Schriftliche Kleine Anfrage Rassehundeliste

Stephan Jersch
Anfragen und AnträgeTierschutz

Hamburg hat nach tragischen Beißvorfällen eines der restriktivsten, wenn nicht das restriktivste, Hundegesetz Deutschlands.

 

Mit der Einführung der sogenannten Rassehundeliste wurden in Hamburg Hunde in drei Kategorien eingeteilt: Kategorie 1: Hunde, die per Rasse immer als gefährlich gelten („...wird die Eigenschaft als gefährliche Hunde stets vermutet“), Kategorie 2: Hunde, die mit situativ unangemessenem oder ausgeprägtem Aggressionsverhalten eingestuft werden sowie Kategorie 3: Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich gelten, jedoch mit einem Wesenstest freigestellt werden können.

Hamburg hat nach tragischen Beißvorfällen eines der restriktivsten, wenn nicht das restriktivste, Hundegesetz Deutschlands.

Mit der Einführung der sogenannten Rassehundeliste wurden in Hamburg Hunde in drei Kategorien eingeteilt: Kategorie 1: Hunde, die per Rasse immer als gefährlich gelten („...wird die Eigenschaft als gefährliche Hunde stets vermutet“), Kategorie 2: Hunde, die mit situativ unangemessenem oder ausgeprägtem Aggressionsverhalten eingestuft werden sowie Kategorie 3: Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich gelten, jedoch mit einem Wesenstest freigestellt werden können.

Während der Landtag Schleswig-Holsteins vor der Sommerpause die dort bisher vorhandene Rassehundeliste abgeschafft hat, baut Hamburg nach wie vor auf diese Liste. Zur Dokumentation wird dazu jährlich eine Statistik der Beißvorfälle veröffentlicht, deren Datenbasis in weiten Teilen wenig Aussagekraft hat. In der jährlichen Beißstatistik, die seit 2012 veröffentlicht wird, werden Hunderassen beziehungsweise Mischlingsrassen aufgeführt, sofern sie an Beißvorfällen beteiligt waren. Hunderassen, die nicht an Beißvorfällen beteiligt waren, fehlen in der Statistik und führen, neben der sehr groben und nicht aussagekräftigen Ursacheneinteilung, zu einem unvollständigen Bild.

Ich frage den Senat:


Die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Hamburgischen Hundegesetzes relevanten Daten werden zentral mit einem EDV-Verfahren (BACom) im Zentralen Register (Hunderegister) erfasst. Einzelne Fragen dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage sind mit den dort vorhandenen Datensätzen nicht zu beantworten.

Eine manuelle Auswertung der zusätzlich in Papierform hinterlegten Informationen ist nur mittels Durchsicht mehrerer Tausend Einzelfallakten möglich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hinzu kommt, dass Altfälle (Abmeldungen) nach fünf Jahren vernichtet werden und somit keine entsprechenden Daten aus den Jahren 2006 bis 2009 vorhanden sind.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1.   Welcher Altersgruppe gehörten die in der „Beißstatistik“ aufgeführten Hunde an? Sind vor allem Hunde unterhalb eines Alters von neun Monaten der Kategorien 1 und 3 mitaufgeführt?
Wenn ja:
   a.   Welchen Anteil an den Beißvorfällen hat die Gruppe von Hunden
         unterhalb von neun Monaten Alter? Bitte für die einzelnen Rassen
         aufführen.
Wenn nein:
   b.   Wie gehen Hunde bis zu einem Alter von neun Monaten in die Sta-
         tistik ein?


Siehe Vorbemerkung.  

2.    Wie viele Hunde der Kategorie 1 und Kategorie 3 werden in Hamburg gehalten (beziehungsweise sind hier gemeldet)? Bitte nach Rassen und für die Jahre 2012, 2013 und 2014 aufschlüsseln.

 

Anmeldungen Hunderegister seit 2006 Kategorie 1Stand 7.5.2013Stand 4.3.2014Stand 9.2.2015
für Kalenderjahr201220132014
American Pit Bull Terrier667
American Pit Bull Terrier-Mischling124
American Staffordshire Terrier353636
American Staffordshire Terrier-Mischling363733
Bullterrier292625
Bullterrier-Mischling171717
Staffordshire Bullterrier91011
Staffordshire Bullterrier-Mischling446
Kategorie 3
Bullmastiff101213
Bullmastiff-Mischling999
Dogo Argentino171918
Dogo Argentino-Mischling191819
Dogue de Bordeaux505860
Dogue de Bordeaux-Mischling000
Fila Brasileiro333
Kangal252725
Kangal-Mischling678
Kaukasischer Ovtcharka455
Kaukasischer Ovtcharka-Mischling001
Mastiff776
Mastiff-Mischling222
Mastín Español011
Mastino Napoletano666
Mastino Napoletano-Mischling111
Rottweiler290292291
Rottweiler-Mischling697069
Tosa Inu000

3. Welche Hunde in Hamburg sind derzeit in die Kategorie 2 eingestuft? Bitte nach Rasse und Anzahl und Grund für die Einstufung aufführen.

