Schriftliche Kleine Anfrage Klima-Modellquartier Mitte Altona: Ein Fiasko für den Klimaschutz? (IV)

Stephan Jersch

Eine rasche Steigerung der Nutzung von solarer Wärme in Hamburg ist von eminenter Bedeutung für eine zukunftsfähige, sichere und klimafreundliche Wärmeversorgung. Der Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg vom 22.9.2013 fordert von Senat und Bürgerschaft als verbindliches Ziel eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.

Eine rasche Steigerung der Nutzung von solarer Wärme in Hamburg ist von eminenter Bedeutung für eine zukunftsfähige, sichere und klimafreundliche Wärmeversorgung. Der Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg vom 22.9.2013 fordert von Senat und Bürgerschaft als verbindliches Ziel eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.

Etwa 80 Prozent des technischen Potenzials an erneuerbarer Wärme innerhalb Hamburgs sind der Solarthermie-Nutzung zuzuordnen (BSU in der Drs.20/14648 − „Hamburg 2020: Wärmekonzept für Hamburg“, 17.2.2015). Die BSU sprach sich dafür aus, den Ausbau der Solarthermie zu beschleunigen. Thermische Speicher seien für die Nutzung der Solarthermie unabdingbar, da auf diese Weise Wärmeerzeugung und Verbrauch in einem gewissen Maße entkoppelt würden. Die zuständige Behörde sei bestrebt, Anreize zur  nstallation von Solarthermieanlagen über die Förderung zu setzen und so den Ausbau voranzutreiben.

In klarem Widerspruch zu Letzterem stehen Antworten des Senats auf meine Anfrage vom 2.4.2015 in Drs. 21/133:

Als Grund für die seit 2008 fast halbierte öffentlich geförderte Aperturfläche von Solarkollektoren in Hamburg gibt der letzte SPD-Senat an, dass infolge sinkender Erdgas- und Heizölpreise die Wirtschaftlichkeit der Solarthermie-Anlagen gesunken sei.

Das ist nicht einleuchtend. Denn nach offiziellen Angaben des BMWi waren die Erdgaspreise im Jahr 2013 fast die gleichen wie 2008, während Heizöl im Jahr 2013 sogar um 8 Prozent mehr kostete als 2008.

Der wahrscheinliche Grund für das Sinken der installierten Fläche von Solarkollektoren findet sich in der Tabelle, die der Senat auf meine Frage 6. gezeigt hat: Zwischen 2008 und 2010, also nach der Regierungsübernahme durch den letzten SPD-Senat, wurde die Förderung von Solarkollektoren pro Quadratmeter um fast die Hälfte gekürzt.

Mit einer Installation von öffentlich geförderten Solarkollektorflächen von zuletzt durchschnittlich 4700 m2 pro Jahr würde es rund 1.500 Jahre dauern, bis das technische Potenzial ausgeschöpft wäre, das die Dachflächen in Hamburg nach den Angaben des Senats bieten!

In dem für die BSU ausgearbeiteten Gutachten von MegaWATT 2011 zum Klima-Modellquartier Mitte Altona wurde die hervorragende Eignung der Dachflächen für Solarkollektoren in einem Umfang von 14.000 m2 hervorgehoben. Ihre vollständige Nutzung wurde in allen vier betrachteten Versorgungsvarianten empfohlen. Die Hälfte des jährlichen Bedarfs zur Trinkwassererwärmung im Modellquartier ließe sich dadurch decken. Auf meine Frage, warum der Senat diese Nutzung nicht vorgeschrieben habe, antwortete der letzte SPD-Senat, das MegaWATT-Gutachten verweise bei der Solarthermie darauf, dass diese Lösung nur unter sehr hohen Kosten realisiert werden könne.

Das Gutachten von MegaWATT gibt jedoch in seinen Tabellen 4 und 5 nur die Investitionskosten an, nicht jedoch die Gesamtkosten, bestehend aus der Summe aus Investitions-, Verbrauchs- und Betriebskosten (vergleiche Mischpreis Wärme gesamt in Anlage 8 des Gutachtens). Da die Sonne bekanntlich keine Rechnung schickt, sind die Verbrauchskosten von Solarkollektoren im Vergleich zu denjenigen von Erdgas oder Fernwärme äußerst gering.

