Schriftliche Kleine Anfrage Vergabepraxis beim Bezug von Schulbüchern in Hamburg

Stephan Jersch

Schulbücher werden von den Schulen in Hamburg zentral bei ihnen von der Behörde für Schule und Bildung (BSB) zugewiesenen Buchhandlungen bestellt. Dabei ist es in diesem Jahr auffällig, dass Buchhandlungen aus Hamburg bei der Vergabe nicht berücksichtigt wurden. Aufgrund dessen hat es zumindest in Einzelfällen Entlassungen im Buchhandel gegeben und Schulen müssen ihre Schulbücher im Gegenzug unter anderem in Bayern oder Nordrhein-Westfalen bestellen.

Schulbücher werden von den Schulen in Hamburg zentral bei ihnen von der Behörde für Schule und Bildung  (BSB) zugewiesenen Buchhandlungen bestellt. Dabei ist es in diesem Jahr auffällig, dass Buchhandlungen  aus Hamburg bei der Vergabe nicht berücksichtigt wurden. Aufgrund dessen hat es zumindest in Einzelfällen  Entlassungen im Buchhandel gegeben und Schulen müssen ihre Schulbücher im Gegenzug unter anderem  in  Bayern oder Nordrhein-Westfalen bestellen.

Wir fragen den Senat:

1.    Auf wie viele Jahre erfolgt die Vergabe zum Vertrieb der Schulbücher für die Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg?

Die Verträge werden jeweils für ein Jahr abgeschlossen.

2.     Seit  wann  wird  der  Vertrieb  der  Schulbücher  für  die  Freie  und  Hansestadt Hamburg ausgeschrieben?

Das gegenwärtige Ausschreibungsverfahren wird seit vielen Jahren, gemäß verfügbarer Unterlagen mindestens seit 2001, praktiziert.

3.     Welche  und  wie  viele  Schulen  sind  in  der  Freien  und  Hansestadt  Hamburg an den Bezug der Schulbücher über die Buchhandlungen, die den Zuschlag in der Ausschreibung erhalten haben, gebunden?

324 staatliche allgemeinbildende und 39 staatliche berufsbildende Schulen sind an die geschlossenen Verträge gebunden. 1

4.     Welche Schulen mit wie vielen Schülerinnen und Schülern sind seitens der BSB für den Bezug der Schulbücher an Buchhandlungen welchen Bundesländern zugeteilt worden?

Siehe Anlage 1.

5.     Welche Ausschreibungen hat es zum Bezug der Schulbücher seit 2010 gegeben?

Es  wurde  für  die  Schuljahre  2010/2011  bis  2016/2017  jeweils  eine  europaweite  Ausschreibung durchgeführt.

6.    Wo sind die Ausschreibungen veröffentlicht?

Die Ausschreibungen wurden über folgende Medien veröffentlicht: „Amtsblatt der Europäischen Union“, „Amtlicher Anzeiger“, „Hamburger Abendblatt“, „Deutsches Ausschreibungsblatt“,  „Submissionsanzeiger“,  „Subreport“ und „bi-Ausschreibungsdienste“.

7.    Wie viele Buchhandlungen aus welchen Bundesländern haben aufgrund der Ausschreibungen  seit  2010  den  Zuschlag  durch  die  Freie  und  Hansestadt Hamburg erhalten? Bitte jeweils für die Ausschreibungsperioden aufführen  sowie  die  Gesamtzahl  der  Bewerbungen  aus  Hamburg  und  
dem restlichen Bundesgebiet darstellen.

Siehe Anlage 2.

8.    Haben  sich  die  Ausschreibungsbedingungen  gegenüber  den  vorangegangenen Ausschreibungen verändert?

Nein.

       a.    Wenn ja: wie und zu welcher Ausschreibung?

Entfällt.

9.    Wie viele Buchhandlungen in Hamburg haben bei Ausschreibungen anderer Bundesländer den Zuschlag zum Vertrieb von Schulbüchern erhalten? Bitte nach Bundesland und Zuschlagszeitraum aufführen.

Darüber liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor.

10.   Welche Bundesländer schreiben derzeit den Vertrieb von Schulbüchern aus?

Nach Angaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels Landesverband Nord e.V.  werden  in  folgenden  Ländern  bundesweite  Ausschreibungsverfahren  durchgeführt:  Baden-Württemberg,  Bayern,  Brandenburg,  Hamburg,  Mecklenburg-Vorpommern,  Nordrhein-Westfalen,  Sachsen. In  anderen  Ländern  werden  gegebenenfalls  andere Ausschreibungsverfahren durchgeführt.

11.   Wie vielen Schulen in Hamburg sind Buchhandlungen in anderen Bundesländern zugeteilt worden und wie vielen Schulen Buchhändler aus Hamburg? Bitte nach zugeteilten Bundesländern, Schulformen und Gesamtzahl der Schüler aggregieren.

Siehe Anlage 3.

12.   Wie steht der Senat bezüglich seiner Ausschreibungspolitik zur Berücksichtigung des einheimischen Gewerbes und der Sicherung der Arbeitsplätze in Hamburg?

Hamburger Unternehmen können sich wie jedes Unternehmen an Vergabeverfahren beteiligen und erhalten den Zuschlag, wenn sie das wirtschaftlichste Angebot abgeben. Eine Bevorzugung von Unternehmen aus regionalen Erwägungen ist vergaberechtlich unzulässig. Der Senat richtet seine Vergaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben jedoch mittelstandsorientiert aus.

1 Außerdem  sind für 13 Schulen im Rahmen eines ÖPP-Projekts (Öffentlich-Private-Partnerschaft) weitergehende Leistungen der Beschaffung, Lieferung und Verwaltung der Schulbücher vertraglich vereinbart worden.