Schriftliche Kleine Anfrage: Rundfunkbeitrag und Zwangsvollstreckungen

Stephan Jersch
Anfragen und Anträge

Über die „Reform“ der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag gibt es in der Öffentlichkeit seit ihrer Einführung zum 1. Januar 2013 erhebliche Diskussionen. Regelmäßig sind Meldungen über seine soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Schieflage zu vernehmen.

 

Entrichtet ein Haushalt diesen Beitrag nicht, so muss mit einer Zwangsvollstreckung

gerechnet werden. Nach Medienberichten kommt es pro Monat bundesweit zu circa 60.000 Vollstreckungsersuchen an die Vollstreckungsbehörden.

Über die „Reform“ der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag gibt es in der Öffentlichkeit seit ihrer Einführung zum 1. Januar 2013 erhebliche Diskussionen. Regelmäßig sind Meldungen über seine soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Schieflage zu vernehmen.

Entrichtet ein Haushalt diesen Beitrag nicht, so muss mit einer Zwangsvollstreckung gerechnet werden. Nach Medienberichten kommt es pro Monat bundesweit zu circa 60.000 Vollstreckungsersuchen an die Vollstreckungsbehörden.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen
Rundfunks (NDR) wie folgt:

1. Wie viele Hamburgerinnen und Hamburger haben bei der Entrichtung der Rundfunkbeiträge Außenstände? Bitte die Fallzahlen und die Summe der Außenstände zum 31.12.1013, zum 31.12.2014 und aktuell aufführen.

Eine stichtagsbezogene Auswertung wird beim NDR nicht durchgeführt. Es können daher nur Jahresmengen an ausgebrachten Mahnmaßnahmen von Erinnerung bis Vollstreckungsersuchen aufgeführt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass säumige Zahler bis zum Vollstreckungsersuchen mehrfach enthalten sind.

Die Anzahl der Mahnmaßnahmen im privaten Bereich in Hamburg betrug

  • 2013: 327.849,
  • 2014: 608.183,
  • 2015 (Jan. – Apr.): 233.767.

Die Summe der Außenstände für die genannten Zeiträume kann seitens des NDR nicht genannt werden, da laufend Zahlungen oder Teilzahlungen zu den einzelnen Mahnstufen (siehe Antwort zu 6. und 7.) eingehen.

2. Wie viele Vollstreckungsersuchen sind aufgrund nicht gezahlter Rundfunkbeiträge seit 2013 beim zentralen Vollstreckungsgericht Hamburgs, dem Amtsgericht Hamburg-Mitte, eingegangen?

Die Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Zuständige Vollstreckungsbehörde nach der Anordnung des Senats vom 1. Juni 1999 ist die Finanzbehörde. Der Landesbetrieb Kasse.Hamburg (K.HH) nimmt die Aufgabe gemäß Geschäftsverteilungsplan wahr.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio versendet Vollstreckungsersuchen im Auftrag des NDR an die Finanzbehörde Hamburg.

Die Anzahl der Vollstreckungsersuchen im privaten Bereich an die Finanzbehörde Hamburg betrug

  • 2013: 13.203,
  • 2014: 21.310,
  • 2015 (Jan. – Apr.): 14.970.

Unter Einschluss des gewerblichen Bereichs sind im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 15. Mai 2015 insgesamt 57.023 Vollstreckungsersuchen wegen rückständiger Rundfunkgebühren beziehungsweise rückständiger Rundfunkbeiträge bei der Kasse.Hamburg eingegangen.

In acht Fällen wurden vom Gläubiger Anträge auf Sicherung der Vollstreckung beim Amtsgericht Hamburg-Mitte gestellt.

3. Wer tritt bei den Vollstreckungsersuchen als Gläubiger auf?

Als Gläubiger tritt der NDR auf. Die Vollstreckungsersuchen werden durch den Beitragsservice
von ARD, ZDF und Deutschlandradio als Gläubigervertreter übermittelt.