4. Nach § 15 des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden kann eine Erlaubnis zum Halten von Kategorie-1-Hunden auf Antrag erteilt werden.
Wie viele Erlaubnisse sind seit 2006 erteilt worden? Bitte nach Jahr der Erlaubnis und Hunderasse spezifizieren.

a. Welche der Erlaubnisse wurden auf welchen Zeitraum befristet?

5. Wie viele Anträge zum Halten „gefährlicher Hunde“ wurden seit 2006 abgelehnt? Bitte nach den Ablehnungsgründen gemäß § 15 (1) aufteilen, die betroffene Kategorie und das Antragsjahr anführen.

Siehe Vorbemerkung.

6. Wie viele Wesenstests anderer Bundesländer wurden in Hamburg seit 2006 anerkannt? Bitte ebenfalls die Anzahl der beantragten Anerkennungen, die der Nichtanerkennungen und der Gründe der Nichtanerkennung angeben.

Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen werden diese Daten nicht gesondert statistisch erfasst.

7. Wie viele Wesenstests wurden seit 2006 in Hamburg durchgeführt? Bitte nach Hundekategorie und Testergebnis aufführen.

 

Kat. - 1Kat. - 2Kat. - 3
Jahrebestandennicht bestandenbestandennicht bestandenbestandennicht bestandenWesenstest gesamt
20062483410958
20072573510454
2008264018241
2009325352249
20103711115156
2011334116045
2012213003128
2013231104029
2014161203022
2015*100001112

*In 2015 bis zum Stichtag 30. Juni 2015

8. Welchen Einschränkungen unterliegen Reisende mit Kategorie-1- und 3- Hunden, die zum Beispiel auf der Durchreise aus Niedersachsen über Hamburg fahren?

Das Hundegesetz regelt in § 22 Absatz 3 Ausnahmen für Hundehalter, deren mitgeführte Hunde nicht länger als zwei Monate in Hamburg gehalten werden hinsichtlich der Kennzeichnung, Registrierung und Versicherung für die Haltung von Hunden und der Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde. Für das Halten und Führen gefährlicher Hunde gelten die Pflichten gemäß § 17 (insbesondere Leine und Maulkorb sowie Halsband oder Brustgeschirr, Halten und Führen durch geeignete Personen).

9. Wie viele Hunde wurden aufgrund des Hamburgischen Hundegesetzes ihren Halterinnen oder Haltern entzogen? Bitte nach Jahr des Entzugs, Rasse und Ort der Verbringung aufteilen.

Siehe Vorbemerkung.

10. Wie viele Hunde wurden infolge des Hamburgischen Hundegesetzes seit 2006 getötet? Bitte nach Jahr der Tötung, Grund der Tötung und Rasse spezifizieren.

Eine rassespezifische Auswertung ist aus den vorliegenden Daten nicht möglich, da sie lediglich die

Kategorie der Hunde enthalten.

 

JahreHunde gesamtKat. - 1Kat. - 2Kat. - 3Grund der Tötung
2006229310§ 23 Abs. 11 Hundegesetz
(unter Berücksichtigung
der Belange des Tierschutzgesetzes)
20073314811
200812813
200912462
201012831
20116600
20125410
20131001
20140
2015*0

* In 2015 bis zum Stichtag 30. Juni 201511. Wie viele Kategoriehunde (Kategorie1, 2 und 3) wurden seit 2006 weitervermittelt? Bitte nach Kategorie, Jahr der Vermittlung und Bundesland, in das vermittelt wurde, aufteilen.

 

2006 (36 Hunde)2007 (72 Hunde)2008 (16 Hunde)
KategorieAnzahlLandKategorieAnzahlLandKategorieAnzahlLand
114Brandenburg144Brandenburg15Niedersachsen
16Schleswig-Holstein16Niedersachsen12Schleswig-Holstein
12Hamburg16Schleswig-Holstein11Mecklenburg-Vorpommern
11Niedersachsen11NRW33Hamburg
25Brandenburg310Brandenburg32Niedersachsen
21Schleswig-Holstein33Schleswig-Holstein33Schleswig-Holstein
33Brandenburg32Niedersachsen
33Schleswig-Holstein
31
2009 (30 Hunde)2010 (38 Hunde)2011 (58 Hunde)
KategorieAnzahlLandKategorieAnzahlLandKategorieAnzahlLand
11Hamburg11Hamburg12Hamburg
114Niedersachsen122Niedersachsen129Niedersachsen
17Schleswig-Holstein14Schleswig-Holstein15Schleswig-Holstein
13Mecklenburg-Vorpommern13NRW113Mecklenburg-Vorpommern
11Baden-Württemberg11Mecklenburg-Vorpommern11Rheinland-Pfalz
31Hamburg35Niedersachsen21Niedersachsen
31Schleswig-Holstein32Schleswig-Holstein21NRW
32Niedersachsen31Hamburg
33Niedersachsen
31Schleswig-Holstein
31Mecklenburg-Vorpommern
2012 (45 Hunde)2013 (48 Hunde)2014 (43 Hunde)
KategorieAnzahlLandKategorieAnzahlLandKategorieAnzahlLand
21Hamburg11Hessen122Niedersachsen
221Niedersachsen122Niedersachsen17Schleswig-Holstein
29Schleswig-Holstein112Schleswig-Holstein18NRW
26Mecklenburg-Vorpommern13Mecklenburg-Vorpommern11Hessen
23NRW15NRW11Berlin
32Niedersachsen31Niedersachsen31Niedersachsen
33Schleswig-Holstein32Schleswig-Holstein33Schleswig-Holstein
32Mecklenburg-Vorpommern
2015* (17 Hunde)
KategorieAnzahlLand
11Hessen
15Niedersachsen
15Schleswig-Holstein
12Mecklenburg-Vorpommern
31Hamburg
32Schleswig-Holstein
31Mecklenburg-Vorpommern

