SKA: Stadttauben in Hamburg

Stephan Jersch

Während die Stadt Aachen demnächst bereits über 10 Taubenschläge zur besseren Kontrolle der Stadttauben verfügen soll, gibt es in Hamburg lediglich zwei. Ob der Senat das Interesse von Tierschützern und Wohnungsgesellschaften nach weiteren Schlägen teilt, lässt er hier offen.

1. Dezember 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 23.11.2017

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/11093 -


 

Betr.: Stadttauben in Hamburg

Im Jahr 1995 schlossen sich Aachener Natur- und Tierschutzorganisationen sowie bundesweite Initiativen zur einer „Arbeitsgruppe Stadttauben“ zusammen, um eine tierschutzgerechte Bestandskontrolle von Stadttauben einzuführen.

In Aachen z. B. werden sieben Taubenschläge ehrenamtlich betreut. Drei weitere Schläge sind in Planung. Durch diese Taubenschläge sollen die Tauben an die Schläge durch Nistplätze und artgerechtem Futter gebunden werden. Zur Geburtenkontrolle werden Eier gegen Attrappen ausgetauscht. In den Taubenschlägen werden bis zu 80 Prozent der Kotmengen der Tauben abgesetzt, die an diesen Stellen eingesammelt werden. Die Population wird durch diese und weitere Maßnahmen gesund gehalten. Zudem werden Futterstellen für Stadttauben betreut, die zur Konzentration und Anbindung von Tauben dienen, um neuralgische Punkte der Stadt von Tauben möglichst freizuhalten. Insgesamt hat sich das Aachener Stadttauben-Konzept zu einem Vorbild für andere Städte entwickelt. Bereits über 40 Städte in der Bundesrepublik folgten diesem Beispiel.

In Hamburg werden derzeit zwei Schläge für Stadttauben am Hauptbahnhof bzw. auf dem Dach der Centrum-Moschee betrieben. Die Finanzierung erfolgt in Teilen durch Mittel der FHH. In Hamburg gilt weiterhin das Fütterungsverbot für Stadttauben auf öffentlichem Grund.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Behörden bzw. Ämter sind an den Taubenschlägen beteiligt und welche Geldmittel werden dazu bereitgestellt?

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat die Errichtung des Taubenschlags auf dem Dach der Centrum-Moschee mit 6.000 € bezuschusst. Darüber hinaus stellt die BGV jährlich 10.000 €­ für die Ver- und Entsorgung sowie die Betreuung und tierärztliche Begleitung des Betriebes bereit.

2. Wie beurteilt der Senat den Erfolg der Taubenschläge?

Der Erfolg von Taubenschlägen ist stark standortabhängig. Während der Taubenschlag auf dem Dach der Centrum-Moschee von den Tauben bislang mäßig gut angenommen wurde, wurde der Schlag am Hauptbahnhof sehr gut angenommen.

3. Ist eine Ausweitung der Taubenschläge in Hamburg geplant?

Nach Kenntnis der zuständigen Behörde haben Tierschutzvereine sowie Wohnungsgesellschaften Interesse an der Errichtung weiterer Taubenschläge in Hamburg.

3.1 Wenn ja: Welche weiteren Standorte sind im Gespräch und wie ist der Stand bei den jeweiligen Standorten?

Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor.

3.2 Wenn nein: Warum nicht?

Entfällt.

4. Ein kontrolliertes Füttern der Stadttauben durch bestimmte Personengruppen, z.B. Vereinen, kann dem sowohl dem Tierwohl als auch der Verhinderung von Taubenaufenthalt an unerwünschten Stellen dienen. Teilt der Senat diese Ansicht?

4.1 Wenn ja: Welche Pläne hat der Senat dazu?

4.2 Wenn nein: Warum nicht?

Nein. Ein kontrolliertes Füttern von Stadttauben außerhalb betreuter Taubenschläge wird als kritisch angesehen, da jegliche Fütterung zu einer spontanen, extremen Konzentration von Tauben führt. An diesen Stellen wird es infolge des Konkurrenzkampfes der Vögel um das Futter zu verstärktem Aufwirbeln von Federn, Flügelstaub und Schmutz kommen. Darüber hinaus werden dort erhebliche Kotmengen anfallen (siehe hierzu auch Drs. 20/12727).

5. Dem Vernehmen nach wurden in Jenfeld auf Hochhäusern der SAGA/GWG Taubenfallen aufgestellt. Welche Stelle hat die Genehmigung für das Aufstellen dieser Fallen erteilt und welche Gründe lagen dafür vor?

Dem gewerblichen Betreiber der Taubenfallen wurde von der für den Betreiber örtlich zuständigen Behörde (Niedersachsen) eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erteilt. Zu den Gründen liegen keine Informationen vor.

Der Betrieb der Taubenfallen in Hamburg wurde vom örtlich zuständigen Bezirksamt unmittelbar nach Bekanntwerden aus Tierschutzgründen mit sofortiger Vollziehung untersagt.

Im Übrigen siehe Drs. 19/495.