Schriftliche Kleine Anfrage: Überprüfung von Biogasanlagen

Stephan Jersch
Anfragen und AnträgeUmwelt und Energie

Laut einer Pressemitteilung der Landeregierung von Baden-Württemberg wurden bei einer Überprüfung von 85 Prozent der Biogasanlagen des Landes im Zeitraum zwischen 2013 und 2015 bei fast der Hälfte der Anlagen bauliche und genehmigungsrechtliche Mängel festgestellt.

Laut einer Pressemitteilung der Landeregierung von Baden-Württemberg wurden bei einer Überprüfung von 85 Prozent der Biogasanlagen des Landes im Zeitraum zwischen 2013 und 2015 bei fast der Hälfte der Anlagen bauliche und genehmigungsrechtliche Mängel festgestellt.

Bei der Überprüfung der Anlagen wurden auch Mängel bei der Betriebssicherheit sowie Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften festgestellt. Dementsprechend tragen Kontrollen zu einem sicheren und umweltgerechten Betrieb dieser Anlagen bei und scheinen nach den Ergebnissen aus Baden-Württemberg unverzichtbar.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Biogasanlagen werden derzeit auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben?
Bitte nach Bezirken und verwendeten Energieträgern aufschlüsseln.

In Hamburg werden zwei Biogasanlagen betrieben, eine Anlage im Bezirk Altona und eine im Bezirk Bergedorf. In einer Anlage werden Küchen- und Kantinenabfälle sowie überlagerte Lebensmittel vergoren, in der anderen Anlage nachwachsende Rohstoffe und pflanzliche Abfälle.

2.    Wie viele Biogasanlagen sind in den letzten fünf Jahren in Betrieb beziehungsweise außer Betrieb genommen worden? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.

Keine.

3.    Welche Behörde ist für die Kontrolle der Anlagen zuständig und wie viele Personen in der Behörde sind mit den Prüfungen betraut? Bitte die Personalentwicklung der letzten fünf Jahre aufführen.

Die Behörde für Umwelt und Energie ist für die immissionsschutzrechtliche Überwachung der beiden Biogasanlagen zuständig. Dafür steht eine Person mit Teilen ihrer Arbeitskraft zur Verfügung.

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist zuständig für die Kontrolle des Arbeitnehmerschutzes einschließlich der Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung, der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung. Auch hier ist eine Person unter anderem mit diesen Aufgaben betraut.

4.    Wie viele Biogasanlagen wurden in den letzten fünf Jahren kontrolliert?

Beide Biogasanlagen wurden in den letzten fünf Jahren von beiden zuständigen Behörden kontrolliert.

5.    Welche Kontrollen wurden dabei durchgeführt?

Durch die Behörde für Umwelt und Energie wurden umweltrelevante Aspekte der Anlagen wie Emissionsmessberichte der Blockheizkraftwerke, Lärm- und Geruchsemissionen sowie die Lagerung der Gärsubstrate überprüft.

Durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wurden die Arbeitsschutzorganisation sowie die Einhaltung der in der Antwort zu 3. genannten Vorschriften überprüft.

6.    Wie hoch war der Anteil der Anlagen mit Mängeln?

7.    Welche Mängel wurden bei den Kontrollen festgestellt?

8.    Wurden die festgestellten Mängel beseitigt beziehungsweise wie sichert die Behörde die Beseitigung der festgestellten Mängel?

Die Behörde für Umwelt und Energie stellte in beiden Anlagen die unsachgemäße Lagerung von Gärsubstraten fest.

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz stellte in beiden Anlagen Mängel fest. So fehlten in einer Anlage unter anderem Keimmessungen nach der Biostoffverordnung, die Gefährdungsbeurteilung musste vervollständigt werden und verschiedene Nachrüstungen in der Arbeitsstätte waren notwendig.

In der anderen Anlage war das Explosionsschutz-Dokument nicht vollständig.

Die festgestellten Mängel wurden beseitigt.