Schriftliche Kleine Anfrage Vollzug der bergrechtlichen Aufsuchungserlaubnis für das Aufsuchungsfeld „Vierlande“ (II)

Stephan Jersch
Anfragen und AnträgeUmwelt und Energie

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Exxon-Mobil-Tochter Central Europe Holding GmbH BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG am 14.12.2012 eine für den Zeitraum vom 1.01.2013 bis 31.12.2015 befristete Aufsuchungserlaubnis für das Aufsuchungsfeld „Vierlande“ erteilt, unter anderem mit der Auflage, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres dem LBEG über den Stand der Aufsuchungsarbeiten zu berichten.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Exxon-Mobil-Tochter Central Europe Holding GmbH BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG am 14.12.2012 eine für den Zeitraum vom 1.01.2013 bis 31.12.2015 befristete Aufsuchungserlaubnis für das Aufsuchungsfeld „Vierlande“ erteilt, unter anderem mit der Auflage, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres dem LBEG über den Stand der Aufsuchungsarbeiten zu berichten.

Zu dem Bericht über das für das zweite Jahr (2014) genehmigte Arbeitsprogramm hatte ich mit der Drs. 21/61 einige Fragen gestellt, die der Senat nur zum Teil beantwortet hat, weil die Auswertung des dem LBEG vorliegenden Jahresberichts für 2014 zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage am 17.3.2015 noch nicht abgeschlossen war. Seitdem sind mehr als drei Monate vergangen.

Vor diesem Hintergrund wiederhole ich die in der Drs. 21/61 bisher noch nicht beantworteten Fragen an den Senat:


Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wie folgt:

1.   Hat die Inhaberin der Erlaubnis die im Arbeitsprogramm für das Jahr 2014 vorgesehenen Arbeiten vollends abgearbeitet oder gibt es noch Defizite und um welche Defizite handelt es sich gegebenenfalls?

2.    Sollte es für das Arbeitsprogramm 2014 keine Defizite geben: Sind die bisherigen Arbeiten zügiger vorangekommen, als in den Arbeitsprogrammen für 2013 und 2014 vorgesehen? Was bedeutet das gegebenenfalls für das genehmigte Arbeitsprogramm für das Jahr 2015?


Gemäß dem vorliegenden Jahresbericht 2014 vom Februar 2015 wurden die Aufsuchungstätigkeiten im Jahr 2014 in Übereinstimmung mit dem vom LBEG genehmigten Arbeitsprogramm durchgeführt. Abweichungen liegen nicht vor. Für das Jahr 2015 erwartet das LBEG den Jahresbericht zu Beginn des Jahres 2016, sodass zum Sachstand der Aufsuchungstätigkeiten für das Jahr 2015 noch keine Erkenntnisse vorliegen.