen und das Angebot stetig zu verbessern.

       ii. Plant der Senat Maßnahmen zur Stärkung der WLAN-Abdeckung außerhalb der Innenstadt?
           1. Wenn ja, welche?
           2. Wenn nein, warum nicht?


Siehe Antwort zu 2. a.

    g. Inwiefern beteiligen sich die Bezirke mit dem Ausbau von öffentlich zugänglichen WLAN-Zugangspunkten?

Derzeit befasst sich kein Bezirk aktiv mit dem Ausbau von öffentlich zugänglichen WLAN-Zugangspunkten.

        i. Gibt es Zuständige in den Bezirken?

Nein.

           1. Wenn ja, wen? Bitte nach Bezirken die Abteilungen und den Stellenanteil für den Aufbau öffentlichen WLANs auflisten.

       ii. Welche Sach-, Geld- und Personalmittel stehen den Bezirken dazu zur Verfügung? Bitte getrennt nach Bezirken auflisten.

In der Bezirksverwaltung stehen dazu keinerlei Sach-, Geld- und Personalmittel zur Verfügung.

      iii. Welche Unterstützung leistet der Senat den Bezirken in dieser Frage?

Aktuell liegt kein Bedarf für eine Unterstützung vor.

    h. In Schleswig-Holstein läuft ein Pilotprojekt, bei dem öffentliche Gebäude nicht kommerziellen Anbietern von WLAN-Zugangspunkten zur Verfügung gestellt werden. Was hält der Senat von dieser
Idee?

         i. Inwiefern werden öffentliche Gebäude nicht kommerziellen Anbietern zur Einrichtung von WLAN-Zugangspunkten zugänglich gemacht?

        ii. Unterstützt der Senat sie dabei?

       iii. Könnte sich der Senat vorstellen, ein ähnliches Projekt zu organisieren?
            1. Wenn ja, inwiefern und mit welchem zeitlichen Horizont?
            2. Wenn nein, warum nicht?

Hamburg stellt der Initiative Freifunk Hamburg fallbezogen öffentliche Gebäude zur Installation von Komponenten des Freifunknetzes zur Verfügung. Siehe Drs. 21/4110.

3. Angebot in der Innenstadt

    a. In welchem Stadium befindet sich Ausbau des Netzwerks „MobyKlick“?

Im Rahmen eines Pilotbetriebs ist der kostenfreie Zugang im Bereich Alstertor seit April 2016 möglich.

         i. Was ist der Zeitplan des weiteren Ausbaus?

Die willy.tel GmbH und die wilhelm.tel GmbH beabsichtigen eine sukzessive Erschließung des Stadtgebiets. Der geplante Ausbau in der Innenstadt durch die willy.tel GmbH beginnt unmittelbar nach Unterzeichnung der erforderlichen Verträge.

        ii. Welche Nutzerdaten werden bei den WLAN-Netzwerken „MobyKlick“ erfasst?

Für die freie Nutzung (Tagesnutzung für 24 Stunden) werden künstliche Benutzer angelegt. Diese für den Betrieb erforderlichen technischen Daten werden für die Dauer der Nutzung gespeichert.

       iii. Wird die MAC-Adresse der Endgeräte gespeichert?

Ja, damit das Endgerät automatisch nach der ersten Netzanmeldung wieder ohne weitere Eingaben der freien Nutzung das Netz nutzen kann, wird die MAC-Adresse für die Tagesnutzung gespeichert.

       iv. Wird jedes Einloggen eines Endgeräts an einem Zugangspunkt mit MAC-Adresse, Zeitpunkt und Zugangspunkt dokumentiert?

Nein, nur Zeitpunkt und MAC-Adresse werden für den Zugangsvorgang benötigt, um die freie Nutzung zu verwalten. Eine automatische Verknüpfung zum Zugangspunkt gibt es nicht.

        v. Wird sie mit der Handynummer verknüpft?

Bei reinen MAC-Adressen ist eine Verknüpfung der Rufnummern nicht möglich. Bedingt durch den Zugang bei der SMS-Anmeldung wird die Handynummer abweichend als Benutzer angelegt. Die Speicherung gilt für die Tagesnutzung, da dieser Service ansonsten nicht funktionieren würde.

       vi. Wie lange werden die Daten vorgehalten?