In Drs. 19/5369 gab der Senat am 9.3.2010 selbst an, die Amortisationszeiten der geförderten Solarthermieanlagen lägen je nach Anlagengröße zwischen zehn und 20 Jahren.

Ich bitte darum, meine Fragen möglichst einzeln und nicht pauschal zu beantworten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:


1. Welche Aussagen des MegaWATT-Gutachtens verweisen darauf, dass Solarthermie in „Mitte Altona“ nur unter sehr hohen Kosten realisiert werden könnte? Ich bitte um genaue und nachvollziehbare Angaben der Quellen.

Das Gutachten zeigt auf den Seiten 31 – 33 die Investitionskosten. Wenn die absoluten Investitionen der untersuchten Varianten zwischen 5,0 Millionen Euro und 10,5 Millionen Euro betragen und die Solarthermie bei fast 4,0 Millionen Euro liegt, so fließt dieser Kostenblock auch in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit ein. Das Gutachten weist Wärmepreise für das Gesamtsystem aus, nicht für einzelne Komponenten.

2. In Drs. 20/2127 vom 6.12.2011, Frage I. 2.,f., in „bosch & Partner, Evaluierung des Hamburger Klimaschutzkonzepts 2007 − 2012“, Seite 78, und in Drs. 21/133 vom 2.4.2015, Frage 6., wurden für die Jahre 2008 und 2009 sehr unterschiedliche Werte für die Fördermittel aus dem Programm „Solarthermie und Heizung“ angegeben. Wie sind die Unterschiede zwischen diesen Angaben zu erklären?

In Drs. 20/2127 bezieht sich die Antwort zu Frage I. 2. f. auf die aufgewendeten Fördermittel für die Installation von Solarkollektoranlagen und die damit verbundene Modernisierung von Heizungsanlagen. Die genannten Mittel waren in Bewilligungsbescheiden für zum Teil umfangreiche Vorhaben mit mehrjähriger Umsetzungszeit gebunden. Erst nach Abschluss dieser Vorhaben, beziehungsweise nach Verjährung der Bewilligungsfrist bei Nichtinanspruchnahme von bewilligten Mitteln wurde ein Teil dieser Mittel wieder zurückgegeben.

Die Angaben aus der Evaluierung des Hamburger Klimaschutzkonzeptes 2007 – 2012 durch bosch & partner beziehen sich auf die vom Senat in den jeweiligen Jahren insgesamt zur Verfügung gestellten Fördermittel für Installation von Solarkollektoranlagen und die damit verbundene Modernisierung von Heizungsanlagen.

Die Angaben in der Antwort zu 6. der Drs. 21/133 beziehen sich ausschließlich auf die installierten Solarkollektorflächen, die mit Hamburger Fördermitteln gefördert wurden.

3.
a) Welche Anteile der Wärmeversorgung in den Bebauungsplangebieten Winterhude 5 und Winterhude 11, in denen nach Auskunft des Senats Bauträger ebenfalls den Bezug von „Fernwärme Natur Mix“ zur Nutzung von erneuerbaren Energien gewählt haben, erfolgen mit Bezug von „Fernwärme Natur Mix“, eventuell in Verbindung mit normaler Vattenfall-Fernwärme?


In den Bebauungsplänen sind 30 vom Hundert des Jahreswarmwasserbedarfs mit regenerativen Energieträgern zu decken. Dies wird mit einem 10-Prozent-Anteil des Produkts Fernwärme Natur Mix in Verbindung mit einem 90-Prozent-Anteil übriger Fernwärme sichergestellt.

b) Welche Anteile der für den Einsatz von Solarthermie verfügbaren Dachflächen in Prozent wurden in den Bebauungsplangebieten Winterhude 5 und Winterhude 11 jeweils für die besonders klimafreundliche solarthermische Nutzung eingesetzt?

