"Verkauf lebender Tiere auf Märkten stoppen!" - Stephan Jersch am 21.4. in der Bürgerschaft

"Verkauf lebender Tiere auf Märkten stoppen!" - Stephan Jersch am 21.4. in der Bürgerschaft

Was für eine Überraschung am Morgen der vergangenen Bürgerschaftssitzung! Da machten sich SPD und GRÜNE per Pressemitteilung auf einmal für einen besseren Schutz lebender Tiere auf Wochenmärkten stark - und kopierten damit einen Antrag, den unser Abgeordneter Stephan Jersch bereits ein paar Tage zuvor eingereicht hatte. Was parlamentarisch stillos und auch reichlich unkollegial ist, bringt dennoch große Fortschritte für den Tierschutz, sagt Jersch in seiner Bürgerschaftsrede. Und darum sollte es ja eigentlich auch gehen. (Der Link mit dem Video führt zum You-Tube-Channel der Linksfraktion Hamburg.)

Verkauf von lebenden Tieren auf Hamburgs Märkten stoppen! Tierschutz voranbringen – impulsive Tierkäufe auf dem Fischmarkt beenden - Rede von Stephan Jersch im Wortlaut:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verkauf von lebenden Tieren auf Hamburgs Märkten stoppen. Sie glauben gar nicht, wie ich gestaunt habe, als ich heute Vormittag die Presseerklärung der Bürgerschaftsfraktion der GRÜNEN gesehen habe: Verkauf lebender Tiere auf Wochenmärkten beenden. Ich gebe zu, das "beenden" könnte ich übernehmen. Das klingt besser als stoppen. Ansonsten lassen Sie mich aber kurz auf unseren Antrag eingehen. Zu dem der Regierungskoalition will ich nachher noch etwas sagen.

Hamburg ist leider sehr experimentierunwillig beziehungsweise geht ungern voran. Genau das gleiche Problem haben wir in vielen Bereichen des Tierschutzes. Deswegen muss man dankbar sein, dass Rheinland-Pfalz hier gezeigt hat, was möglich ist, und deswegen sein Marktrecht entsprechend geändert hat und deutlich gemacht hat, dass es hier Länderkompetenzen gibt. Denn angesichts des Zoofachhandels, den wir nun als gut ausgebautes Gewerbe haben, ist der Sinn von Tieren in engen
Käfigen, umspült von Touristinnen und Touristen, Nachtschwärmerinnen und Nachtschwärmern um 5 Uhr morgens, wo sie dort zum Verkauf angeboten werden, nicht wirklich erklärbar. Das mag tierschutzkonform sein, aber es ist definitiv nicht tiergerecht.

(Beifall)

Wie wir jetzt feststellen, liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Marktgewerbe in Hamburg. Wir sollten diese Möglichkeit ergreifen. Wenn ich den Antrag von Rot-Grün sehe, der das Thema ein bisschen aufgeweichter thematisiert, dann kann ich nur sagen, allein die Überschrift, wo es um impulsive Käufe von Tieren geht, lässt mich daran zweifeln, ob es jetzt wirklich um Tierschutz oder nicht eher um Verbraucherschutz geht, sie vor impulsiven Käufen zu schützen.

Darüber können wir aber sicherlich noch einmal diskutieren. Ich werbe jedenfalls für die Zustimmung zu unserem Antrag.

– Danke.

(Beifall)

2. Stephan Jersch DIE LINKE:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der letzte Beitrag war unterirdisch. Aber okay.

(Beifall)

Denn genau da liegt das Problem. Kollegin Schlage hat es in ihrem Teil der Pressemitteilung und auch in ihrer Rede angedeutet: Es ist ansatzweise an Vereinbarungen mit Marktbetreiberinnen und Marktbetreibern orientiert. Das würde uns nicht reichen. Ich meine, Rheinland-Pfalz hat es deutlich vorgemacht. Freiwillige Vereinbarungen hin oder her, es passt einfach nicht mehr zu unserem Verständnis von Tierwohl und tiergerechtem Leben. Solange wir Tiere auch noch zum Verkauf feilbieten, so lange sollten wir dann zumindest dafür sorgen, dass es möglichst tiergerecht ist.

Und da liegt dann auch eines der Probleme, das wir mit dem Antrag der Regierungskoalition haben. Warum wird hier eine Frist bis 31. März 2022 gesetzt? Es will mir nicht wirklich einleuchten, warum man so lange Zeit dafür braucht. Das ist für mich schon eine Aussitzfrist, die Sie hier eingeräumt haben. Es geht um, ja, für den hanseatischen Kaufmann wahrscheinlich Essenzielles, die Gewerbeordnung, aber ich denke, es geht deutlich schneller, und würde deswegen dann auch wirklich sagen,
dass wir mit unserem 30. Juni deutlich näher an dem sind, was machbar sein müsste. Schließlich sehen Sie in der Regierungskoalition doch alle, dass es möglich ist. Noch steht Rheinland-Pfalz wegen dieser Regelung nicht vor dem Bundesver fassungsgericht. Daran sollten wir uns ein Beispiel nehmen. Deswegen bleibe ich dabei: Ihr Antrag ist
zwar gut, aber er ist nicht gut genug. Unserer ist besser.

– Danke.
(Beifall)