Schriftliche Kleine Anfrage: Wo bleibt der Bericht zur „Förderung von Erdgas- und Erdöllagerstätten mittels Fracking in Hamburg“ (Drs. 20/10275)?

Stephan Jersch

Fracking beschäftigt viele Menschen in Hamburg. Die Diskussion nach der Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis für eine Tochterfirma von ExxonMobil im Aufsuchungsgebiet von den Vier- und Marschlanden bis nach Harburg (Aufsuchungsfeld „Vierlande“) hat auch in der Bürgerschaft zur Behandlung des Themas geführt. Mit dem Antrag „Keine Förderung von Erdgas- und Erdöllagerstätten mittels Fracking in Hamburg“ (Drs. 20/10275) wurde der Senat

unter anderem aufgefordert:

Fracking beschäftigt viele Menschen in Hamburg. Die Diskussion nach der Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis für eine Tochterfirma von ExxonMobil im Aufsuchungsgebiet von den Vier- und Marschlanden bis nach Harburg (Aufsuchungsfeld „Vierlande“) hat auch in der Bürgerschaft zur Behandlung des Themas geführt. Mit dem Antrag „Keine Förderung von Erdgas- und Erdöllagerstätten mittels Fracking in Hamburg“ (Drs. 20/10275) wurde der Senat unter anderem aufgefordert:

  • sicherzustellen, dass in den zuständigen Behörden die notwendigen Informationen und Fachkenntnisse zum Einsatz von Fracking-Methoden vorgehalten werden,
  • die Einführung einer verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und das Verbot der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas- und Erdöllagerstätten in Wasserschutzgebieten und in Trinkwassergewinnungsgebieten unter Berücksichtigung der besonderen von Fracking-Bohrungen ausgehenden Risiken auf Bundesebene (gegebenenfalls auf Bundesratsebene) zu unterstützen und alle landesrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen,
  • sicherzustellen, dass die bergrechtlich zuständige Behörde im Genehmigungsverfahren nach geltendem Recht nur im Einvernehmen mit der wasserrechtlich zuständigen Behörde handelt,
  • die Öffentlichkeit aktiv, frühzeitig, umfassend und fortlaufend über Vorhaben zur Erdgassuche und Erdgasförderung zu informieren und eine Beteiligung der Bezirke zu sichern.

Im letzten Punkt des mit Stimmen von SPD, CDU und GRÜNEN beschlossenen Petitums wird der Senat aufgefordert zu Erkenntnissen zu den vorgenannten Punkten der Bürgerschaft einen Bericht bis zum 30.6.2014 vorzulegen.

Ich frage den Senat:

1.   Liegt dieser Bericht vor?
Wenn ja: Wo ist der Bericht einsehbar?
Wenn nein: Warum liegt der Bericht nicht vor?

2.   Wer ist für die Erstellung des Berichts federführend?

3.   Wann wird der Bericht vorliegen?

4.   Wer wurde über die Nichteinhaltung des Petitums der vorgenannten Drucksache in Kenntnis gesetzt und wann?

Die gesetzlichen Normen zur Regelung von Fracking werden derzeit durch den Bund überarbeitet. Da die noch ausstehenden Normenanpassungen die Beantwortung der Drs. 20/10275 erheblich beeinflussen, haben sich die zuständigen Behörden darauf verständigt, vor einer Beantwortung der Drucksache den Abschluss der Normenanpassungen abzuwarten. Hierzu wurde die Präsidentin der Bürgerschaft mit Schreiben vom 6. März 2014 in Kenntnis gesetzt. Nach jetzigem Sachstand wird der Abschluss der Normenanpassungen für das zweite Halbjahr 2015 erwartet. Im Anschluss erfolgt
die Berichterstattung.