Es werden Daten nur so lange vorgehalten, wie sie für den technischen Betrieb not-
wendig sind (in der Regel 24 Stunden).

    b. Gibt es eine Vereinbarung zwischen der Stadt beziehungsweise Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, und der wilhem.tel GmbH bezüglich des WLAN-Angebots „MobyKlick“?

Es gibt keine solche Vereinbarung zwischen der FHH und der wilhelm.tel GmbH.
Allerdings ist eine Vereinbarung zwischen der FHH und der willy.tel GmbH in Vorbereitung.

Im Übrigen bestehen Vereinbarungen folgender Unternehmen mit der wilhelm.tel GmbH:
- Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH/Hamburg Musik gGmbH
- AKN Eisenbahn AG

Darüber hinaus hat die Stiftung Öffentliche Bücherhallen eine solche Vereinbarung geschlossen.

Die Hamburger Hochbahn und die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH kooperieren mit der wilhelm.tel GmbH, ohne dass hierfür eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde.

Die Hamburg Port Authority/Cruise Gate Hamburg GmbH hat der wilhelm.tel GmbH die Installation von Hardware am Kreuzfahrtterminal Steinwerder (Cruise Center Steinwerder) erlaubt, ohne hierfür eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu schließen.

         i. Wenn ja, wie sieht diese aus?
            1. Wann, zwischen wem und in welcher Form wurde diese Vereinbarung geschlossen?
            2. Welche Unterstützung in Geld-, Sach- und Personalmitteln stellt die Stadt oder ihre Unternehmen dem Anbieter zur Verfügung?
            3. Welche Rechte sichert die Stadt oder eines ihrer Unternehmen dem Anbieter zu?
            4. Wird Exklusivität dieser Rechte und Unterstützung garantiert?

Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH/Hamburg Musik gGmbH 2015 wurde ein Vertrag mit der wilhelm.tel GmbH geschlossen, der dem Anbieter die nicht exklusive Nutzung der gebäudeseitigen Infrastruktur zusichert.

Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen

Mit dem 2016 geschlossenen Vertrag wurde die Installation von insgesamt circa 160 kostenfreien öffentlichen Hotspots in allen Stadtteilbibliotheken und der Zentralbibliothek vereinbart, die mit einem Voucher nutzbar sind. Geld-, Sach- und Personalmittel werden dem Anbieter dafür nicht zur Verfügung gestellt. Weitere Rechte des Anbieters sind im Rahmen des Vertrags nicht dargestellt.

AKN Eisenbahn AG (AKN)

Im Dezember 2014 wurde ein Gestattungs-/Nutzungsvertrag mit der wilhelm.tel GmbH geschlossen. Geld, Sach- oder Personalmittel werden nicht zur Verfügung gestellt.
Der WLAN-Anbieter erhält folgende Rechte:
- Installation von WLAN-Access-Points an Eigentum der AKN
- Anpassung der WLAN-Access-Points an den Stand der Technik (bei notwendigen Änderungen am Eigentum AKN nur mit Zustimmung AKN)
- Veränderung der Anzahl der Standorte nach schriftlicher Zustimmung der AKN

Nach schriftlicher Zustimmung seitens AKN darf die wilhelm.tel GmbH auch gewerblich tätigen Dritten die Mitnutzung der vertragsgegenständlichen Infrastruktur gestatten beziehungsweise bei Anfrage Dritter an die AKN gegebenenfalls eine Roamingschnittstelle anbieten (weitere Kosten für AKN entstehen nicht).

        ii. Wenn nein, wird es eine geben? Zwischen wem und wann? Welche Vorstellungen hat der Senat bezüglich der Fragen unter i.?

Das Museum für Kunst und Gewerbe plant eine Zusammenarbeit mit der wilhelm.tel GmbH bezüglich des WLAN-Angebots MobyKlick.

Im Übrigen beabsichtigen die FHH und die willy.tel GmbH, eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, mit der dem Unternehmen die unentgeltliche Sondernutzung von Masten der öffentlichen Beleuchtung und der Parkleitsysteme unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt wird, um WLAN-Komponenten zum Ausbau des Angebots „MobyKlick“ zu installieren. Der Senat sieht im Übrigen zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden Verhandlungen Stellung zu nehmen. Die Sondernutzung der Masten zu den vertraglichen Voraussetzungen ist keine exklusive Leistung.

