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Warten bis das nächste Haus verfeuerwerkt wird

Bei der Antwort auf meine Anfrage „Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen“ (Drucksache 22/406) war einiges noch offengeblieben. Mit einer Nachfrage kommt jetzt mehr Klarheit in die Sache (Drucksache 22/597) und diese Klarheit lässt für die Zukunft nur wenig Besserung erwarten.

Die Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk werden nicht an den Verkaufsstellen für Silvesterraketen ausgehändigt, sondern im ‚Amtlichen Anzeiger‘ veröffentlicht. Mit ein wenig Glück findet eine Pressemeldung von Bezirksämtern oder Feuerwehr ihren Widerhall in der Tageszeitung. Weitere Information sind laut Antwort des Senats auf der Social-Media-Präsenz der Hamburger Feuerwehr zu entnehmen. Ein Problembewusstsein für Gefahren durch Feuerwerk ist so in Hamburg kaum zu erwarten. Bei der Vielzahl von Reetdachhäusern ist es eigentlich ein Wunder, dass bisher nicht mehr passiert ist.

Kurios ist, dass Inhaber und Inhaberinnen sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse ihre Feuerwerke nicht beantragen, sondern nur anzeigen, so z. B. bei den Harley Days, dem früheren Alstervergnügen, Schiffstaufen oder Laternenumzügen. Hier fehlt es eindeutig an Regelungen.

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