Schriftliche Kleine Anfrage Entwicklung der Nutztierhaltung in Hamburg

Stephan Jersch

Die Haltung von Nutztieren in Hamburg ist, über die verschiedenen Tierarten hinweg, seit Jahren tendenziell rückläufig. Hamburg ist in seiner Charakteristik als Stadtstaat, im Gegensatz zu seinen Nachbarländern, nicht als Region mit signifikanten Nutztierbeständen bekannt. Trotzdem werden in Hamburg Nutztierbestände gehalten, die auch in Einzelfällen durchaus Größen erreichen, die mit den umliegenden Flächenländern vergleichbar sind. Die Zahlen des Statistikamts Nord sind zu diesen Betrieben jedoch nur sehr grob gehalten.

Die Haltung von Nutztieren in Hamburg ist, über die verschiedenen Tierarten hinweg, seit Jahren tendenziell rückläufig. Hamburg ist in seiner Charakteristik als Stadtstaat, im Gegensatz zu seinen Nachbarländern, nicht als Region mit signifikanten Nutztierbeständen bekannt. Trotzdem werden in Hamburg Nutztierbestände gehalten, die auch in Einzelfällen durchaus Größen erreichen, die mit den umliegenden Flächenländern vergleichbar sind. Die Zahlen des Statistikamts Nord sind zu diesen Betrieben jedoch nur sehr grob gehalten.

Insbesondere zu möglichen Erweiterungen einzelner Betriebe liegen keine Angaben vor.

Ich frage den Senat:

1.    Wie viele Anlagen zur Intensivhaltung von Nutztieren ab einem Bestand von
     a. 15.000 Hennenplätzen,
     b. 30.000 Junghennenplätzen,
     c. 30.000 Mastflügelplätzen,
     d. 15.000 Truthühnermastplätzen,
     e. 250 Rinderplätzen,
     f. 300 Kälberplätzen,
     g.  1.500 Mastschweineplätzen (Schweine von 30 kg oder mehr Lebendgewicht),
     h.   560 Sauenplätzen einschließlich dazugehörender Ferkelaufzuchtplätze (Ferkel bis weniger  als 30 kg Lebendgewicht),
     i.     4.500 Ferkelplätzen für die getrennte Aufzucht (Ferkel von 10 bis weniger als 30 kg Lebendgewicht) oder
     j. 750 Pelztierplätzen
gibt es jeweils in Hamburg?

2.    Wie viele Anlagen zur Haltung von Nutztieren mit gemischter Haltung, die dem § 2 Absatz 1 Nummer 2 4. BImSchV unterliegen, gibt es in Hamburg?


Bei der Beantwortung der Fragen 1.e. und 1.f. bezieht sich der Senat, wie bei sämtlichen unter 1. nachgefragten Anlagen, auf Schwellenwerte des vereinfachten beziehungsweise des öffentlichen Genehmigungsverfahrens gemäß BImSchV. Anlagen zum Halten und zur Aufzucht von Rindern mit 600 oder mehr Rinderplätzen und von Kälbern mit 500 oder mehr Kälbermastplätzen benötigen gemäß den Ziffern 7.1.5 und 7.1.6 des Anhangs 1 der 4. BImSchV eine Genehmigung nach § 19 BImSchG (vereinfachtes Verfahren). Entsprechende Größenordnungen wurden der Beantwortung  zugrunde gelegt.

Es gibt keine entsprechenden Anlagen in Hamburg.

3.    Wie viele dieser Anlagen unter Fragen 1. und 2. haben seit 2002 einen Antrag auf Erweiterung ihrer Anlagen gestellt? Bitte nach den in Frage 1. genannten Nutztierarten und Anlagen mit gemischter Haltung unterscheiden.

4.   Wie viele dieser Anträge wurden durch die Genehmigungsbehörde abgelehnt? Bitte nach den in Frage 1. genannten Nutztierarten und Anlagen mit gemischter Haltung unterscheiden.


Entfällt.

5.    Wie viele Anträge auf Errichtung einer Anlage zur Haltung von Nutztieren mit den in Frage 1. genannten Bestandsgrößen gibt es gegenwärtig?

6.    Wie viele Anträge auf Errichtung einer Anlage zur Haltung von Nutztieren, die dem § 2 Absatz 1 Nummer 2 4. BImSchV unterliegen, gibt es gegenwärtig?


Keine.