Senat ist beim eigenen Energiesparplan nur unvollständig im Bild

Umwelt und EnergieWirtschaft

Der Senat hatte am 1. August 2022 seinen 25-Punkte-Energiesparplan erlassen, um nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine und der daraus resultierenden Energiekrise im eigenen Haus seinen Beitrag zum Energiesparen zu leisten. Das Resultat meiner Anfrage „Wie steht es um die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen an Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden?“ (Drs. 22/10876) liefert nur einen bescheidenen Erkenntnisgewinn.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage „Wie steht es um die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen an Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden?“ (Drs. 22/10876) ist hier als PDF online.

Weder zur Einschränkung der Warmwasserversorgung, zur freiwilligen Temperaturabsenkung in Schulen, zur Stilllegung von Nutzflächen oder auch dem Standby-Betrieb elektronischer Geräte liegen der Stadt die notwendigen Informationen vor. Auch der Stromverbrauch der Klimaanlagen wird nicht erfasst. Weiterhin ist dem Senat nicht bekannt, was der Stand des hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen durch private Vermieterinnen und Vermieter macht. Ebenso unverständlich ist, dass bei den Resultaten des Mitmachprogramms für Vorschläge der Beschäftigten zum Energiesparen auf die Ämter und Dienststellen verwiesen wird und der Senat nicht auskunftsfähig ist. Selbst bei der Überprüfung der Voreinstellung von Klimaanlagen in Dienstgebäuden gibt es, vor allem in den Dienstgebäuden der Polizei, noch erhebliche Lücken. In 24 von 66 aufgeführten Dienstgebäuden ist diese Überprüfung bisher unterlassen worden.

Die öffentliche Hand müsste durch die Energiewende, der kritischen Situation durch den Angriffskrieg Russlands und die vielen Maßnahmen und Appelle an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu vorbildlichem Handeln motiviert sein – Stattdessen herrscht Nichtwissen bei der Umsetzung der eigenen Anforderungen. Das ist viel zu wenig, um überzeugen zu können!