Schriftliche Kleine Anfrage: Vollzug der bergrechtlichen Aufsuchungserlaubnis für das Aufsuchungsfeld „Vierlande“

Stephan Jersch

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Exxon-Mobil-Tochter BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG am 14.12.2012 eine für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2015 befristete bergrechtliche Aufsuchungserlaubnis für das Aufsuchungsfeld „Vierlande“ erteilt, unter anderem mit der Auflage, dem LBEG zu Beginn eines jeden Kalenderjahres über den Stand der im Bescheid für das Arbeitsprogramm des Vorjahres festgelegten Aufsuchungsarbeiten nach Maßgabe näherer Einzelheiten des Bescheids zu berichten.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Exxon-Mobil-Tochter BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG am 14.12.2012 eine für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2015 befristete bergrechtliche Aufsuchungserlaubnis für das Aufsuchungsfeld „Vierlande“ erteilt, unter anderem mit der Auflage, dem LBEG zu Beginn eines jeden Kalenderjahres über den Stand der im Bescheid für das Arbeitsprogramm des Vorjahres festgelegten Aufsuchungsarbeiten nach Maßgabe näherer Einzelheiten des Bescheids zu berichten.  

Die zum vorgelegten Bericht über das Arbeitsprogramm des Jahres 2013 gestellten Fragen sind mit den Drs. 20/11040 und 20/11982 beantwortet worden.  

Inzwischen ist auch das zweite der drei Jahre, für die die Aufsuchungserlaubnis gilt, abgelaufen und dem LBEG war zu Beginn 2015 über den Stand der im Arbeitsprogramm für das Jahr 2014 festgelegten Aufsuchungsarbeiten zu berichten.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wie folgt:

1.    Hat es Änderungen und/oder Fortschreibungen des für das Jahr 2014 genehmigten Arbeitsprogramms gegeben? Sind diese dem LBEG zuvor angezeigt und von ihm genehmigt worden?

Dem LBEG liegen keine Änderungsanzeigen vor.

2.    Ist die Inhaberin der Erlaubnis ihrer Berichtspflicht zu Beginn des Kalenderjahres 2015 fristgerecht nachgekommen?  
a.    Wenn ja, wann ist der Bericht beim LBEG eingegangen?  
b.    Wenn ja, welchen konkreten Inhalt hat der Bericht im Einzelnen?  
c.    Wenn nein, wann und wie gedenkt das LBEG, die Erfüllung der Auflage (Berichterstattung) durchzusetzen?  

Der Bericht ist am 19. Februar 2015 beim LBEG eingegangen. Im Folgenden wird der Inhalt des Berichtes zum Erlaubnisfeld Vierlande wiedergegeben:
Erlaubniszeitraum bis: 31. Dezember 2015
Gesamtfläche (km²): 150,5841
Staatsvorbehalt (km²): 150,5841
Altverträge (km²): -
Bewilligungsfelder (km²): -

Als Tätigkeiten für 2014 weist der Bericht die Weiterführung einer geologischen Studie mit dem Ziel der Kartierung des TOC-Gehaltes und der Reife und Gesteinssprödigkeit aus, die Weiterführung von Untersuchungen und regionale Auswertung auf Basis der bestehenden Daten, die Erstellung eines
Lagerstättenmodelles sowie die Bewertung der Prospektivität.

Für 2015 sind der Abschluss der Bewertung des Potenzials auf Basis der bestehenden Daten sowie die Entscheidung zum weiteren Vorgehen in der Erlaubnis vorgesehen.

3.    Hat die Inhaberin der Erlaubnis die im genehmigten Arbeitsprogramm für das Jahr 2014 vorgesehenen Arbeiten vollends abgearbeitet oder gibt es noch Defizite und um welche Defizite handelt es sich gegebenenfalls?  

4.    Sollte es für das Arbeitsprogramm 2014 keine Defizite geben: Sind die bisherigen Arbeiten zügiger vorangekommen, als in den Arbeitsprogrammen für die Jahre 2013 und 2014 vorgesehen, und was bedeutet das gegebenenfalls für das genehmigte Arbeitsprogramm für das Jahr 2015?

Eine Auswertung der dem LBEG vorliegenden Jahresberichte ist gegenwärtig noch
nicht abgeschlossen.