SKA: Schuldenfalle Rundfunkbeitrag: Zwangsvollstreckungen in Hamburg

Stephan Jersch
Anfragen und AnträgeMedien- und Netzpolitik

Armes reiches Hamburg: Jedes Jahr werden fast vier von Hundert der Hamburger Privathaushalte zwangsvollstreckt, weil sie sich den Rundfunkbeitrag nicht leisten können und trotzdem keine Beitragsbefreiung erhalten.

27. März 2018

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Cansu Özdemir und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 19.03.2018

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/12388 -


Betr.: Schuldenfalle Rundfunkbeitrag: Zwangsvollstreckungen in Hamburg

Nach jetziger Rechtslage erfolgt die Befreiung von Rundfunkgebühren nur auf Antrag für einen eingegrenzten Personenkreis. Hierzu zählen beispielsweise Beziehende von SGB-II-/SGB-XII-Leistungen, Wohngeld und Blindengeld. Da die Anträge in häufiger Folge gestellt werden müssen oder entsprechende Anträge und Dokumente in nicht unerheblichen Maße auf ihrem Weg zum Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio verloren gehen, gilt das jetzige Beitragsbefreiungsverfahren als fehleranfällig, so dass es in der Konsequenz häufig zu Mahn- und Vollstreckungsverfahren kommt. So wurden in Hamburg in 2017 mehr als 28.600 Vollstreckungsmaßnahmen gegen Rundfunkbeitragszahler_innen durchgeführt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen Rundfunks wie folgt:


1. Wie viele Haushalte sind derzeit in Hamburg rundfunkbeitragspflichtig?

2. Wie viele Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wurden in Hamburg im Jahr 2017 gestellt?

3. Wie viele Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wurden in Hamburg im Jahr 2017 abgelehnt? Mit welcher Begründung wurden die Anträge abgelehnt?

Zum 31. Dezember 2017 waren 800.300 Haushalte in Hamburg beitragspflichtig. Die Anzahl der Befreiungsanträge für Hamburg wird nicht gesondert erfasst, der Beitragsservice weist die Anzahl der Befreiungsanträge nur bundesweit aus. Demnach wurden 2017 rund 2,7 Mio. Anträge auf Befreiung bearbeitet. Davon wurden rund 94 % bewilligt und knapp 6 % (161 Tsd.) abgelehnt.
    

4. Wie viele Haushalte sind derzeit von den Zahlungen des Rundfunkbeitrages insgesamt befreit?
a) Davon Bezieher_innen von SGB-II-Leistungen?
b) Davon Bezieher_innen von SGB-XII-Leistungen?
c) Davon Bezieher_innen von Wohngeld?
d) Davon Bezieher_innen von BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe?
e) Davon Bezieher_innen von Leistungen nach dem AsylbLG
f) Davon Bezieher_innen von Blindengeld?
g) Davon taubblinde Menschen?
h) Davon Menschen mit Behinderung, die in einer Einrichtung leben?

Mit Stand vom 31. Dezember 2017 waren 93.101 Personen in Hamburg von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Die Befreiung einer Person erstreckt sich auf alle Wohnungen, die zu der Person gemeldet sind. Die Befreiungen erstreckten sich somit insgesamt auf 93.135 Wohnungen. Die Anzahl der befreiten Wohnungen liegt nur als Gesamtzahl vor und nicht differenziert nach Befreiungsgründen.
Zur Verteilung der vom Rundfunkbeitrag befreiten Personen nach § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags:

Personen mit Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

§ 4 Abs. 1 Nr. 1Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt3.114
§ 4 Abs. 1 Nr. 2Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung27.613
§ 4 Abs. 1 Nr. 3Empfänger von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II56.913
§ 4 Abs. 1 Nr. 4Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz348
§ 4 Abs. 1 Nr. 5aEmpfänger von Ausbildungsförderung3.614
§ 4 Abs. 1 Nr. 5bEmpfänger von Berufsausbildungsbeihilfe445
§ 4 Abs. 1 Nr. 5cEmpfänger von Ausbildungsgeld für behinderte Menschen20
§ 4 Abs. 1 Nr. 6Sonderfürsorgeberechtigte56
§ 4 Abs. 1 Nr. 7Empfänger von Hilfe zur Pflege537
§ 4 Abs. 1 Nr. 8Empfänger von Pflegezulagen0
§ 4 Abs. 1 Nr. 9Leistungen nach dem SGB VIII (KJHG)272
§ 4 Abs. 1 Nr. 10aTaubblinde26
§ 4 Abs. 1 Nr. 10 bBlindenhilfe SGB XII56
§ 4 Abs. 6Härtefälle87
 Summe93.101


5. Wie viele Zwangsvollstreckungen konnten mit welchen Maßnahmen abgewendet werden? Bitte insgesamt und nach Maßnahmen auflisten.

Es wurden bis 18. März 2018 insgesamt 66.507 Ersuchen ohne Zwangsvollstreckung abgeschlossen: in 32.359 Fällen aufgrund der Rücknahme durch Gläubigervertreter, in 23.437 Fällen aufgrund der Zahlung nach der Ankündigung der Zwangsvollstreckung, in 4.279 Fällen aufgrund einer mit dem Schuldner getroffenen Teilzahlungsvereinbarung. Die Uneinbringlichkeit der Forderung wurde in 2.643 Fällen festgestellt und in 3.789 Fällen kam es zum Abschluss aufgrund fehlender Vollstreckungsmöglichkeiten.


6. Welche weiteren Mahnmaßnahmen wurden im Zusammenhang mit der Eintreibung von Außenständen bei der Zahlung von Rundfunkbeiträgen jeweils wie häufig angewendet? Bitte analog zur Senatsantwort zu Frage 8 in Drs. 21/550 für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 auflisten.

Die Anzahl der erstellten Mahnmaßnahmen für private Beitragskonten in Hamburg gliedert sich wie folgt:
 

Mahnstufe201520162017
Erinnerung153.349149.971148.973
Festsetzungsbescheid312.462301.089283.243

1. Mahnung

77.81753.87541.453

2. Mahnung

13.89211.80411.050
Vollstreckungsersuchen 
34.396
 
27.73427.334
    

Für das Jahr 2018 kann eine Angabe im März 2018 nicht erfolgen. Im Übrigen wären unterjährige Angaben wegen der fehlenden Vergleichbarkeit nicht aussagekräftig.