* In 2015 bis zum Stichtag 30. Juni 2015

   a. Gab es nach der Vermittlung Beißvorfälle, in die diese Hunde verwickelt waren?
      Wenn ja: Wie viele Vorfälle gab es und welche Vermittlungen waren
      davon betroffen?

Da gefährliche Hunde in der Regel in andere Länder vermittelt werden, gibt es darüber keine Erkenntnisse, im Übrigen siehe Vorbemerkung.

12. Wie viele Abgänge von Hunden der Kategorien 1, 2 und 3 wurden durch Abmeldung durch die Halterinnen und Halter verzeichnet? Bitte für die Jahre ab 2006 aufführen nach Rasse des Hundes und Grund der Abmeldung.

Der Grund der Abmeldung wird nicht erfasst, er gehört im Übrigen nicht zu den in § 24 Hundegesetz aufgeführten Datensätzen.

Mit den jährlichen Datenlieferungen aus dem Hunderegister wurden erstmals für 2010 auch die seit 2006 erfolgten Abmeldungen insgesamt je Hunderasse einbezogen. Nachfolgend die Meldedaten, die zu den angegebenen Zeitpunkten übermittelt wurden:

 

Abmeldungen Hunderegister Kategorie 1Stand
30.3.2011
Stand
1.3.2012
Stand
7.5.2013
Stand
4.3.2014
Stand
9.2.2015
für Kalenderjahr20102011201220132014
American Pit Bull Terrier79131515
American Pit Bull Terrier-Mischling34455
American Staffordshire Terrier917222530
American Staffordshire Terrier-Mischling151283443
Bullterrier1014172125
Bullterrier-Mischling79101212
Staffordshire Bullterrier66667
Staffordshire Bullterrier-Mischling1122
Kategorie 3
Bullmastiff34447
Bullmastiff-Mischling11111
Dogo Argentino45556
Dogo Argentino-Mischling56788
Dogue de Bordeauy911111215
Fila Brasileiro00000
Kangal0091015
Kangal-Mischling45666
Kaukasischer Ovtcharka55345
Kaukasischer Ovtcharka-Mischling03000
Mastiff30556
Mastiff-Mischling05111
Mastin Espanol00000
Mastino Napoletano44455
Mastino Napoletano-Mischling00000
Rottweiler113131154179192
Rottweiler-Mischling1516222427
Tosa Inu01111

13. Wie beurteilt der Senat den neuen Ansatz in Schleswig-Holstein, verstärkt die Hundehalter und Hundehalterinnen in den Fokus zur Verhinderung von Beißvorfällen zu stellen?

Hamburg hat seit Inkrafttreten des Hundegesetzes bei Hundehalterinnen beziehungsweise Hundehaltern eine besondere Verantwortung zur Vermeidung von Beißvorfällen gesehen. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung können Hundehalterinnen beziehungsweise Hundehalter von der generellen Leinenpflicht für ihren Hund befreit werden. Bei gefährlichen Hunden jedoch kann insbesondere in einem Stadtstaat mit enger Wohndichte wie Hamburg die vorrangige Verantwortung für die gesundheitliche Unversehrtheit der Bevölkerung nicht auf diese verlagert werden. Im Übrigen siehe Drs. 20/5193.

14. Wie beurteilt der Senat die neue rechtliche Lage nach der Abschaffung der Rassehundeliste in Schleswig-Holstein? Sieht der Senat durch die nunmehr gesetzliche Insellösung der Freien und Hansestadt Hamburg einen Handlungsbedarf?

Sowohl der Bundesgesetzgeber als auch 14 Landesregierungen halten an den bisher geltenden Rasselisten fest. Im Übrigen siehe Drs. 20/5193. In Hamburg hat sich seit Einführung der Rasseliste im Jahr 2006 die Zahl der Beißvorfälle verringert, sodass kein Handlungsbedarf besteht.