4. Wird bei den Vollstreckungsersuchen geprüft, ob es sich bei dem Einreicher beziehungsweise der Einreicherin um eine juristische oder natürliche Person handelt?

Wenn ja: Wie erfolgt diese Prüfung?

Nein.

5. Wie viele Zwangsvollstreckungen wurden seit 2013 tatsächlich durchgeführt? Bitte den zu vollstreckenden Betrag und die tatsächlich vollstreckte Summe für 2013 und 2014 getrennt aufführen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach dem hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz
sind Forderungs- beziehungsweise Sachpfändungen sowie die Abnahme der Vermögensauskunft:

 

JahrAnzahl durchgeführter VollstreckungsmaßnahmenUrsprüngliche Höhe der ForderungenBeigetriebene Beträge aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen
20136.9222.922.242,74 €865.278,26 €
20148.6783.597.275,32 €951.041,48 €
2015 bis 15.05.4.7121.800.720,00€360.350,73 €

In diesen Zahlen sind auch gewerbliche Schuldner enthalten.

6. Wie viele Zwangsvollstreckungen konnten seit 2013 abgewendet werden?

7. Sofern es abgewendete Zwangsvollstreckungen gibt: Mit welchen Maßnahmen wurden die Zwangsvollstreckungen abgewendet?

Seit dem Jahr 2013 konnten 20.318 Zwangsvollstreckungen abgewendet werden. Die Bearbeitung von 15.118 Vollstreckungsersuchen wurde nach Ankündigung der Zwangsvollstreckung aufgrund von Zahlung durch den Schuldner (9.287 Fälle), Rücknahme des Vollstreckungsersuchens durch den Gläubigervertreter (4.361 Fälle) oder festgestellter Unpfändbarkeit des Schuldners (1.470 Fälle) eingestellt. 3.322 Vollstreckungsersuchen wurden vom Gläubigervertreter ohne Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen zurückgenommen. 1.878 Ersuchen wurden aufgrund einer mit dem Schuldner getroffenen Teilzahlungsvereinbarung abgeschlossen. In diesen Zahlen sind auch gewerbliche Schuldner enthalten.

Neben den Fällen, in denen die Forderung beglichen wird, werden Vollstreckungsersuchen vom Beitragsservice zurückgenommen, sobald Tatsachen bekannt werden, die dazu führen, dass keine Beitragspflicht besteht (Beispiel: Eine andere Person zahlt bereits für die Wohnung).

8. Welche weiteren Maßnahmen, neben der Zwangsvollstreckung, kommen in Hamburg bei der Eintreibung von Außenständen bei der Zahlung der Rundfunkbeiträge zum Einsatz? Bitte mit Fallzahlen seit 2013 aufführen.

Bis zur Erstellung eines Vollstreckungsersuchens durchläuft eine Forderung beim Beitragsservice einen sogenannten Mahnpfad. Dieser besteht aus Erinnerung, Festsetzungsbescheid, Mahnung.
Festsetzungsbescheid und Mahnung werden für den nachfolgenden Fälligkeitszeitraum wiederholt eingesetzt. Erst nach circa neun Monaten wird ein Vollstreckungsersuchen erstellt. Bis dahin erhält ein Beitragsschuldner regelmäßig Informationen zu seinem Beitragskonto und entsprechende Bescheide und kann den Beitragssachverhalt mit dem Beitragsservice klären (zum Beispiel Ratenzahlung, vollständige Zahlung, Stundung, Befreiung von der Beitragspflicht, gegebenenfalls Abmeldung).

Die in der Antwort zu 1. genannten Mahnmaßnahmen an private Haushalte gliedern
sich wie folgt:

 

Mahnstufe2013 (Jan-Dez)2014 (Jan-Dez)2015 (Jan-Apr)
Erinnerung111.306186.93458.380
Festsetzungsbescheid163.693293.415121.892
1. Mahnung24.95589.65433.209
2. Mahnung14.69216.8705.316
Vollstreckungsersuchen13.20321.31014.970

9. Wie viele Widersprüche gegen Zwangsvollstreckungen wurden seit 2013 eingelegt?

Widersprüche gegen Zwangsvollstreckungen sind gesetzlich nicht vorgesehen, im Folgenden wird auf Einwendungen eingegangen, die im Zusammenhang mit der angekündigten Zwangsvollstreckung erhoben wurden.

