Antrag: Das muss drin sein: Demokratische Kontrolle – Anforderungen an den politischen Stromnetzbeirat (zu Drs. 21/493)

Stephan Jersch

Die Koalitionsfraktionen machen der Bürgerschaft zur beschlossenen Einrichtung eines politischen Strombeirates Vorschläge für dessen Gestaltung und seine Aufgaben.

 

Wie wohl die Überweisung des Antrages in die Ausschüsse beantragt und wohl auch von einer breiten Mehrheit in der Bürgerschaft angenommen werden dürfte, stellen sich Fragen, die bisher unzureichend oder gar nicht in ihm zu finden sind. Das Gremium braucht Zugang zu allen relevanten betrieblichen Daten. Da es sich bei dem/den Energienetzbetreiber/n um natürliche Monopole und öffentliche Unternehmen handelt, kann es außer bestimmten personenbezogenen, keine betrieblichen Daten geben, die nicht öffentlich gemacht werden können. Die Frage einer Schweigepflicht für die Mitglieder des Beirats ist zu klären.

Die Koalitionsfraktionen machen der Bürgerschaft zur beschlossenen Einrichtung eines politischen Strombeirates Vorschläge für dessen Gestaltung und seine Aufgaben.

Wie wohl die Überweisung des Antrages in die Ausschüsse beantragt und wohl auch von einer breiten Mehrheit in der Bürgerschaft angenommen werden dürfte, stellen sich Fragen, die bisher unzureichend oder gar nicht in ihm zu finden sind. Das Gremium braucht Zugang zu allen relevanten betrieblichen Daten. Da es sich bei dem/den Energienetzbetreiber/n um natürliche Monopole und öffentliche Unternehmen handelt, kann es außer bestimmten personenbezogenen, keine betrieblichen Daten geben, die nicht öffentlich gemacht werden können. Die Frage einer Schweigepflicht für die Mitglieder des Beirats ist zu klären.

Das Gremium muss ein Initiativrecht haben, also der Geschäftsführung und dem Vorstand des Unternehmens Fragen und Forderungen vorlegen können, die Bindung des Gremiums an die Bevölkerung ist zu stärken, die Modi der Befassung mit einem Thema aus derselben sind gegebenenfalls festzulegen.

In diesem Zusammenhang könnte auch erneut die Frage aufgerufen sein, ob Hamburg Stadtwerke braucht, die mit Bürgerinnen und Bürgern und unabhängigen Energiegenossenschaften und anderen gemeinwohlorientierten Unternehmen zusammenarbeiten. HAMBURG ENERGIE, HAMBURG WASSER, die neuen Netzgesellschaften Strom und Gas sowie die Fernwärmegesellschaft könnten unter einer Dachgesellschaft (Holding) Hamburger Stadtwerke zusammengefasst werden, da innerhalb der Stadtwerke eine rechtlich einwandfreie Quersubventionierung zwischen öffentlichen Unternehmen möglich ist, die zugleich zu Steuerersparnissen führt.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert:

1. Dem zu beschließenden Gremium, außer zu bestimmten personenbezogenen, Zugang zu allen relevanten betrieblichen Daten zu gewähren. Dabei ist eine Schweigepflicht für die Mitglieder des Beirats oder Ähnliches auszuschließen.

2. Dem Gremium ein Initiativrecht der Geschäftsführung einzuräumen und dem Vorstand des Unternehmens Fragen und Forderungen vorzulegen, die dieser in festgelegter Frist beantworten muss. Um die Bindung des Gremiums an die Bevölkerung zu stärken, sollte es durch Vorlage einer festzulegenden Anzahl von Unterschriften mit der Befassung mit einem Thema verpflichtet werden können.

3. Zum Zustandekommen der Zusammensetzung des Gremiums einen Vorschlag zu unterbreiten, der demokratische Repräsentanz, Unabhängigkeit vom Senat und Sachkompetenz der zu bestimmenden Mitglieder beziehungsweise Mitgliedsorganisationen berücksichtigen soll. Dabei ist darauf zu achten, dass Umweltverbände wie auch gesellschaftliche Akteure berücksichtigt werden, da sich der den Volksentscheid „Unser Hamburg, unser Netz“ tragende Unterstützerkreis aufgelöst hat. Die Mitglieder des Gremiums könnten nach einem festgelegten Schlüssel aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen kommen. Sie werden von diesen vorgeschlagen und von der Bürgerschaft bestätigt.

4. Dem Gremium ein eigenes Budget einzuräumen.

5. Die Öffentlichkeit der Sitzungen zu gewährleisten.