Schriftliche Kleine Anfrage Neufassung des Luftverkehrskonzepts

Stephan Jersch
Anfragen und AnträgeUmwelt und Energie

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt, bis zum Frühjahr 2016 ein neues Luftverkehrskonzept vorzulegen.

 

Dieses Luftverkehrskonzept war auch Gegenstand der letzten Konferenz der Verkehrsminister und Verkehrsministerinnen. Mit dem 16-Punkte-Plan hat sich die amtierende Regierungskoalition zu einer Reihe von Maßnahmen bezüglich des Luftverkehrs mit der Zielsetzung des Schutzes der Bevölkerung vor den Auswirkungen des Fluglärms in Hamburg verpflichtet. Der eingeleitete Prozess, der mit der Gründung der „Allianz für Fluglärmschutz“ in diesem Jahr einen ersten sichtbaren Umsetzungsschritt erfahren hat, ist spätestens seit dem Spätsommer 2015 ins Stocken geraten. Ein Austausch der Interessensgruppen ist derzeit nicht sichtbar.

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt, bis zum Frühjahr 2016 ein neues Luftverkehrskonzept vorzulegen.

Dieses Luftverkehrskonzept war auch Gegenstand der letzten Konferenz der Verkehrsminister und Verkehrsministerinnen. Mit dem 16-Punkte-Plan hat sich die amtierende Regierungskoalition zu einer Reihe von Maßnahmen  bezüglich des Luftverkehrs mit der Zielsetzung des Schutzes der Bevölkerung vor den Auswirkungen des Fluglärms in Hamburg verpflichtet. Der eingeleitete Prozess, der mit der Gründung der „Allianz für Fluglärmschutz“ in diesem Jahr einen ersten sichtbaren Umsetzungsschritt erfahren hat, ist spätestens seit dem Spätsommer 2015 ins Stocken geraten. Ein Austausch der Interessensgruppen ist derzeit nicht sichtbar.

Da die Neufassung des Luftverkehrskonzepts nun einerseits Thema der Landesfachminister und Landesfachministerinnen ist, und andererseits der Austausch mit den vom Flugverkehr besonders Betroffenen ins Stocken geriet, frage ich vor dem Hintergrund des Inhalts der Koalitionsvereinbarung, in der steht, dass der Flughafen „im Einklang mit betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern stehen“ muss, den Senat:

1.   Inwiefern wurde der Senat bisher seitens der Bundesregierung in die Erarbeitung des Luftverkehrskonzepts eingebunden?


Die Bundesländer haben im Arbeitskreis (AK) Luftverkehr, einem Unterarbeitskreis der Verkehrsministerkonferenz, eine Zusammenfassung der Ländervorstellungen als Themenspeicher für ein nationales Luftverkehrskonzept erarbeitet und diese der Bundesregierung übermittelt. Der Senat hat sich an der Vorbereitung der Länderstellungnahme beteiligt und hat die aus seiner Sicht wesentlichen Aspekte eingebracht.

Zur Erarbeitung des Nationalen Luftverkehrskonzepts hat die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Lenkungsgruppe und eine Arbeitsgruppe installiert. Die Länder konnten einige Vertreter in die Arbeitsgruppe entsenden, die norddeutschen Länder haben sich vor dem Hintergrund der Vereinbarung einer engen Kooperation im Norddeutschen Luftverkehrskonzept auf einen gemeinsamen Vertreter aus Niedersachsen geeinigt. Auf der letzten Verkehrsministerkonferenz haben die Länder überdies einstimmig beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, die Länder vor der abschließenden Verabschiedung des Nationalen Luftverkehrskonzepts in Kenntnis der Grundzüge und der Kernthesen erneut zu beteiligen.

2.    Welche Initiativen hat der Senat ergriffen, um Einfluss auf die Gestaltung des neuen Luftverkehrskonzepts zu nehmen?

Das Norddeutsche Luftverkehrskonzept benennt  wesentliche Aspekte, die auch von bundespolitischer Bedeutung sind und generelle Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung aller Luftverkehrsstandorte in der Bundesrepublik bieten. Daher kann es bei der Erstellung des Nationalen Luftverkehrskonzeptes als beispielgebendes Konzept für die zukünftige Entwicklung des Luftverkehrs dienen und wurde dem Bund nach seiner Verabschiedung vom Senat zur Verfügung gestellt.

3.    Welche Inhalte und welche Schwerpunktsetzung erachtet der Senat für das neue Konzept als unverzichtbar?

Der Senat hält weiterhin die bereits im Norddeutschen Luftverkehrskonzept thematisierten Schwerpunkte für maßgeblich und setzt sich für eine nachhaltige Stärkung des Luftverkehrsstandorts Deutschland ein. Darüber hinaus hat der Senat sich dafür eingesetzt, dass im Nationalen Luftverkehrskonzept keine ausschließliche Fokussierung auf die zwei Hub-Standorte in Deutschland erfolgt.

4.    Wird das Luftverkehrskonzept im Rahmen der Allianz für Fluglärmschutz thematisiert werden?
a.    Wenn ja: wann?
b.    Wenn nein: warum nicht?


Die Allianz für Fluglärmschutz befindet sich derzeit im Aufbau. Ob und wann das nationale Luftverkehrskonzept dort behandelt werden wird, ist nicht absehbar.