SKA: Gastronomieangebote bei Bäderland – Wie sozialverträglich sind sie?

Stephan Jersch

Für viele Familien mit Kindern und Jugendliche, die sich keinen Urlaub leisten können, sind Besuche in Natur-, Frei- und Kombibädern ein Urlaubsersatz. Nach der Schließung des Freibads Ohlsdorf beispielsweise ist das Naturbad Stadtparksee für Menschen aus Barmbek und umliegenden Stadtteilen das einzige wohnortnahe Angebot für das Baden im Freien. Die Getränke- und Speiseangebote im Naturbad Stadtparksee werden jedoch von vielen Badbesucherinnen und Badbesuchern als überteuert wahrgenommen.

 

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode

Drucksache 21/5204 | 15.07.16

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Mehmet Yildiz, Deniz Celik und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 08.07.16 und Antwort des Senats

Betr.:
Gastronomieangebote bei Bäderland – Wie sozialverträglich sind sie?

Für viele Familien mit Kindern und Jugendliche, die sich keinen Urlaub leisten können, sind Besuche in Natur-, Frei- und Kombibädern ein Urlaubsersatz. Nach der Schließung des Freibads Ohlsdorf beispielsweise ist das Naturbad Stadtparksee für Menschen aus Barmbek und umliegenden Stadtteilen das einzige wohnortnahe Angebot für das Baden im Freien. Die Getränke- und Speiseangebote im Naturbad Stadtparksee werden jedoch von vielen Badbesucherinnen und Badbesuchern als überteuert wahrgenommen. So kostet Wasser (0,3 Liter) als günstigstes Getränk 2,50 Euro; Softgetränke (0,3 Liter) kosten 3 Euro; Bratwurst mit Pommes kosten 7 Euro. Aufsummiert sind die Kosten für Familien mit Kindern häufig nicht tragbar. Das städtische Unternehmen Bäderland Hamburg GmbH ermöglicht laut Selbstbeschreibung Schwimmbad-Angebote zu sozialverträglichen Preisen. Ein sozialverträgliches Gesamtkonzept erfordert neben günstigen Eintrittspreisen jedoch auch ein Gastronomiekonzept mit stimmigem Preis- und Leistungsverhältnis. Bäderland leistet dies im Fall des Naturbades Stadtparksee
nicht, weil die Gastronomie an die benachbarte Firma „Schumachers Biergarten“ verpachtet ist.

Wir fragen den Senat:

Der Senat beantworten die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH (BLH), wie folgt:

1. Gehört nach Ansicht des Senats der Betrieb der Schwimmbäder zur öffentlichen Daseinsvorsorge?

Wenn ja: welche Angebote im Rahmen des Schwimmbadbetriebs schließt dies ein?

Ja. Die BLH verfügt über ein Betriebskonzept, das die gesamte Bandbreite der Branche mit standortabhängig unterschiedlichen Angeboten abdeckt. Davon unterfallen der Daseinsvorsorge:

  • Schwimmunterricht,
  • Schulschwimmen,
  • Vereinsschwimmen,
  • durch die Krankenkassen finanzierte Präventionsmaßnahmen (Wassergymnastik),
  • Schwimmangebot für die allgemeine Öffentlichkeit.

2.Hält der Senat die Preise für die gastronomischen Angebote im Naturbad Stadtparksee und anderen von Bäderland betriebenen Bädern für gerechtfertigt und sozialverträglich?

Wenn nein: Was ist geplant, um dies zu ändern?

Siehe dazu Antwort zu 5. Mit der Preisgestaltung der gastronomischen Angebote hat sich der Senat im Übrigen nicht befasst.

3. Welche gastronomischen beziehungsweise anderweitigen Angebote betreiben Bäderland beziehungsweise seine Tochterfirmen selbst und welche wurden wann zu welchen Konditionen anderen Anbietern überlassen?

Die BLH betreibt die Gastronomie in den Bädern Bartholomäus-Therme, Kaifu-Sole und in der Alster-Schwimmhalle. Es handelt sich dabei um eine das Sauna- beziehungsweise Erholungsangebot ergänzende Klein-Gastronomie ohne eigene Küche.