Darüber hinaus wird eine Vereinbarung zwischen der willly.tel GmbH und der Stromnetz Hamburg GmbH geschlossen werden. Die Vereinbarung regelt den entgeltlichen Zugang für die willy.tel GmbH für einen Zeitraum von zehn Jahren zu der im Eigentum der Stromnetz Hamburg GmbH stehenden Netz-Hub-Infrastruktur (siehe auch Antwort zu 2. d.). Die Stromnetz Hamburg GmbH ermöglicht der willy.tel GmbH die Versorgung ihrer für das WLAN-Angebot „MobyKlick“ erforderlichen Komponenten mit elektrischer Energie. Dies beinhaltet nicht die Belieferung der Komponenten mit elektrischer Energie. Der Senat sieht im Übrigen zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden Verhandlungen Stellung zu nehmen. Der Zugang zu den Netz-Hubs ist keine exklusive Leistung.

Anlage

 

zu 2. d.:PersonaleinsatzMitteleinsatzSachmittel-einsatz
Thalia Theater GmbHBetrieb einiger offener WLAN-Zugangspunkte in den Häusern am Alstertor und der Gaußstraße---
Deichtorhallen Hamburg GmbHöffentliches WLAN seit Januar 2016Für den laufenden Betrieb (Wartung/Kontrolle) ist kaum Personalaufwand erforderlich.ca. 25.000 €-
Hamburg Kreativ GmbHGeplant ist die Einrichtung eines kostenfreien WLAN im Oberhafenquartier 2017Mit der Umsetzung ist die Projektleitung Oberhafenquartier beauftragt. Der Aufwand wird nicht separat erfasst. Vorgesehen sind 50.000 € für die Umsetzung und den Betrieb für 5 Jahre.Im Zuge der Sanie-
rung des Oberha-
fenquartiers werden
die technischen und
baulichen Voraus-
setzungen geschaf-
fen.
Elbphilharmonie und
Laeiszhalle Service
GmbH und Hamburg
Musik GmbH
Die öffentlichen Bereiche der Gebäude stehen für ein öffentliches WLAN zur Verfügung.Für den laufenden  Betrieb derzeit kein Personaleinsatz.Für die Bereitstellung
der Infrastruktur
(Netzwerk-anschlüsse)
entstanden Investiti-
onskosten von 11.000
€. Diese Infrastruktur
wird parallel für ein
betriebsinternes
WLAN genutzt.
Infrastruktur/ Stromzuführung
Stiftung Museum für Völkerkunde

WLAN-Zugangspunkte im Foyer (Eigenbetrieb über
Dataport) und in der Bibliothek (Fa. Network).

Für den laufenden
Betrieb ist ein
Administrator mit
geringem Aufwand
im Einsatz, eine
Quantifizierung ist
nicht möglich.
Investitionskosten in
Höhe von 3.600 €,
Telekom-Anschluss
641,88 € pro Jahr,
Kosten Fa. Network:
1.071 € pro Jahr.
siehe Antwort zu 2.d.
Stiftung Museum für
Kunst und Gewerbe

Beantragt sind Mittel für die Installation eines WLAN-Netzes innerhalb der öffentlichen Bereiche des Hauses.

Vorbereitungen im Umfang von etwa 15 Arbeitstagen--
Stiftung KunsthalleWLAN Zugang innerhalb
des Gebäudes
Personalaufwand
beträgt etwa 4
Stunden/Monat.
--
Stiftung Helms MuseumWLAN in den Foyers und
Ausstellungsräumen beider Häuser, nach Anmeldung mit E-Mail-Adresse und
Vergabe eines Passworts

Ein Mitarbeiter, geringer Arbeitszeitanteil.

DSL-Vertrag, monatlich 118,76 €.-
Stiftung Hamburger
Öffentliche Bücherhallen
freies WLAN an allen Standorten---
Stromnetz Hamburg
GmbH

Die Stromnetz Hamburg GmbH soll in Kürze von der FHH mit der Errich- tung, der Instandhaltung und dem Betrieb einer Infrastruktur soge- nannter „Netz-Hubs“ im Hamburger Stadtgebiet
beauftragt werden.
Bei einem Netz-Hub han- delt es sich um einen Unterfluranschluss-kasten mit einem Netzanschluss an das Niederspan- nungsver-teilnetz der Stromnetz Hamburg GmbH, welcher über drei Netzanschlusspunkte jeweils inklusive
eines Gehäuses zur ggf.
teilweisen Unterbringung
von kundeneigenen digitalen Komponenten, z.B. WLAN-Anwen-dungen, verfügt und der Versorgung dieser Komponenten mit
elektrischer Energie dient.
Der Prototyp eines Netz-
Hubs ist am 14. April 2016 am Standort Ferdinandstraße/ Alstertor erfolgreich in Betrieb genommen worden und wird im Rahmen eines Pilotbetriebs vom WLAN-Anbieter willy.tel
GmbH genutzt.

