Kein Pardon für Stadttauben – Gutachten des Berliner Senats findet kein Gehör in Hamburg

Ein Gutachten, das der Berliner Tierschutzbeauftragte (ein Amt, das Hamburg nicht einführen möchte) zu den Stadttauben in Auftrag gegeben hatte, stellt fest: „Es existieren rechtliche Pflichten der Kommune zur Lösung der dauerhaften, menschengemachten tierschutzrechtlichen Probleme sogenannter Stadttauben (columbia livia forma domestica), da es sich bei Stadttauben um von Menschen gezüchtete Tiere (Brieftauben, Hochzeitstauben, Flugtauben, Rassetauben) bzw. deren Nachkommen und damit um Fundtiere handelt.“ Der Hamburger Senat hingegen behandelt Stadttauben als zu vergrämende, nicht zu schützende und auszurottende Tiere. Wie verhält sich der Senat angesichts des Berliner Gutachtens? Das war die Frage, die ich mit der Anfrage „Wo kommen Hamburgs Fundtauben her?“ (Drucksache 22/8752) klären wollte.

Der Senat zieht für seine Antwort und zur Verteidigung seiner tierschutzrechtlich fragwürdigen Politik das Register willkürlicher Gruppeneinteilungen. Entflogene Haustauben fallen nach seiner Ansicht unter die schützenden Tatbestände für Haustiere, deren Nachkommen wird dies aber verweigert. Damit fallen die Stadttauben weiterhin unter das Fütterungsverbot und die Vergrämungspolitik des Senats. Ein besonderer Schutz wird ihnen nicht zuteil.

Nach Angaben des Senats sind von den seit 2017 beim Tierschutzverein versorgten 936 entflogenen Haustauben 64 Tauben von den Halterinnen und Haltern wieder abgeholt worden – das sind knapp sieben Prozent! Und das, obwohl diese Tauben beringt sind.

Um die Stadttauben, also die Nachkommen entflogener Tauben, kümmern sich in Hamburg viele Freiwillige in ihrer Freizeit. Sie sammeln Tauben ein, die verletzt oder krank sind und kümmern sich um diese Tiere – ohne städtische Unterstützung. Ein großer Anlaufpunkt zur Aufnahme dieser Tiere war das Tierheim in der Süderstraße. Dort herrscht aus verschiedenen Gründen ein Aufnahmestopp von Fundtauben. Die dadurch entstehenden Probleme beim Tierschutz und die freidrehenden tierschutzrechtlichen Argumentationen des Hamburger Senats machen die Situation für die Stadttauben und ihre Helferinnen und Helfer schwierig. Die Linksfraktion fordert seit längerem ein Taubenmanagement für Hamburg und die Finanzmittel, um die Population der entflogenen Haustauben endlich wirksam zu begrenzen. Das Gutachten des Berliner Senats ist hier ein guter Startpunkt, um die Politik des Senats auf tierschutzrechtliche Grundlagen zu stellen.