In den Freibädern Osdorfer Born und Neugraben betreibt die BLH keine Gastronomie, sondern lediglich den Abverkauf von Kioskartikeln (Schokoriegel, Eis, Softgetränke).

Die Gastronomie des Bille-Bades wurde ab dem 1.Dezember 2013 und die Gastronomie in den Bädern Festland, Blankenese, Alster-Schwimmhalle, Holthusenbad und Bondenwald ab dem 1.Januar 2014 verpachtet. Die Gastronomie in der AlsterSchwimmhalle wird seit dem 1. Januar 2016 von der BLH betrieben.

Die gastronomische Versorgung in den hier nicht genannten Betrieben der BLH erfolgt seit dem Bestehen der BLH durch Dritte.

Bei den Pachtkonditionen handelt es sich nach § 7 HmbTG um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die im Falle einer Veröffentlichung geeignet sind, die Wettbewerbsposition der BLH zu beeinträchtigen.

4. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Preisgestaltung der gastronomischen Angebote in Bäderland-Einrichtungen und welche Maßnahmen hat der Senat im Allgemeinen unternommen, um sozialverträgliche Preise in den Bädern zu gewährleisten?

Siehe Antwort zu 2.

5. Ist die Preisgestaltung bei drittvergebenen Angeboten (zum Beispiel Imbiss, Getränke) Bestandteil der Vergabekriterien?

Falls ja: inwiefern?

Falls nein: weshalb nicht?

Die BLH weist im Rahmen der Verhandlungen darauf hin, dass die Preise im Gastronomiebereich auf einem angemessenen sozialverträglichen Niveau gestaltet werden sollen. Die BLH ist jedoch nicht berechtigt, mit ihren Mietern/Pächtern eine Preisgestaltung verbindlich zu vereinbaren.

6. Welche Einnahmen erzielt die Freie und Hansestadt Hamburg durch die Verpachtung gastronomischer oder anderweitiger Angebote in den Bäderland-Einrichtungen insgesamt? Bitte jährlich für die letzten fünf Jahre angeben.

Auch bei diesen Daten handelt sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 7 HmbTG, die im Falle einer Veröffentlichung geeignet wären, die Wettbewerbsposition der BLH zu beeinträchtigen.

7. Aus welchen Einzelbereichen setzt sich ein Betriebskonzept eines Schwimmbades zusammen beziehungsweise welche Bereiche gehören nach Auffassung des Senats dazu (zum Beispiel Catering, Schwimmbetrieb, Fitness, Sauna)?

Siehe Antwort zu 1.

8. Wann und mit welcher Laufzeit ist zuletzt eine Ausschreibung für die gastronomische Versorgung im Naturbad Stadtparksee erfolgt?

Das Vertragsverhältnis mit dem Betreiber des Gastronomiebetriebes besteht seit 1998 und ist unbefristet. Im Übrigen siehe Antwort zu 10.

9. Sind im Pachtvertrag des Naturbades Stadtparksee Regelungen im Hinblick auf sozialverträgliche Preisgestaltung der Gastronomieangebote vorgesehen?

Wenn ja, was schreiben diese vor?

Wenn nein, warum nicht?

Die BLH ist nicht berechtigt, mit ihren Mietern/Pächtern eine Preisgestaltung verbindlich zu vereinbaren.

In den jüngeren Verträgen für Gastronomieflächen der BLH ist eine Regelung enthalten, dass die Preisgestaltung abgestimmt werden soll. In älteren Verträgen, wie auch dem Mietvertrag für die Gastronomie des Naturbades Stadtparksee, wurde eine solche Regelung nicht vereinbart.

10. Mit welcher Laufzeit ist der Pachtvertrag kündbar?

Das Mietverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Jahres gekündigt werden. Die BLH hat den Vertrag zum Jahresende 2016 gekündigt.

11. Wie hoch sind die jährlichen Pachtgebühren im Naturbad Stadtparksee?

Siehe Antwort zu 6.