SKA: Nachfrage zur Drs. 21/11121: Weiß der Senat wirklich, ob und wie das Tierschutzgesetz auf dem DOM eingehalten wird?

Stephan Jersch
Anfragen und AnträgeTierschutz

Ein Pony, das lahmt und Schwäche zeigt: Ist die Anzeige untergegangen?

26. Januar 2018

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 18.01.2018

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/11698 -

 

Betr.: Nachfrage zur Drs. 21/11121: Weiß der Senat wirklich, ob und wie das Tierschutzgesetz auf dem DOM eingehalten wird?

Der Senat hat auf meine Anfrage zur „Kontrollen zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes auf dem Sommerdom“ (Drs. 21/11121) zügig und überraschend geantwortet. Aus den Antworten ergeben sich mehrere Nachfragen zur unterschiedlichen Wahrnehmung von Vorgängen auf und rund um den Sommerdom zwischen Behörde einerseits und Zuschauerinnen und Zuschauern andererseits.

Dies voraus geschickt frage ich den Senat:

1. In der Antwort des Senats auf meine Frage, ob Ponys aus dem laufenden Reitbetrieb genommen wurden, antwortet der Senat einsilbig mit „Nein“. Nach Aussagen von Anwesenden wurde ein Pony, das Auffälligkeiten im Bewegungsablauf zeigte, nach Hinweisen von Zuschauerinnen an das Fachamt am 07.08.2017 aus dem Reitbetrieb genommen. Kann der Senat diesen Vorgang bestätigen?

Nein. Eine Herausnahme eines Ponys aus dem Reitbetrieb am 07.08.2017 wegen Auffälligkeiten im Bewegungsablauf ist weder vom zuständigen Fachamt durchgeführt worden noch dort bekannt. Ein lahmendes Pony wurde dem zuständigen Fachamt am 22.08.2017 angezeigt (siehe Frage 2.).

a) Wenn ja: Welche Gründe lagen vor, die dazu führten, das Pony aus dem Betrieb zu nehmen?

Entfällt.

 

2. Auf die Frage nach der Reaktionszeit auf Beschwerden antwortet der Senat, dass diesen „innerhalb von maximal 24 Stunden“ nachgegangen wird. Trifft dies unabhängig vom jeweiligen Wochentag zu und wie viele Beschwerden gab es bezogen auf Ponykarussell und Mäusezirkus, also den beiden Schaustellerbetrieben, die mit lebenden Tieren arbeiten, während des letzten Sommerdoms? Bitte mit Beschwerdegrund, dem Zeitpunkt des Eingangs der Beschwerde und der Dauer bis zur abschließenden Bearbeitung der jeweiligen Beschwerde anführen.

Die zeitnahe Bearbeitung von Tierschutzbeschwerden ist auch am Wochenende sichergestellt. Während des letzten Sommerdoms gab es bezogen auf das Ponykarussell drei Beschwerden und keine Beschwerde bezüglich des Mäusezirkus.

Bei keiner der oben genannten Beschwerden hinsichtlich des Ponykarussells gab es bei den amtstierärztlichen Kontrollen Beanstandungen in Verbindung mit der Einhaltung des Tierschutzgesetzes.

Nachfolgend die drei oben genannten Beschwerden:

Eingang der Beschwerde

Grund

Beginn der Bearbeitung

Ende der Bearbeitung

10.08.2017

ein Pony mit Nasenausfluss und ein sehr mageres Pony

10.08.2017

17.08.2017

22.08.2017

Lahmheit

22.08.2017

22.08.2017

24.08.2017

Lahmheit

24.08.2017

24.08.2017

 

3. Der Senat antwortet auf meine Frage nach dem für den Betrieb des Ponykarussells zuständigen Veterinäramts mit dem „Ordnungsamt der Stadt Dortmund“. Nach meinen Informationen ist für das Ponykarussell, das auf dem DOM gastiert, das Ordnungsamt der Stadt Herford zuständig, wo auch der „Schaustellerbetrieb Edmund Kaiser u. Sohn“ nach eigenen Angaben angesiedelt ist. Ist diese Information richtig?

Die Information, dass für Herrn Edmund Kaiser der Kreis Herford zuständig ist, ist richtig. Allerdings gastierte auf dem Sommerdom 2017 Herr Anton Kaiser, dem eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz von der Stadt Dortmund erteilt wurde.

Wenn ja:

a) Wie kommt die Information bezüglich der Zuständigkeit des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund zustande?

    Aufgrund der Dokumentenprüfung bei einer Vorortkontrolle.

    b) Welche Kommunikation bezüglich des Schaustellerbetriebs wurde bisher mit dem Ordnungsamt der Stadt Dortmund geführt und gab es Antworten bzw. Hinweise zur Nichtzuständigkeit des dortigen Ordnungsamtes?

    Es bestand keine Notwendigkeit, mit dem Ordnungsamt der Stadt Dortmund zu kommunizieren.

    Wenn nein:

    c) Was ist der Grund für die Zuständigkeit des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund für einen Betrieb, der nach eigener Darstellung in der Stadt Herford angesiedelt ist?

    Siehe Antwort zu 3.