Tierschutz und Polizeihunde – Informationen des Senats kommen scheibchenweise

Auf die Anfrage der Linksfraktion zur Umsetzung der neuen Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) „Gilt der Tierschutz auch für Polizeihunde?“ (Drs. 22/7005) ließen die Antworten des Senats viele Fragen offen. Mit der nachgeschobenen Nachfrage von Deniz Celik und mir (Drs. 22/7124) gab es nun mehr Antworten.

Der Senat räumt nun ein, dass gegen die Diensthunde in der Ausbildung auch körperliche Gewalt angewandt wird. Dies sei durch „bestimmte Formen von Aktivierungen, Korrekturen oder Einwirkungen in abgestuften Formen und Intensitäten zur Unterbrechung unerwünschten Verhaltens erforderlich“. Daher werde einzelfallbezogen „physisch auf die Hunde eingewirkt“. Die immer noch als „Ausbildungshalsbänder“ bezeichneten Stachelhalsbänder kommen laut Senat auch im Einzelfall zum Einsatz und können dabei „zu einem kurzen Schmerzimpuls führen“.

Alles in allem macht die nachgereichte Senatsantwort deutlich, wie wichtig die Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung war. Ein Zurückdrehen der nun besseren Bedingungen, so wie es des Land Niedersachsen über eine Bundesratsinitiative erreichen möchte und der Hamburger Senat dies anscheinend auch befürwortet, ist aus Sicht des Tierschutzes völlig unvertretbar.