Schriftliche Kleine Anfrage Was macht die Umsetzung des Koalitionsvertrags... bei Atomtransporten?

Stephan Jersch

In der Bürgerschaft wurde nach dem Olympia-Aus seitens des SPD-Fraktionsvorsitzenden angekündigt, dass nun Zeit für die Umsetzung des Koalitionsvertrags sei.

 

Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition vereinbart, dass zumindest bei Transport und Umschlag von radioaktiven Kernbrennelementen über den Hamburger Hafen und durch Hamburg auf eine freiwillige Vereinbarung ('Selbstbeschränkungen') mit den für dieses Geschäft 'relevanten Unternehmen', hingewirkt wird.

In der Bürgerschaft wurde nach dem Olympia-Aus seitens des SPD-Fraktionsvorsitzenden angekündigt, dass nun Zeit für die Umsetzung des Koalitionsvertrags sei.

Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition vereinbart, dass zumindest bei Transport und Umschlag von radioaktiven Kernbrennelementen über den Hamburger Hafen und durch Hamburg auf eine freiwillige Vereinbarung ('Selbstbeschränkungen') mit den für dieses Geschäft 'relevanten Unternehmen', hingewirkt wird. Gleichzeitig geht aus den quartalsweise von der Linksfraktion erfragten Daten (zuletzt mit Drs. 21/3338) hervor, dass eine grundsätzliche Än-derung bei den stattfindenden Transporten weder was die Art der Atomfracht noch die Anzahl angeht, festzustellen ist.

Dies vorweg geschickt frage ich den Senat:

1.    Wie definiert der Senat den Begriff 'relevante Unternehmen'? Beinhaltet dies alle mit dem Transport und Umschlag von Kernbrennelementen befassten Unternehmen?
      a.    Wenn nein: Welche Ausnahmen werden hier bei der Definition gemacht?
2.    Hat der Koalitionsvertrag bezüglich der dort getroffenen Vereinbarung zum Vorgehen beim Transport und Umschlag von Kernbrennelementen für das Handeln des Senats Gültigkeit?
3.    Wurden Gespräche mit 'relevanten' oder anderen Unternehmen, die an Transport und Umschlag von Kernbrennelementen über den Hamburger Hafen  beteiligt sind, geführt?
      a.    Wenn ja: mit welchen Firmen, wann, wie oft und mit welchem Ergebnis?
      b.    Wenn nein: ist beabsichtigt solche Gespräche noch zu führen?
            i.    Wenn ja: wann wird dies geschehen und mit welchen Firmen?
4.    Wenn Gespräche geführt worden sind bzw. geführt werden sollen: Mit welchem Ziel werden diese Gespräche geführt bzw. sollen diese Gespräche geführt werden?


Die zuständige Behörde wird Kontakt mit Unternehmen im Hafen aufnehmen, um bei diesen darauf hinzuwirken, dass sie auf den seeseitigen Transport und Umschlag von radioaktiven Stoffen für Zwe-cke als Kernbrennstoff im und durch den Hamburger Hafen verzichten.

Im Übrigen sind die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen.

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