SKA: „Kritische Haltung“ zum Einsatz von Wildtieren im Zirkus – Was bedeutet das bei Rot-Grün konkret?

Stephan Jersch

Der Senat halte aus Tierschutzgründen ein Wildtierverbot im Zirkus für erforderlich, so derselbe in seiner Antwort auf diese Schriftlichen Kleine Anfrage. Allerdings könne so ein Verbot nur bundesrechtlich erfolgen, so der Senat.

15. Dezember 2017

 

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 07.12.2017

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/11271 -

 

Betr.: „Kritische Haltung“ zum Einsatz von Wildtieren im Zirkus – Was bedeutet das bei Rot-Grün konkret?

Im rot-grünen Koalitionsvertrag heißt es: „Wir halten an einer kritischen Haltung zum Einsatz von Wildtieren im Zirkus fest.“ Inzwischen sind mehr als zwei Jahre ins Land gegangen. Zu beobachten ist, dass in Hamburg nach wie vor Zirkusgastspiele, u.a. auch mit der Präsentation von Tieren und Wildtieren, stattfinden (so z.B. zuletzt durch den Zirkus Voyage). Insbesondere erstaunlich ist angesichts der Aussagen des Koalitionsvertrags, dass der Zirkus nicht nur in Hamburg mit Wildtieren gastieren konnte, sondern dass dies auch an beiden Standorten auf öffentlichen Flächen (dem Frascatiplatz und der Trabrennbahn) stattfand.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Im Jahr 2017 gastierte der Zirkus Voyage in Hamburg auf dem Frascatiplatz (öffentliche Fläche) sowie auf der Horner Rennbahn (privates Gelände).

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Worin besteht diese „kritische Haltung“ des Senates?

Hamburg hat im Jahr 2011 einen Entschließungsantrag (Drs. 565/11) zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus in den Bundesrat eingebracht. Im Jahr 2013 wurde eine Verordnungsermächtigung für ein Verbot bzw. eine Beschränkung von Wildtieren im Zirkus in das Tierschutzgesetz aufgenommen. Von dieser Ermächtigung hat das zuständige Bundesministerium bislang keinen Gebrauch gemacht.

Im Jahr 2016 hat Hamburg im Bundesrat dem hessischen Entschließungsantrag (Drs. 78/16) zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus zugestimmt.

Der Senat hält aus Tierschutzgründen nach wie vor ein Wildtierverbot im Zirkus für erforderlich, das aber nur bundesrechtlich erfolgen kann.

2. Wie beurteilt der Senat die Präsentation von Tieren und Wildtieren durch Zirkusbetriebe hinsichtlich der heute aktuellen Betrachtung des Gedankens von Tierschutz bzw. Tierwohl?

Der Einsatz von Wildtieren im Zirkus wird vom Senat aus Tierschutzgründen als kritisch eingestuft. Die Beurteilung des Einsatzes domestizierter Tiere im Zirkus hängt von der Tierart und den Gegebenheiten in dem Zirkus im Einzelfall ab.

3. Vereinbart sich die Aussage des Koalitionsvertrags mit der Praxis der Stadt, auch auf städtischen Flächen Auftritte von Zirkussen mit Wildtieren zuzulassen? Wenn ja: Wie vereinbart sich dies nach Auffassung des Senats?

Tierschutzrechtliche Regelungsmöglichkeiten hinsichtlich eines Wildtierverbots im Zirkus bestehen derzeit ausschließlich auf Bundesebene über die Ermächtigungsgrundlage im Tierschutzgesetz. Es besteht keine Möglichkeit der tierschutzrechtlichen Regelung auf Länderebene.

4. Welche Gründe liegen vor, dass in der FHH nach wie vor das Zuschaustellenvon Wildtieren durch Zirkusbetriebe genehmigt wird?

In der von der zuständigen Behörde (am Standort des Winterquartiers des Zirkus) erteilten tierschutzrechtlichen Erlaubnis zum Halten und zur Schau stellen von (Wild)tieren im Zirkus sind die Voraussetzungen verankert, unter denen die Haltung und das zur Schau stellen der Tiere nach tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten gestattet ist.

Aufgabe der für das jeweilige Gastspiel örtlich zuständigen Behörde ist es, die Einhaltung dieser tierschutzrechtlichen Voraussetzungen zu überprüfen und bei Mängeln/Verstößen entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

In Hamburg ist derzeit kein Winterquartier eines Zirkus, der Wildtiere zur Schau stellt, ansässig, so dass in Hamburg über keine tierschutzrechtliche Erlaubnis für das zur Schau stellen von Wildtieren im Zirkus entschieden wurde.

5. Welche konkreten Maßnahmen und Schritte wurden vom Senat bisher unternommen, um der o.g. „kritischen Haltung“ Handlungen folgen zu lassen? Welche Pläne liegen seitens des Senates vor?

Siehe Antwort zu 1.

6. Werden Zirkusbetriebe auch in Zukunft Genehmigungen durch die FHH erhalten, die ihnen das Präsentieren von Tieren und Wildtieren im Rahmen ihres Programmes ermöglichen? Wenn ja: Warum? Wird es dabei Unterschiede zwischen Auftritten auf öffentlichen und privaten Flächen in Hamburg geben?

Siehe Antwort zu 4.