Schriftliche Kleine Anfrage Vergabepraxis beim Bezug von Schulbüchern in Hamburg
Schulbücher werden von den Schulen in Hamburg zentral bei ihnen von der Behörde für Schule und Bildung (BSB) zugewiesenen Buchhandlungen bestellt. Dabei ist es in diesem Jahr auffällig, dass Buchhandlungen aus Hamburg bei der Vergabe nicht berücksichtigt wurden. Aufgrund dessen hat es zumindest in Einzelfällen Entlassungen im Buchhandel gegeben und Schulen müssen ihre Schulbücher im Gegenzug unter anderem in Bayern oder Nordrhein-Westfalen bestellen.
Schulbücher werden von den Schulen in Hamburg zentral bei ihnen von der Behörde für Schule und Bildung (BSB) zugewiesenen Buchhandlungen bestellt. Dabei ist es in diesem Jahr auffällig, dass Buchhandlungen aus Hamburg bei der Vergabe nicht berücksichtigt wurden. Aufgrund dessen hat es zumindest in Einzelfällen Entlassungen im Buchhandel gegeben und Schulen müssen ihre Schulbücher im Gegenzug unter anderem in Bayern oder Nordrhein-Westfalen bestellen.
Wir fragen den Senat:
1. Auf wie viele Jahre erfolgt die Vergabe zum Vertrieb der Schulbücher für die Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg?
Die Verträge werden jeweils für ein Jahr abgeschlossen.
2. Seit wann wird der Vertrieb der Schulbücher für die Freie und Hansestadt Hamburg ausgeschrieben?
Das gegenwärtige Ausschreibungsverfahren wird seit vielen Jahren, gemäß verfügbarer Unterlagen mindestens seit 2001, praktiziert.
3. Welche und wie viele Schulen sind in der Freien und Hansestadt Hamburg an den Bezug der Schulbücher über die Buchhandlungen, die den Zuschlag in der Ausschreibung erhalten haben, gebunden?
324 staatliche allgemeinbildende und 39 staatliche berufsbildende Schulen sind an die geschlossenen Verträge gebunden. 1
4. Welche Schulen mit wie vielen Schülerinnen und Schülern sind seitens der BSB für den Bezug der Schulbücher an Buchhandlungen welchen Bundesländern zugeteilt worden?
Siehe Anlage 1.
5. Welche Ausschreibungen hat es zum Bezug der Schulbücher seit 2010 gegeben?
Es wurde für die Schuljahre 2010/2011 bis 2016/2017 jeweils eine europaweite Ausschreibung durchgeführt.
6. Wo sind die Ausschreibungen veröffentlicht?
Die Ausschreibungen wurden über folgende Medien veröffentlicht: „Amtsblatt der Europäischen Union“, „Amtlicher Anzeiger“, „Hamburger Abendblatt“, „Deutsches Ausschreibungsblatt“, „Submissionsanzeiger“, „Subreport“ und „bi-Ausschreibungsdienste“.
7. Wie viele Buchhandlungen aus welchen Bundesländern haben aufgrund der Ausschreibungen seit 2010 den Zuschlag durch die Freie und Hansestadt Hamburg erhalten? Bitte jeweils für die Ausschreibungsperioden aufführen sowie die Gesamtzahl der Bewerbungen aus Hamburg und
dem restlichen Bundesgebiet darstellen.
Siehe Anlage 2.
8. Haben sich die Ausschreibungsbedingungen gegenüber den vorangegangenen Ausschreibungen verändert?
Nein.
a. Wenn ja: wie und zu welcher Ausschreibung?
Entfällt.
9. Wie viele Buchhandlungen in Hamburg haben bei Ausschreibungen anderer Bundesländer den Zuschlag zum Vertrieb von Schulbüchern erhalten? Bitte nach Bundesland und Zuschlagszeitraum aufführen.
Darüber liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor.
10. Welche Bundesländer schreiben derzeit den Vertrieb von Schulbüchern aus?
Nach Angaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels Landesverband Nord e.V. werden in folgenden Ländern bundesweite Ausschreibungsverfahren durchgeführt: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen. In anderen Ländern werden gegebenenfalls andere Ausschreibungsverfahren durchgeführt.
11. Wie vielen Schulen in Hamburg sind Buchhandlungen in anderen Bundesländern zugeteilt worden und wie vielen Schulen Buchhändler aus Hamburg? Bitte nach zugeteilten Bundesländern, Schulformen und Gesamtzahl der Schüler aggregieren.
Siehe Anlage 3.
12. Wie steht der Senat bezüglich seiner Ausschreibungspolitik zur Berücksichtigung des einheimischen Gewerbes und der Sicherung der Arbeitsplätze in Hamburg?
Hamburger Unternehmen können sich wie jedes Unternehmen an Vergabeverfahren beteiligen und erhalten den Zuschlag, wenn sie das wirtschaftlichste Angebot abgeben. Eine Bevorzugung von Unternehmen aus regionalen Erwägungen ist vergaberechtlich unzulässig. Der Senat richtet seine Vergaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben jedoch mittelstandsorientiert aus.
1 Außerdem sind für 13 Schulen im Rahmen eines ÖPP-Projekts (Öffentlich-Private-Partnerschaft) weitergehende Leistungen der Beschaffung, Lieferung und Verwaltung der Schulbücher vertraglich vereinbart worden.