Schriftliche Kleine Anfrage Atomtransporte durch Hamburg (III)

Stephan Jersch

Hamburgs Hafen bleibt nach seiner am 7. Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) weiterhin ein Drehkreuz internationaler Atomtransporte. Daran hat sich durch die Ankündigung im Koalitionsvertrag des sogenannten rot-grünen Senates, auf freiwilligen Verzicht von Atomfrachtbehandlung durch die Hafenwirtschaft zu setzen, auch unter dem grünen Umwelt- und Energiesenator nichts geändert.

 

Mehrfach pro Woche finden also weiterhin Transporte radioaktiver Stoffe durch Hamburg statt. Waren 2014 mehr als 220 Kernbrenn- und sonstige Atomarstofftransporte durch Hamburg gegangen, so haben bis Anfang August dieses Jahres schon wieder mindestens rund 100 Transporte stattgefunden.

Hamburgs Hafen bleibt nach seiner am 7. Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) weiterhin ein Drehkreuz internationaler Atomtransporte. Daran hat sich durch die Ankündigung im Koalitionsvertrag des sogenannten rot-grünen Senates, auf freiwilligen Verzicht von Atomfrachtbehandlung durch die Hafenwirtschaft zu setzen, auch unter dem grünen Umwelt- und Energiesenator nichts geändert.

Mehrfach pro Woche finden also weiterhin Transporte radioaktiver Stoffe durch Hamburg statt. Waren 2014 mehr als 220 Kernbrenn- und sonstige Atomarstofftransporte durch Hamburg gegangen, so haben bis Anfang August dieses Jahres schon wieder mindestens rund 100 Transporte stattgefunden. Nachdem im letzten Jahr einer über den Hafen lief, sind es dies Jahr unter anderem schon zwei Transporte mit Mischoxidbrennelementen (MOX). Bestrahlte und unbestrahlte Brennstab(teile) sowie Uranhexafluorid machen weiterhin einen Großteil aller Kernbrennstofftransporte über Hamburger Gebiet aus.

Trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima gibt es absehbar also keine sinkende Zahl dieser gefährlichen Frachten.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch eingestuft sind,
aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt der Drs. 21/1237 im August 2015, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Zwar werden die Vorgänge im Hafen und auf der Elbe laufend beobachtet. Um allerdings weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen verfügbar zu machen, stellen wir hier zum 21. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat,

bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 7.08.2015 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage:

(Bitte die Tabellen in den Anlagen 1 und 2 zu Drs. 21/1237 für alle Transporte entsprechend fortführen, das heißt die Antworten auf die Fragen 1. bis 11. tabellarisch auflisten und nach Datum sortieren.)

1. Wann erfolgten Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen (bitte Datum des Eingangs beziehungsweise Ausgangs, soweit vorhanden)?

2. Um welche beförderten Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei jeweils?

3. In welchem Umfang und welcher Menge sind Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe jeweils transportiert worden (bitte Angabe im passenden Maß)?

4. Wie hoch war die jeweilige Aktivität der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe (bitte Angabe im passenden Maß)?

5. Wie wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils klassifiziert?

6. Welche Art von Behältern wurde zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typen-Kennung der Behälter angeben) und zu wie vielen waren diese Behälter als Versandeinheiten (Container oder entsprechend) jeweils gepackt?

7. Welche Beförderungsmittel (zum Beispiel Schiff, Bahn oder Lkw) wurden zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet?

8. Wo wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils umgeladen?

9. Wie lange wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils gelagert?

10. Wer war der jeweilige Absender (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe?

11. Wer war der jeweilige Empfänger (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktive Stoffe?

Die Angaben zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 7. August 2015 bis zum 6. November 2015 sind in Anlage 1 zusammengestellt (zur Legende siehe Anlage 5). Für meldepflichtige Kernbrennstofftransporte werden Angaben zur Anzahl der Versandstücke pro Transport von der zuständigen Behörde nicht erfasst und ausgewertet.

Daten über die im Gefahrgut-Informations-System der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 7. August 2015 bis zum 6. November 2015 sind in der Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden im Gefahrgut-Informations-System GEGIS nicht erfasst.

12. Zuletzt in der Drs. 21/1237 gab der Senat Überblick über Mängel bei der Kontrolle von Güterbeförderungseinheiten (CTU) im Zusammenhang unter anderem mit radioaktiven Stoffen der Klasse 7 bis zum 06.08.2015 für Schiffe und Lkws.

Sind dem Senat für die Zeit danach solche bekannt?

Wenn ja, bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der

Daten über Mängel bei Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 7. August 2015 bis zum 6. November 2015 sind in Anlage 3 zusammengestellt. In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 141 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 129 Kontrollen ohne Beanstandungen, bei zwölf Kontrollen auf Schiffen wurden elf Mängel formaler und ein Mangel sicherheitsrelevanter Art festgestellt.

Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen:

13. Hat es seit Mitte August 2015 bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) weitere Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben?

Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.

Nein.

14. Wie viele und welche gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe liegen der Umweltbehörde derzeit vor? Bitte auflisten mit Genehmigungsnummer, Beginn und Ende der Genehmigungsdauer, maximal zulässige Transportzahl und Menge (in Kilogramm oder Tonnen), Absender und Empfänger, Transportmittel und Art des Stoffes sowie der Behälterbezeichnung.

In Anlage 4 (zur Legende siehe Anlage 5) sind die zum Zeitpunkt dieser Anfrage der zuständigen Behörde vorliegenden Genehmigungen für Kernbrennstofftransporte aufgelistet. Weitere Angaben werden nicht erfasst. Auf die vom Bundesamt für Strahlenschutz regelmäßig aktualisierte Liste aller gültigen Transportgenehmigungen wird verwiesen (http://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/fachinfo/ne/transportgenehmigungen.html).