Im Bebauungsplangebiet Winterhude 5 wurden keine Solarthermieanlagen errichtet. Im Bebauungsplan Winterhude 11 werden bisher 124 m2 Solarflächen mit Hamburger Mitteln gefördert. Wie viel weitere Gebäude mit Solarthermischen Anlagen versorgt werden, ist dem Senat nicht bekannt.

c) Wie groß sind hier jeweils die zugehörigen, für den Einsatz von Solarthermie geeigneten Dachflächen?

Dem Senat liegen keine Angaben über dafür geeignete Dachflächen vor. Das Solarkataster der Stadt trifft nur Aussagen für Bestandsgebäude.

d) Wie groß sind die entsprechenden Werte in den Bebauungsgebieten der HafenCity, in denen „Fernwärme Natur Mix“ nicht eingesetzt wurde?

In der westlichen HafenCity hat sich der Energieversorger verpflichtet, 1.800 m2 Solarflächen zu errichten. Von den zur Verfügung stehenden Dachflächen werden dabei circa 20 vom Hundert für diese Technik benötigt. Für die sich noch im Bau befindliche östliche HafenCity liegen dem Senat hierzu keine Daten vor.

4. Keine andere erneuerbare Wärme dürfte so klimafreundlich und so frei von Schadstoffen sein wie mit Solarkollektoren gewonnene Wärme. Auf meine Frage 5. in Drs. 21/133, warum der letzte Senat den Städtebaulichen Vertrag oder den Bebauungsplan nicht so gestaltet habe, dass die Dachflächen der Gebäude in der Mitte Altona für den Einsatz von Solarthermie zu nutzen gewesen wären, erhielt ich als Antwort, „die Festlegung im Bebauungsplan sollte hier variantenoffen gestaltet werden“.

Vertritt auch der jetzige Senat den Standpunkt, in Fällen wie der Mitte Altona sollten durch „Variantenoffenheit“ die Entscheidungen über klimafreundliche und weniger klimafreundliche (quasi-)erneuerbare Energien und über die Nutzung des Potenzials erneuerbarer Energien in Hamburg den Investoren überlassen werden?

Wenn ja, mit welcher Begründung?


Festsetzungen dürfen die Entscheidungsfreiheit des Investors nur soweit einschränken, wie dies zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzes erforderlich und angemessen ist, wobei die Wirtschaftlichkeit nach § 2 Absatz 3 HmbKliSchG im Interesse von Eigentümern und Mietern zu wahren ist. Sowohl im Bebauungsplan als auch im städtebaulichen Vertrag sind Klimaschutzvorgaben für die Mitte Altona festgeschrieben, die eine klimafreundliche Versorgung bei gleichzeitiger Variantenoffenheit gewährleisten.

5. Aus bisheriger Sicht soll für den Nordteil des 1. Abschnitts des Klima-Modellquartiers Mitte Altona mit der vorgesehenen Fernwärmeversorgung auf der Basis von Vattenfalls Produkt „Fernwärme Natur Mix“ keinerlei zusätzliche erneuerbare Fernwärme für die Mitte Altona erzeugt werden (Drs. 21/15, Frage 7.). Kann der jetzige Senat als Grund für dieses höchst bedauerliche Ergebnis auch einen Zusammenhang mit der Anwendung des Prinzips der „Variantenoffenheit“ erkennen?

Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.

6. Ist diese Art von „Variantenoffenheit“ nach Auffassung des jetzigen Senats mit der Zielsetzung des Volksentscheids vom 22.9.2013 zum Einsatz erneuerbarer Energien vereinbar?

Wenn ja, mit welcher Begründung?


Ja, es kommt Wärme aus erneuerbaren Energien zum Einsatz. Ziel ist es, die Fernwärmeproduktion generell und nicht nur mithilfe gesonderter Produkte CO2-ärmer zu gestalten. Für das Neubaugebiet Mitte Altona ist mit dem Anschluss an das Fernwärmenetz die Chance genutzt, davon langfristig zu profitieren.

