Gebühren für Tierrettungen: Wie ist der Stand?
Seit Beginn des Jahres 2021 sieht die Gebührenordnung der Feuerwehr vor, dass Einsätze zur Tierrettung kostenpflichtig sein können. In der Öffentlichkeit und auch in der Presse wurde seither spekuliert, welche Auswirkungen das auf Tierhalterinnen und Tierhalter hat. Dazu habe ich mit einer Anfrage an den Senat klären wollen, wie es dazu bisher aussieht („Gebühren für Tierrettungen: Wie ist der Stand?“ Drs. 22/7430).
- Die Schriftliche Kleine Anfrage „Gebühren für Tierrettungen: Wie ist der Stand?“ (Drs. 22/7430) ist hier als PDF online. Und hier bereits mit den Antworten.
Nach Auskunft des Senates gab es im Jahr 2021 insgesamt 4.479 Einsätze im Bereich der Tierrettung. Dabei sind die Einsätze der Polizei gebührenfrei – unter der Berücksichtigung von Ausnahmen bei „unmittelbar bevorstehenden Gefahren“ oder „Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Allerdings gab es seit 2016 bei der Polizei keine Fälle, die zur Gebührenberechnung an die Tierhalterinnen oder Tierhalter führten. Bei der Feuerwehr wurden im Jahr 2021 elf Gebührenbescheide für Tierrettungseinsätze ausgestellt. Davon konnte in acht Fällen eine Tierhalterin bzw. ein Tierhalter ermittelt werden. In nur zwei Fällen wurden die Gebühren in Höhe von insgesamt 2.015 Euro bisher auch eingenommen.
Ob sich die Berechnung von Gebühren bei Tierrettung letztlich bewährt hat, mag der Senat vor dem Hintergrund geringer Fallzahlen und fehlender Erfahrungswerte nicht bewerten.
Es stellt sich natürlich die Frage, auf welcher Basis die Entscheidung zur Gebührenerhebung bei Tierrettung denn erhoben wurde. Es verbleibt der Eindruck, dass hier viel Aufwand für wenig Ertrag betrieben wird, der zudem Hamburgs Tierhalterinnen und Tierhalter mit der Angst vor möglichen Gebührenbescheiden im Fall von Tierrettungen irritiert.