Seit dem Jahr 2013 wurden seitens der Kasse.Hamburg aufgrund der Ankündigung der Zwangsvollstreckung beziehungsweise aufgrund durchgeführter Vollstreckungsmaßnahmen zu 1.018 Vollstreckungsersuchen Widersprüche und sonstige Einwendungen (siehe Antwort zu 11.) der Schuldner an den Beitragsservice weitergeleitet beziehungsweise an diesen verwiesen.

Einwendungen zu 74 Forderungen aufgrund behaupteter fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen wurden an die für die Bearbeitung von Widersprüchen zuständige Stelle innerhalb der Finanzbehörde weitergeleitet. Die Zahlen erfassen auch den gewerblichen Bereich.

Beim Beitragsservice wird die Anzahl der Weiterleitungen der Kasse.Hamburg nicht erhoben.

In den angefragten Zeiträumen sind beim NDR insgesamt folgende Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen beziehungsweise -gebühren durchgeführt worden:

  • 2013: 100,
  • 2014: 366,
  • 2015 (Jan. – Apr.): 133.

Hierbei handelte es sich in der Regel um Widersprüche, die die Beitragsschuldner innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids erhoben haben.

10. Wie viele Widersprüche gegen Zwangsvollstreckungen seit 2013 waren erfolgreich?

Von den in der Finanzbehörde bearbeiteten Widersprüchen führte bisher einer zu einer Rücknahme der Forderung durch den Gläubigervertreter.

Der Finanzbehörde liegen keine Informationen über Resultate von Widersprüchen beim NDR beziehungsweise Beitragsservice vor, da ein erfolgreicher Widerspruch lediglich zu einer Rücknahme des Vollstreckungsersuchens durch den Beitragsservice führt. Für die Finanzbehörde ist nur ersichtlich, wie viele Ersuchen insgesamt zurückgenommen wurden. Dies waren in dem Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 15. Mai 2015 9.306 Ersuchen. Diese Zahl erfasst auch den gewerblichen Bereich.

Bei den vom NDR bearbeiteten Widersprüchen (siehe Antwort zu Frage 9.) betrug die Anzahl der Stattgaben und Teilstattgaben:

  • 2013: 15,
  • 2014: 16,
  • 2015 (Jan. – Apr.): zehn.

11. Welche Gründe führten dazu, dass Widersprüche gegen Zwangsvollstreckungen erfolgreich waren?

Siehe die Antwort zu 6. und 7.

Einwendungen von Schuldnern im Zwangsvollstreckungsverfahren führen vermehrt zu
Sachverhaltsklärungen der Beitragskonten. Dies ist der Fall, wenn Schuldner im Vollstreckungsverfahren gegenüber der Kasse.Hamburg beitragsrelevante Angaben machen, die dem Beitragsservice zuvor nicht mitgeteilt wurden. Durch die Weiterleitung der Kasse.Hamburg ist dann eine Sachverhaltsklärung beim Beitragsservice möglich, die gegebenenfalls zu einer Rücknahme des Vollstreckungsersuchens, einer rückwirkenden Abmeldung oder Befreiung führen kann. Die Sachverhaltsklärung nimmt der NDR beziehungsweise der Beitragsservice ungeachtet einer etwaigen Bestandskraft der Festsetzungsbescheide vor.

12. Wie hoch liegt die durchschnittliche Dauer eines Widerspruchsverfahrens bisher?

Die Dauer der Verfahren wird in der Finanzbehörde und in der Kasse.Hamburg nicht statistisch erfasst und auf durchschnittlich fünf bis sechs Wochen geschätzt