7. In welchen Fällen wird nach der planerischen Festlegung des Einsatzes erneuerbarer Wärme den Investoren die Auswahl auf der Basis einer Minimierung der Investitionskosten anstelle einer Minimierung der Wärmebezugskosten gestattet?

Die Gestattung der Auswahl auf der Basis einer Minimierung der Investitionskosten anstelle einer Minimierung der Wärmebezugskosten ist kein bauplanungsrechtlich festsetzungsfähiges Kriterium. Die Wahl der Mittel obliegt dem Investor im Rahmen der bauplanerischen Vorgaben. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.

8. Das geltende Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) hat zum Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen. Nach dem Gesetz können Verpflichtete als Ersatzmaßnahme für die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien den Wärmeund Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) decken. Im Fall des Klima-Modellquartiers Mitte Altona ist auf diese Weise die Erfüllung der Anforderungen des EEWärmeG mit einer Fernwärmeversorgung aus KWK vorgesehen, die erheblich klimaschädlicher ist als eine normale Erdgas-Brennwertheizung.

a) Wie kritisch steht der jetzige Senat diesem Sachverhalt gegenüber?


Die ersatzweise Deckung des Wärme- und Kältebedarfs aus KWK-Anlagen ist nach EEWärmeG ausdrücklich vorgesehen, während eine Erdgas-Brennwertheizung nach dem Gesetz keine gleichwertige Alternative darstellt. Diese gesetzlichen Vorgaben hat der Senat zu berücksichtigen.

b) Welche Konsequenzen plant der jetzige Senat, um den grundsätzlichen Zielen des EEWärmeG gerecht zu werden?

Der Senat arbeitet dauerhaft daran, den prozentualen Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung der Stadt zu erhöhen. Dies geschieht durch gezielte Förderinstrumente in den Bereichen Energieeffizienz, Gebäudesanierung und dem Ausbau Erneuerbarer Energien.

9. Wird der Senat als Ergebnis der Prüfung des Gutachtens des Hamburg Instituts (Maaß, C., Sandrock, M.: Rechtsfragen zur bilanziellen Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien im Baugebiet „Mitte Altona“., 6.7.2015) und auf der Basis des Gutachtens von MegaWATT 2011 Schritte unternehmen, durch die wenigstens im Südteil des 1. Bauabschnitts der Mitte Altona die Dachflächen möglichst vollständig für die Gewinnung von solarer Wärme mit Solarkollektoren genutzt werden?

Wenn ja,
a) welche Schritte im Einzelnen?
Wenn nein,
b) warum nicht?


Innerhalb eines Plangebietes gelten einheitliche Rahmenbedingungen. Diese sind im geltenden Bebauungsplan festgelegt.

10. Mit öffentlich geförderten neuen Solarkollektorflächen von durchschnittlich 4.700 m2 pro Jahr, wie im Zeitraum 2010 bis 2013, würde es rund 1.500 Jahre dauern, bis das technische Potenzial ausgeschöpft wäre, das die Dachflächen in Hamburg nach Angaben des Senats bieten. Welche Maßnahmen will der jetzige Senat ergreifen, um diese angesichts der drohenden Klimakatastrophe erschütternd unzureichenden Installationswerte drastisch zu erhöhen?

Investitionsentscheidungen für oder gegen eine bestimmte Art der Wärmeversorgung werden von Investoren nach Maßgabe der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen. In der Regel lassen diese Rahmenbedingungen Spielraum für unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten. Angesichts der bestehenden – im Wesentlichen bundesrechtlichen und preislichen – Rahmenbedingungen ist der Einsatz von Solarthermie auf Dachflächen kaum wirtschaftlich darstellbar. Die Höhe der kumulativ zu den Bundesprogrammen gewährten Hamburger Förderung ist förderungsrechtlich zudem limitiert. Unter Berücksichtigung der Maxime, dass Maßnahmen für die Energiewende ökologisch, wirtschaftlich und sozial verträglich gestaltet werden müssen, egleitet der Senat aktiv die Änderung der insbesondere bundesrechtlichen Rahmenbedingungen.