Schriftliche Kleine Anfrage: Neue und fortbestehende Überlastungsanzeigen in den Bezirksämtern

Stephan Jersch

Die Bezirksämter und damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen durch eine jahrelange institutionalisierte „Aufgabenkritik“ zunehmend unter dem Rechtfertigungsdruck, die Notwendigkeit ihrer geleisteten Arbeit nachweisen zu müssen. Im Schlepptau werden Aufgaben zentralisiert, um die „Synergien zu heben“, also Arbeitsplätze abzubauen.

 

In letzter Konsequenz führen diese Vorgaben der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber den Bezirken zu Arbeitsverdichtungen, die zumindest in einigen Bereichen bereits über erstattete Überlastungsanzeigen und höhere Krankenstände publik wurden.

Die Bezirksämter und damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen durch eine jahrelange institutionalisierte „Aufgabenkritik“ zunehmend unter dem Rechtfertigungsdruck, die Notwendigkeit ihrer geleisteten Arbeit nachweisen zu müssen. Im Schlepptau werden Aufgaben zentralisiert, um die „Synergien zu heben“, also Arbeitsplätze abzubauen.

In letzter Konsequenz führen diese Vorgaben der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber den Bezirken zu Arbeitsverdichtungen, die zumindest in einigen Bereichen bereits über erstattete Überlastungsanzeigen und höhere Krankenstände publik wurden.

Ich frage den Senat:

Eine Überlastungsanzeige ist im allgemeinen arbeitsrechtlichen Kontext eine Anzeige der persönlichen Überbeanspruchung durch dienstliche Verpflichtungen. Vorgesetzte sollen in die Lage versetzt werden, aus fürsorgerischen Gesichtspunkten für eine Entlastung ihrer Mitarbeiter sorgen zu können, etwa durch Redelegation von Aufgaben oder durch ein neues Tätigkeitsfeld. Die Geschäftsordnung für die Bezirksämter sieht in ihrer Ziffer 3.1.2 vor, dass Vorgesetzten drohende größere Arbeitsrückstände zu melden sind. Die Bezirksämter erwägen, eine Musterdienstvereinbarung zum Umgang mit Rückstandsanzeigen – unter Einbeziehung der bezirklichen Personalräte – zu erstellen. Im Übrigen siehe Drs. 20/10457.

Die Überprüfung der Verwaltungsvorgänge, Akten und Dokumente im erfragten mehrjährigen Zeitraum durch alle beteiligten Behörden und Ämter ist in dem Umfang beziehungsweise der Vollständigkeit und Qualität erfolgt, die in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich sind.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie hoch ist der Stellenbestand in den Bezirksämtern per 31.12.2013, 31.12.2014 und 31.3.2015? Bitte nach Bezirksamt, Dezernat, Fachamt aufteilen.

Siehe Anlage 1.

2. In welchen Bezirksämtern sind im Zeitraum seit dem 1.1.2014 Überlastungsanzeigen eingegangen? Bitte nach Bezirksamt, Dezernat, Fachamt und der Art (kollektiv oder individuell) der Anzeige unter Angabe des Datums aufschlüsseln.

Siehe Anlagen 2 und 3.

3. Welche Überlastungsanzeigen, die vor dem 1.1.2014 bei den Bezirksämtern eingegangen waren, bestanden am 1.1.2014 fort? Bitte nach Bezirksamt, Dezernat, Fachamt, Art (kollektiv oder individuell) und Datum aufschlüsseln.

Siehe Anlagen 4 und 5.

4. Bei welchen der in den vorgenannten Fragen 2. und 3. aufgeführten Überlastungsanzeigen konnte Abhilfe geschaffen werden? Bitte mit Datum der Erledigung der Überlastungsanzeige aufführen.

5. Wer hat bei den unter Frage 4. aufgeführten erledigten Überlastungsanzeigen die Erledigung festgestellt?

6. Bei den Überlastungsanzeigen, die zum 31.3.2015 noch offen waren, bitte ich um stichpunkthafte Aufführung des Grundes der Nichterledigung.

Siehe Anlagen 2 bis 5.