SKA: Fehlt da nicht etwas? Nachfrage zur Schriftlichen Kleinen Anfrage „Slipanlagen in Hamburg“

Stephan Jersch

In der Drs. 21/4799 fehlten Auskünfte bezogen auf Verfügbarkeit, Verschlickung und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Hamburg

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode

Drucksache 21/5212 | 19.07.16

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 11.07.16 und Antwort des Senats

Betr.:
Fehlt da nicht etwas? Nachfrage zur Schriftlichen Kleinen Anfrage „Slipanlagen in Hamburg“ (Drs. 21/4799) bezogen auf Verfügbarkeit, Verschlickung und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Hamburg

Die Antworten des Senats auf meine Anfrage „Slipanlagen in Hamburg“ (Drs. 21/4799) hat eine Reihe von verfügbaren Slipanlagen auf Basis von Übersichten der Feuerwehr, der Polizei und Hamburger Wassersportvereine aufgelistet. Diese Liste, in Verbindung mit der Antwort auf die Frage 2. nach den verfügbaren Öffnungszeiten, wirft angesichts verschiedener Informationen Nachfragen auf.

Ich frage daher den Senat:

1. Die DLRG hat seit mehreren Jahren keinen Standort mehr am Eichbaumsee. Wie ist der Status der dortigen Slipanlage?

Die Slipanlage am Eichbaumsee bei der ehemaligen DLRG-Station wird vom Bezirksamt Bergedorf turnusmäßig im Rahmen des Gehölzschnittes freigeschnitten. Die Anlage ist funktionstüchtig.

2. Ist es richtig, dass in Entenwerder ein Vorrecht zur Nutzung für den Riverbus besteht und die Nutzung für andere potenzielle Nutzerinnen und Nutzer dementsprechend eingeschränkt ist?

    a. Wenn ja: Wie sieht die Einschränkung aus?

Die Slipanlage ist eine öffentliche Anlage und kann so auch genutzt werden. Eine Einschränkung besteht nicht.

3. Die Slipanlage an der Tatenberger Schleuse soll nicht zugänglich sein. Wie ist die Zugänglichkeit der Slipanlage gewährleistet, und wie viele Nutzungen der Slipanlage gab es im laufenden Jahr?

Betreiber der Slipanlage an der Tatenberger Schleuse ist die Hamburg Port Authority (HPA). Der gesicherte Zugang erfolgt über die Hochwasserschutzanlage (HWA). Die Feuerwehr Hamburg hat hierzu einen Schlüssel.

Eine Statistik über die Häufigkeit der Nutzungen der Slipanlage wird nicht geführt.

4. Die Slipanlage am Este Sperrwerk scheint wegen Verschlickung nur eingeschränkt nutzbar zu sein (Abendblattbericht vom März d.J.). Hat sich diese Situation zwischenzeitlich geändert?

    a. Wenn ja: seit wann?

    b. Wenn nein: Ist geplant, diese Situation zu ändern?
        Wenn ja: Welche Maßnahmen werden dazu ergriffen und wann wird dies geschehen?

Die Situation an der Slipanlage am Estesperrwerk besteht fort. Im Übrigen siehe Antwort zu 9.

5. Welche weiteren Slipanlagen sind wegen Verschlickung nicht oder nur eingeschränkt nutzbar? Bitte Anlagen mit Nutzungseinschränkungen und gegebenenfalls mit dem zur Nutzung notwendigen Wasserstand aufführen.

6. Laut Informationen der Landesbereichsführung der Feuerwehr Hamburg 1/2016 führt die Situation bei den Slipanlagen dazu, dass nicht mehr alle Boote der Feuerwehr im Bedarfsfall zu Wasser gelassen werden können. Ein Einsatz der Boote über die vier dauerhaft im Wasser liegenden Boote ist aber gegebenenfalls lebensrettend. Zu welchen Einschränkungen bei der Einsatzbereitschaft und der Erreichung der Einsatzziele der Feuerwehr führt der Zustand der Slipanlagen in Hamburg?

7. Teilt der Senat die Einschätzung, dass der Zustand der Slipanlagen in Bezug auf die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicherheitsgefährdend ist?

    a. Wenn nein: Welche Begründung hat der Senat für seine Bewertung?

8. Ändert sich durch die Nichtverfügbarkeit von Slipanlagen das Einsatzziel der Feuerwehr Hamburg?

    a. Wenn ja: inwiefern?

    b. Wenn nein: Welche Rolle spielen Feuerwehrboote bei der Realisierung des Einsatzziels der Feuerwehr?

Den Bezirksämtern, der HPA und der Feuerwehr sind keine weiteren Slipanlagen im Sinne der Fragestellung bekannt.

Die Einsatzbereitschaft der Boote ist uneingeschränkt sichergestellt. Darüber hinaus werden im Einsatzfall regelhaft und ergänzend auch Fahrzeuge der Wasserschutzpolizei sowie der HPA tätig.

Für die Wasserrettung sind keine Hilfsfristen vorgegeben.

9. Gibt es Gespräche bezüglich der Zugänglichkeit von Slipanlagen aufgrund der Verschlickung?

    a. Wenn ja: Mit wem und mit welchem Ziel werden diese geführt?

    b. Wenn ja: Welche Slipanlagen sind Gegenstand der Gespräche?

Durch die Behörde für Inneres und Sport wurden und werden Gespräche mit dem Ziel der Herstellung der uneingeschränkten Nutzbarkeit der Slipanlage am Estesperrwerk geführt.

10. Gibt es Maßnahmen seitens der HPA oder der Wirtschaftsbehörde, die durchgehende Nutzbarkeit der Slipanlagen wieder sicherzustellen?

    a. Wenn ja: Welcher finanzielle Aufwand wird dafür benötigt und über welchen Haushaltsposten werden die Gelder bereitgestellt?

    b. Wenn ja: Welche Slipanlagen sind davon betroffen?

Die HPA ist generell dazu bereit, Nutzbarkeiten in ihrer Zuständigkeit herzustellen. Voraussetzung hierfür ist ein finanziell entsprechend abgesicherter Auftrag der zuständigen Eigentümer.