Tierversuche in Hamburg – Es bleibt noch viel zu tun!

Nach Berichten des Deutschen Tierschutzbundes liegt Hamburg bundesweit beim Pro-Kopf-Verbrauch von Versuchstieren für das Jahr 2019 vorne. Diese Sichtweise behagt dem Senat nicht, wie aus seiner Antwort auf meine Anfrage „Wie steht es in Hamburg um die Tierversuche?“ (Drs. 22/4819) hervorgeht. Mit meiner Anfrage wollte ich einmal wieder nach Aktuellem zum Thema Tierschutz in Hamburg fragen. Leider liegen die Zahlen für das Jahr 2020 noch nicht vor, diese sollten Mitte dieses Jahres da sein – also eigentlich jetzt.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage "Wie steht es in Hamburg um die Tierversuche?" (Drs. 22/4819) ist hier als PDF online.

Der Senat sieht die Zahl der Tierversuche und Versuchstiere euphemistisch. Hamburg ist eben eine Wissenschaftsmetropole mit einer großen Anzahl von Forschungseinrichtungen. Bissig kommentiert ist die exorbitante Versuchstierzahl also ein Erfolg Hamburgs?

Bei den Kennzahlen des neue Haushalts für Hamburg fällt auf, dass es jetzt Antragstellern möglich ist, mehrere Teilversuche mit einer Anmeldung vorzunehmen. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Zahl der angemeldeten Tierversuchsvorhaben, die einen Rückgang vorgaukelt. Das ist eine reine Kosmetik zu Lasten des Tierleids.

Weiterhin berichtet der Senat, dass die Tierversuchskommission in der Regel mindestens alle vier Wochen tagt. Auffällig dabei ist die gestiegene Gesamtanzahl der Tagesordnungspunkte im Jahr, aus denen dann wiederum auch ein Anstieg der Genehmigungen um ca. 44 Prozent (2020 auf Basis 2018) festzustellen ist.

Widersprüchlich sind auch die Angaben des Senats zur Erweiterung der Forschungstierstation am UKE, für die Rot-Grün bekanntlich rund 32 Mio. Euro investiert hat. Der Senat behauptet, einerseits sei mit den Maßnahmen eine Kapazitätserweiterung nicht vorgesehen, andererseits wird in der Antwort einen Satz später über eine „Option“ berichtet, „die Kapazitäten zukünftig im Bedarfsfall mit einem Erweiterungsbau zu vergrößern“.

„Tierschutzbeauftragte sollen künftig nur noch ausgebildete Veterinärmedizinerinnen werden können“, das sagte Senatorin Gallina im für Tierschutz zuständigen Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz am 04.09.2020. Die Realität ist aber laut Senatsantwort, dass die Tierschutzbeauftragten in den Versuchslaboren nach wie vor nicht komplett ausgebildete Veterinäre bzw. Veterinärinnen sind, sondern dort „in wenigen Ausnahmefällen“ Personen aktiv werden, die eben nicht über eine entsprechende Ausbildung verfügen, sondern „nur“ ein Studium der Biologie vorweisen können. Wie im Tierschutzbereich häufig, wird die Verantwortung dafür auf den Bundesrat geschoben, der sich Hamburgs Initiative nicht angeschlossen habe.

Es bleibt dabei: Unter Rot-Grün bewegt sich immer noch viel zu wenig im Bereich Tierschutz. Reine Lippenbekenntnisse und PR-Nummern reichen im Sinne des Tierwohls nicht aus.