Für die Errichtung,
die Instandhaltung
und den Betrieb
der Netz-Hub-
Infrastruktur nutzt
die Stromnetz
Hamburg GmbH
das eigene Perso-
nal oder bedient
sich für die Arbeit
im Verteilnetz
befähigter Dritter.
--
Flughafen Hamburg
GmbH
Der Hamburg Airport bietet -
bereits jetzt im öffentlichen
Bereich des Flughafens für
eine Stunde kostenloses
WLAN an. Der Ausbau des
WLANs wird weiterhin auf
eigene Kosten vorangetrie-
ben, mit dem Ziel ab 2017
im öffentlichen Bereich des
Flughafens 24/7 kostenlo-
ses und flächendeckendes
WLAN anzubieten zu kön-
nen.
---
AKN Eisenbahn AGAKN hat Infrastruktur (Glas- -
faserverbindungen, Ein-
bauplätze der Switche,
Montagepunkte und die
Stromversorgung für die
Access Points) kostenneut-
ral zur Verfügung gestellt.
Siehe auch Antwort zu 3. b.
--Siehe Antwort zu 2.
d.
Hamburger Hochbahn
AG
Siehe Antwort zu i. 3.1 Mitarbeiter-Für die testweise
Ausrüstung von
Bussen der Metro-
Buslinie 5 mit WLAN
hat die HOCHBAHN
rund 100 TEUR
investiert. Für den
laufenden Betrieb
dieser WLAN Aus-
rüstung wird in 2016 mit einem Betrag
von rund 70 TEUR
gerechnet.
Auf den U-Bahn
Haltestellen Borg-
weg und Mönkeber-
gstr. werden dem
WLAN-Betreiber
wilhelm.tel während
der laufenden Test-
phase die Stroman-
schlüsse bereitge-
stellt
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA)Siehe Antwort zu i. 3.

Rund 150 Stunden pro Jahr (abnehmende Tendenz)-Im Auftrag und in
Abstimmung mit
Landesbetrieb Stra-
ßen, Brücken und
Gewässer wurden
bislang für vier Pilo-
tinstallationen Be-
leuchtungsmasten
zur Verfügung ge-
stellt
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH)Die VHH hat die auf der MetroBusLinie 3 sowie der SchnellBuslinie 31 einge-
setzten Busse mit WLAN
ausgestattet. Die einmali-
gen Investitions- und Ein-
baukosten inkl. Arbeitslohn
betrugen 58.750€ für 47
Busse. Die laufenden Kos-
ten pro Jahr pro Fahrzeug
betragen 552,00€ / Jahr bis
720 Euro / Jahr – nach
abgefragtem Datenvolu-
men.
Zudem testet die VHH in
Kooperation mit der wil-
helm.tel GmbH das WLAN-
Produkt „MobyKlick“ an der
Haltestelle Trabrennbahn
Bahrenfeld. Der Test be-
gann im Juni 2016 und wird
3 Monate dauern.
Rund 100 Stunden pro Jahr.-Siehe Antwort zu 2.
d.
Hamburger Hafen und
Logistik AG (HHLA)
Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) informiert, dass sie als börsen-
notierte Aktiengesell-schaft aus aktien-rechtlichen
Gründen die Fragen ihrer Aktionäre einheitlich im
Rahmen ihrer Hauptversammlung beantwortet.
k.a.k.a.k.a.
Universitäts-krankenhaus
Eppendorf
Das UKE beabsichtigt, künftig aufbauend auf der
im UKE vorhandenen
WLAN-Struktur auf dem
Campus einen generell
öffentlich und kostenfrei
nutzbaren WLAN-Zugang
zu schaffen. Hierzu werden
derzeit Gespräche mit
verschiedenen Anbietern
geführt.
---