SKA: Historisches Filmarchiv (II)

Stephan Jersch

Das Hamburgische Historische Filmarchiv wächst seit 2010 nicht weiter, die Digitalisierung läuft schleppend an und die Nutzung des Archivs ist, zumindest was die gebührenpflichtige Nutzung angeht, nach 2016 massiv eingebrochen.

27. November 2018

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 19.11.2018
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/15065 -

Betr.:    Historisches Filmarchiv (II)

Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage „Historisches Filmarchiv“ (21/7632) gab der Senat mit seiner Antwort am 27.01.2017 an, dass eine Digitalisierung der Bestände des Historischen Filmarchives geplant sei und die Beauftragung zur Digitalisierung „voraussichtlich bis Mitte 2017“ erfolgen soll.
Dazu frage ich den Senat:

1. Wie viele Filme oder Videoaufzeichnungen sind seit 2017 in das Filmarchiv aufgenommen worden? Bitte Titel und Datum der Aufnahme und das jeweilige Format aufführen.

2. Bei wie vielen der unter 1. genannten archivierten Filme und Videoaufzeichnungen liegen die Rechte bei der FHH bzw. für wie viele Filme liegen die Rechte möglicherweise bei Privatpersonen, Organisationen oder Unternehmen? Bitte aufschlüsseln nach Filmtiteln.

Es sind seit 2017 keine Titel neu aufgenommen worden.


3. In der Drs. 21/7632 stellte ich unter Punkt 3 u.a. die Frage, wer bzw. welche Stelle über die Aufnahme von Film bzw. Videoaufzeichnungen in das Historische Filmarchiv entscheidet. Diese Frage wurde seinerzeit vom Senat nicht beantwortet. Daher stelle ich sie hiermit noch einmal.

Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) ist verantwortlich für das Historische Filmarchiv. Es werden keine Filme bzw. Videoaufzeichnungen in das Filmarchiv neu aufgenommen.


4. Der Senat gab in 21/7632 an, dass die Lizenzinhaber bei ca. 70 Prozent der Filme unbekannt sind. Welche Auswirkungen hat das auf Sichtungen, Einräumung von einmaligen Nutzungsrechten, Kopiervorgänge und Nutzung von Tondokumente?

Sind die Lizenzinhaber unbekannt, können keine Nutzungsrechte eingeräumt werden. Im Zuge der Digitalisierung der Filme wird die Rechtefrage sukzessiv geklärt.

5. Wie viele
a. Sichtungen (außerhalb und innerhalb des LI),
b. Einräumungen von Nutzungsrechten für eine einmalige Verwendung,
c. Kopiervorgänge (von 16mm auf VHS im LI) und
d. Nutzungen von Tondokumenten
gab es jeweils durch private bzw. institutionelle Nutzer und Nutzerinnen seit 2017?
Bitte nach Nutzergruppen und den generierten Einnahmen aufschlüsseln.

Die erfragten Daten werden im LI nicht statistisch erfasst und lassen sich nicht nachträglich ermitteln. Aus der nachstehenden Übersicht ergibt sich die Anzahl der insgesamt angefallenen Geschäftsvorfälle anhand der Anzahl der Rechnungen und der damit zusammenhängenden Einnahmen (Lizenz- und Verleihgebühren):
        

JahrAnzahl RechnungenEinnahmen in €
20173385,44
201821908,51

Quelle: Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung


6. Unter Punkt 6 in 21/7632 gab der Senat an, dass eine Digitalisierung der Bestände des Historischen Filmarchivs in Vorbereitung sei. Eine Beauftragung zur Digitalisierung sollte voraussichtlich bis Mitte 2017 erfolgen. Wie ist der aktuelle Stand bei der Digitalisierung? Falls mit der Digitalisierung bisher nicht begonnen wurde: Welche Gründe liegen dafür vor und was plant der Senat diesbezüglich konkret?

Für die bisher digitalisierten Filme siehe Anlage.


7. Unter Punkt 7 in 21/7632 gab der Senat an, dass für die Kosten der Digitalisierung für das Jahr 2017 bis zu 100.000 Euro bereitgestellt sind. Welche Kosten entstanden bisher konkret für die Digitalisierung in 2017 und 2018 und aus welcher Produktgruppe wurden diese bestritten? Sind ggf. im neuen Doppelhaushalt weitere Mittel geplant? Wenn ja: In welcher Produktgruppe und in welcher Höhe?

Die dafür bereitgestellten 100.000 € werden von der für Kultur und Medien zuständigen Behörde verwaltet. Das LI ruft die Gelder unter Nachweis der verausgabten Kosten ab. Bisher waren dies rund 8.500 Euro.

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