Schriftliche Kleine Anfrage Sachstand Übernahme des Fernwärmenetzes

Stephan Jersch

Der SPD-Senat hat nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ im September 2013 in der letzten Legislaturperiode den Rückkauf der Fernwärme wohl aus eigenem Antrieb verzögert. Öffentlich hatte der Senat den Eindruck erweckt, dass die mit Vattenfall vereinbarte Übernahme aus Steuergründen erst zum Jahr 2019 erfolgen könne. Tatsächlich wäre eine Übernahme aber steuerlich schon für 2017 möglich gewesen. Das habe am 1.9.2015 der jetzige Umweltsenator Jens Kerstan im Rahmen einer Veranstaltung des 4. Wärme-Dialogs auf Nachfrage bestätigt, so Veröffentlichungen. Der Grund für den späteren Rückkauftermin der Fernwärme von Vattenfall in 2019 hat nichts mit Steuergründen zu tun, sondern war der Wunsch des damaligen SPD-Senats: Vattenfall Wärme Hamburg GmbH, die in Hamburg das größte Fernwärmenetz betreibt, sollte den geplanten Neubau eines Ersatzkraftwerks in Wedel übernehmen. Gesellschafter der Firma ist auch die Freie und Hansestadt Hamburg.

Der SPD-Senat hat nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ im September 2013 in der letzten Legislaturperiode den Rückkauf der Fernwärme wohl aus eigenem Antrieb verzögert. Öffentlich hatte der Senat den Eindruck erweckt, dass die mit Vattenfall vereinbarte Übernahme aus Steuergründen erst zum Jahr 2019 erfolgen könne. Tatsächlich wäre eine Übernahme aber steuerlich schon für 2017 möglich gewesen. Das habe am 1.9.2015 der jetzige Umweltsenator Jens Kerstan im Rahmen einer Veranstaltung des 4. Wärme-Dialogs auf Nachfrage bestätigt, so Veröffentlichungen. Der Grund für den späteren Rückkauftermin der Fernwärme von Vattenfall in 2019 hat nichts mit Steuergründen zu tun, sondern war der Wunsch des damaligen SPD-Senats: Vattenfall Wärme Hamburg GmbH, die in Hamburg das größte Fernwärmenetz betreibt, sollte den geplanten Neubau eines Ersatzkraftwerks in Wedel übernehmen. Gesellschafter der Firma ist auch die Freie und Hansestadt Hamburg.

Die Entscheidung für den Ersatz des Kohlekraftwerks Wedel, welches vor allem den Hamburger Westen mit Fernwärme versorgt, steht aus.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:  

1.    Ist es richtig, dass ein Rückkauf des Fernwärmenetzes bereits zwei Jahre früher, also 2017, möglich gewesen wäre, ohne, dass Steuerrückforderungen angefallen wären?

Wenn ja:
a.    Aus welchem Grund/aus welchen Gründen wurde der Rückkauf des Fernwärmenetzes erst für 2019 vereinbart?
b.    Stimmt der Senat der Aussage zu, dass aus den Verlautbarungen des Senats beziehungsweise der Behörde der Eindruck entstehen konnte, dass ein Rückkauftermin vor 2019 zu steuerlich bedingten höheren Kosten führen würde?
Wenn nein:
c.    Bitte die steuerlichen Grundlagen für den Rückkauftermin 2019 darlegen.


Siehe Drs. 20/11451.  

2.    Ist es richtig, dass bis Ende 2015 die Stadt entscheiden muss, ob und wie das alte Kohlekraftwerk Wedel durch ein moderneres ersetzt werden soll?

Wenn ja:
a.    Liegen der Freien und Hansestadt Hamburg die für eine valide Entscheidung notwendigen Fakten bezüglich der Fernwärmeinfrastruktur Hamburgs seitens Vattenfall, der derzeitigen Netzeigentümerin, vor?
Wenn nein:
   i.     Welche Informationen erachtet die Behörde für die Entscheidung für notwendig?
   ii.     Wann werden diese Informationen vorliegen?
Wenn nein:
b.    Innerhalb welchen zeitlichen Rahmens ist mit der Entscheidung für den Ersatz des Kraftwerks Wedel zu rechnen? Und welche zeitlichen Alternativvereinbarungen für eine Ersatzentscheidung bestehen?


Siehe Drs. 21/917 und Drs. 20/13013.

3.   Was sind die Beweggründe für die Zeitplanung des Senats bei der Ersatzentscheidung für das Kraftwerk Wedel?

Siehe Drs. 20/11451.

4.    Im Rückkaufvertrag für das Fernwärmenetz wurde vereinbart, dass, falls ein GuD-Kraftwerk das alte Heizkraftwerk in Wedel ersetzt, dieses am 31. August 2018 in Betrieb gehen soll. Dabei ist ein mindestens dreimonatiger Regelbetrieb Voraussetzung für den Rückkauf. Ist dieser Termin nach Meinung des Senates zu halten?

In der Vereinbarung Wärme ist vorgesehen, dass im Falle wesentlicher Verzögerungen bei der Fertigstellung eines Gas-und-Dampfturbinen-Kraftwerks (GuD) die Partner die Verträge und vor allem die Ausübungsfristen für die Kaufoption entsprechend anpassen, sodass sichergestellt ist, dass ein Kauf der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH im GuD-Szenario erst dann erfolgt, wenn das GuD im Regelbetrieb läuft (vergleiche Drs 20/10666). Darüber hinaus hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

5.    Sollte dieser Termin sich verschieben, verschiebt sich auch der Rückkauf des Fernwärmenetzes. Hat der Senat gegebenenfalls eine neue Zeitplanung und welche Folgen sieht er in diesem Fall für die Umsetzung des Volksentscheides vom September 2013?

Hierbei handelt es sich um eine hypothetische Frage, zu der der Senat in ständiger Praxis grundsätzlich keine Stellung bezieht.